Neuer Rahmen ...

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  • Jut , Danke Nico für deine Mühen !

    MfG Max ;)



    " Tiefer legen ist Verboten aber mit "Kaputten" Stoßis fahren erlaubt ."

  • Hallo Zusammen,


    hier nochmal zur Erinnerung ein Auszug aus der StVZO, wie bei Rahmentausch vorzugehen ist:


    "§ 59 StVZO Abs. 2 und 3:


    Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ... Sie muß unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

    • die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, daß sie lesbar bleibt,

    • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

    • die durchgekreuzte Nummer der Zulassungsstelle zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

    Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.

    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend."


    Daß nur TÜV und Dekra bei Rahmentausch die Nr. in den Austauschrahmen einschlagen dürfen ist ein sich hartnäckig haltendes Gerücht. Auch jeder KFZ Meisterbetrieb darf das und stellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle aus. (bei Unfallreparaturen ist sowas ja Tagesgeschäft).


    Anders sieht es aus, wenn keine Nr vorhanden ist (Neuaufbau), dafür gibts bei TÜV / Dekra entsprechende TP Fahrgestellnummern. Allerdings gilt das Fahrzeug dann auch als neu ...


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Frank,



    wie ist das denn, wenn ich nen unfallbeschädigten Rahmen mit DDR-Registrierschein habe? Besteht da die Möglichkeit, legal die Papiere auf nen anderen Rahmen umzutragen?



    Mir als PI würde erstmal spontan §5 FZV in den Sinn kommen. Fragt sich nur, ob man das als "einfacher" PI so machen darf. Nachweis der Verschrottung des Altrahmens ist ja nicht das Problem.



    Hast Du da ne Idee? Sonst muss ich mal die Herren an der Hotline unseres Vereins anrufen...

  • moin, moin,


    darf man mit dem rahmen auch noch sechzig fahren???
    nicht das der tüv/dekra mann da rumzickt


    weil...


    der rahmen wurde ja nach 1991 gebaut, wie wir bei der werksbesichtigung gesehen haben.




    vielleicht kommt das auf das schreiben noch drauf (....nach §§§§ blablabla einigungsvertrag usw..) und noch die nummer bzw. das aktenzeichen von meyers' rahmengutachten.
    dann wären wir alle auf der sicheren seite.



    glück auf!

    A real Simson starts with a kick!

    Einmal editiert, zuletzt von Geisterfahrer ()

  • Nein, das gibt keine Probleme. Denn das Bj. hat keine Relevanz. Es geht dabei um die Erstzulassung!
    Und da ist wieder die, des defekten Rahmen ausschlaggebend ;)



    Bin leider noch nicht dazu gekommen um noch mal an zu rufen. Wird aber noch jemacht ;)

  • wie ist das denn, wenn ich nen unfallbeschädigten Rahmen mit DDR-Registrierschein habe? Besteht da die Möglichkeit, legal die Papiere auf nen anderen Rahmen umzutragen?

    Das funktioniert im Prinzip genau so, ich denke nur, daß die Zulassungsstellen auf alten DDR Papieren keine Eintragungen mehr machen wird.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Okay, aber warum wäre bei unseren zulassungsfreien Mopeds die Zulassungsstelle zuständig? Die ist ja "nur" für die Erteilung der Betriebserlaubnis da (wie bei Umschreibungen Mofa->KKR45).


    Gut, andersrum ist beim §5 FZV ja immer eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere notwendig. Theoretisch müsste das aber ja so gehandhabt werden wie bei o.a. Drosselungen (Originalpapiere und (in dem Fall) Änderungsabnahme werden zusammengetackert, gesiegelt und mit "BE erteilt" gestempelt). Oder irre ich da?

  • Hallo Simson_S51-B,


    ist zwar schon etwas älter, das Thema, aber ich habe leider das gleiche Problem: hab eine S50 und einen Ersatzrahmen gekauft. Nun möchte der TÜV einen Festigkeitsnachweis und einen Nachweis über die Originalität.
    Konntest du damals noch etas bei MZA erreichen, hast du noch ein weiteres Schriftstück?
    Vielen herzlichen Dank.

    Nur ölig sind wir fröhlich

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