S51 Polizeikontrolle

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  • Früher hat doch auch jeder getunt, ein bisschen Optimieren gehört halt für den jungen Mopedbesitzer dazu.


    Du hast "Hirnlosigkeit" falsch buchstabiert - wochenlang Motor vermurkstunen hurra, Bremse reparieren pfff. Das kostet dann halt auch mal Realitätszuschlag.


    Ab und an mal über die Wohrtwahl nachdenken ;)

    Einmal editiert, zuletzt von tacharo ()

  • Hallo Stege was ist denn wenn Dir die Pozilei ein Moped mit Deiner Signatur hin stellt ?

    Nix. Jedenfalls dann, wenn sie ein "grosses" Nummernschild haben ... und ich fahre sowas, seit ich 16 bin.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Für so eine banale Feststellung wie vom TE beschrieben Bremsentest braucht es keinen Sachverständigen sondern lediglich gesunden Menschenverstand. Und der sagt einem auch, daß man die Bremsen an seinem Fahrzeug in Ordnung halten soll. Da hilft alles nachträgliche Jammern nichts. Wenn man selbst an seinem Fahrzeug schlampt, und das festgestellt wird, bekommt man eben zu Recht eine Lektion erteilt.


    Gruss von Frank

    Stimmt eben nicht, er kann feststellen dass die Bremsen garnicht funktionieren, aber nicht wie gut sie noch funktionieren. Wenn eine bloße Einschätzung des Beamten reichen würde bräuchte man auch keine speziell ausgebildete Polizisten mit teuren Laserpistolen um Temposünder zu überführen.
    Dies ist nunmal ein Rechtstaat, und wenn die Exekutive keine Beweise liefert kann die Judikative auch keine Strafe für ein Vergehen verhängen das es nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" garnicht gab und der Täter hat Glück...


    Das Leben ist zu kurz 4 Takte
    auf einen Zündfunken zu warten!

  • Stimmt eben nicht, er kann feststellen dass die Bremsen garnicht funktionieren, ...

    Und genau das hat hat die Kontrolle ja auch ergeben. Insofern ist ein Sachverständiger dafür nicht mehr nötig ...


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ich verstehe gar nicht wie man seitenweise über so einen Krampf schreiben kann. Wenn ein Simson Fahrer die paar Euro nicht übrig hat um sich im Bedarfsfall neue Bremsbacken zu kaufen dann muss er eben so lange Fahrrad fahren. Das spart Benzin , schont den Geldbeutel und ermöglicht den Kauf von Bremsbacken.
    Es kann doch wirklich nicht sein dass ein "erwachsener" Mann, der am Straßenverkehr teilnimmt, die Polizei als schuldigen hinstellt weil er nicht in der Lage ist sein Fahrzeug auf technisch anständigem Zustand zu halten. Es ist nun mal unbestritten so dass die Bremsen das wichtigste am Zweirad sind, nur wenn die anständig funktionieren kann man auch mal so in die Eisen steigen dass man einen Unfall verhindern kann!


    Wolfe

    Servus Zweirad Fans, besucht uns auf Facebook unter


    Kolbenfresser Unterallgäu

  • Dies ist nunmal ein Rechtstaat, und wenn die Exekutive keine Beweise liefert kann die Judikative auch keine Strafe für ein Vergehen verhängen das es nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" garnicht gab und der Täter hat Glück...

    Leider nicht, wenn eine junge Richterin (wie in meinem Fall, s.o.) einfach darauf scheißt, ein Rechtsmittel nicht zugelassen wird, die Staatsanwaltschaft bis hin zum Generalstaatsanwalt sich weigert, ein Strafverfahren wegen Verbrechens der Rechtsbeugung (nicht unter einem Jahr Gefängnis, nichts mehr mit Richterin auf Lebenszeit, nichts mehr mit Pensionsanspruch) gegen sie einzuleiten; und ein Klageerzwingungsverfahren verlangt einen Anwalt (den ich nicht bezahlen kann) und wird in 99,99999.... % der Fälle (und gegen Richter sicherich mit absolut 100 %) abgelehnt, weshalb diese "rechtliche" Möglichkeit nur auf dem Papier steht und einen falschen Schein eines "Rechtsstaats" vermittelt.


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  • Leider nicht, wenn eine junge Richterin (wie in meinem Fall, s.o.) einfach darauf scheißt, ein Rechtsmittel nicht zugelassen wird, die Staatsanwaltschaft bis hin zum Generalstaatsanwalt sich weigert, ein Strafverfahren wegen Verbrechens der Rechtsbeugung (nicht unter einem Jahr Gefängnis, nichts mehr mit Richterin auf Lebenszeit, nichts mehr mit Pensionsanspruch) gegen sie einzuleiten; und ein Klageerzwingungsverfahren verlangt einen Anwalt (den ich nicht bezahlen kann) und wird in 99,99999.... % der Fälle (und gegen Richter sicherich mit absolut 100 %) abgelehnt, weshalb diese "rechtliche" Möglichkeit nur auf dem Papier steht und einen falschen Schein eines "Rechtsstaats" vermittelt.


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    Hi,
    und warum glaub ich das die andere Seite ihre Version genau so überzeugend bringt?


    Gruss

  • Es kann doch wirklich nicht sein dass ein "erwachsener" Mann, der am Straßenverkehr teilnimmt, ...

    Hallo Wolfe,


    ich glaube, bei dem "erwachsen" liegt der Hase im Pfeffer.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Was für eine Version?
    Die Sache war klar:
    Ein Polizeist behauptete, die funktionierende Bremse sei "nicht ausreichend", stellt einen Mängelbericht aus und erstattet Anzeige, bleibt vor Gericht als Zeuge bei seiner Version.
    Aufgrund des Mängelberichts wurde die Bremse sofort nachgestellt.
    Als es dann ungefähr ein Jahr später zu der Gerichtsverhandlung kam, hätte natürlich kein Sachverständiger mehr sagen können, ob die Bremse zum "Tagzeitpunkt" ausreichend war oder nicht, da ja inzwischen nachgestellt.
    Die Richterin hätte "im Zweifel für den Angeklagten" annehmen müssen, daß die Bremse zum "Tatzeitpunkt" "ausreichend" funktionierte, und hätte mich freisprechen müssen.
    Statt dessen kam sie in "freier Beweiswürdigung" absolut willkürlich "zu der Überzeugung", daß wenn ein Polizist "aufgrund seiner Erfahrung" vor Gericht als Zeuge aussagt, daß die Bremse nicht ausreichend gewesen wäre, dies auch der Wahrheitheit entspreche, und verurteilte mich (3 Punkte und Bußgeld, das wegen absoluter Zahlungsunfähigkeit ebenso willkürlich und sinnlos zu Erzwingungshaft führte).
    Rechtsmittel gibt es nicht, da 50 Euro Bußgeld weniger als 100 sind.
    Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels wurde wegen "mangelnder Erfolgsaussicht" abgelehnt.
    Ich stellte Strafantrag gegen die Richterin wegen Verbrechens der Rechtsbeugung.
    Die Staatsanwalt lehnte ab.
    Ich machte Beschwerde dagegen.
    Der Generalstaatsanwalt lehnte ab.
    Klageerzwingungsverfahren wegen fehlendem Anwalt nicht möglich und außerdem aus Erfahrung absolut ohne jede Erfolgsaussicht.
    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin wurde natürlich ebenfalls abgeschmettert.


    Das versteht die "andere Seite" unter "Rechtstaat", während ich es als verbrecherische Willkür bezeichne.


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  • Und genau das hat hat die Kontrolle ja auch ergeben. Insofern ist ein Sachverständiger dafür nicht mehr nötig ...


    Gruss von Frank

    Er sagte das die bremsen nicht richtig griffen und nicht, daß sie garnicht griffen. Und was heißt nicht richtig und wie sind die Toleranzen bei der Bremsleistung
    In meiner Betriebserlaubnis steht drin das meine Bremsen eine Verzögerung von Größer gleich 3m/s² haben. Soll mir mal ein Polizist durch bloßes anschieben und bremse drücken sagen das ich diesen Wert unterschreite, ohne Stoppuhr und ohne Geschwindigkeitsmesser und dann soll der beamte ja auch noch Kraft beim Bremse ziehen entgegen der Bremswirkung aufgewendet haben. Beim besten willen, das ist keine Feststellung eines Verstoßes gegen die ABE, das ist stümperhaftes und nachlässiges arbeiten Seitens der Polizei.


    Ich habe kein Problem damit wenn Straßenuntaugliche Fahrzeuge von der Straße geholt werden und deren Fahrer bestraft werden, aber dann soll es nicht wahllos nach bloßem menschlichen empfinden geschehen, sondern durch physikalisch fundierte beweise, sprich, eine Messung. Dazu gibt es ja die Prüfstände.


    Das Leben ist zu kurz 4 Takte
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  • Mhh... ich weiss nicht, aber wenn ich die Bremse ziehe und kann mit Muskelkraft das Moped trotzdem bei gezogener Bremse schieben... Dann dürfte da in der Tat was faul sein, oder? Dazu muss ich kein Ingenieur oder Sachverständiger sein :D


  • Er sagte das die bremsen nicht richtig griffen und nicht, daß sie garnicht griffen. Und was heißt nicht richtig und wie sind die Toleranzen bei der Bremsleistung
    In meiner Betriebserlaubnis steht drin das meine Bremsen eine Verzögerung von Größer gleich 3m/s² haben. Soll mir mal ein Polizist durch bloßes anschieben und bremse drücken sagen das ich diesen Wert unterschreite, ohne Stoppuhr und ohne Geschwindigkeitsmesser und dann soll der beamte ja auch noch Kraft beim Bremse ziehen entgegen der Bremswirkung aufgewendet haben. Beim besten willen, das ist keine Feststellung eines Verstoßes gegen die ABE, das ist stümperhaftes und nachlässiges arbeiten Seitens der Polizei.


    Ich habe kein Problem damit wenn Straßenuntaugliche Fahrzeuge von der Straße geholt werden und deren Fahrer bestraft werden, aber dann soll es nicht wahllos nach bloßem menschlichen empfinden geschehen, sondern durch physikalisch fundierte beweise, sprich, eine Messung. Dazu gibt es ja die Prüfstände.

    Wenn - wie vom TE beschrieben - die Bremsen nicht richtig griffen und dieser Mangel durch Nachstellen beseitigt werden konnte, heisst das (bzw. so interpretiere ich das), das der Leerweg vom Bremshebel zu gross war. Um soetwas festzustellen, braucht man keinen Prüfstand und keinen Sachverständigen, sondern gesunden Menschenverstand. Und den haben die Polizisten ja im Gegensatz zum TE auch bewiesen.


    Bei einer Hauptuntersuchung wäre es ebenfalls ein erheblicher Mangel gewesen, eventuell sogar verkehrsunsicher.


    Natürlich könnte der Polizist das Fahrzeug beschlagnahmen (es war ja mit einem erheblichen Mangel behaftet) und zur Technischen Prüfstelle bringen lassen, dann wären zu der vom TE angesprochenen Strafe eben noch Abschleppgebühren und Sachverständigengebühren hinzu gekommen. Wobei dort der Mangel wahrscheinlich wieder ohne Meßgeräte hätte festgestellt werden können. Mit Meßgerät wäre es dann noch etwas teurer geworden (Schreibendes Bremsmeßgerät oder Datenlogger mit Vorbereitung, An- und Abbau und gerichtsfester Auswertung).


    Auch weitere Maßnahmen (Zwangsstillegung durch die Zulassungsstelle aufgrund von erheblichen Mängeln) wären - insbesondere bei uneinsichtigen Fahrzeughaltern - durchaus denkbar.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

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