Unter 2 mal verstehe ich aber zu 2 unterschiedlichen Zeiten.
Zum Beispiel einmal am Tag X und einmal am Tag Y.
Jetzt reichts aber mal!
- SR50-Freak
- Geschlossen
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also ohne jetzt weitere "preispatzer" zu kennen, sondern nur von dem ausgehend was hier steht: hier wird immer noch recht scharf geschossen seitens des teams wies aussieht. schade eigentlich, war schonmal entspannter hier.
SR50-Freak: du kannst ja mal versuchen ob dus eventuell mit ein oder 2 ruhigen, entspannten PN's geregelt bekommst. ich glaube aber nicht so ganz daran... siehe meine signatur (hab für nen lappalien-spruch zunächst gleich ne verwarnung kassiert, die ich zwar noch abmildern konnte, aber seitdem steh ich dem team hier sehr skeptisch gegenüber...)
hoffe trotzdem für dich daß dus geklärt bekommst

cya v3g0
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mal ne anderes Sache....
Darf er überhaupt schon Geschäfte tätigen???
Weil 1995 geboren und somit weit unter 18 Jahren....
Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 BGB).
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte,
die beschränkt Geschäftsfähige schliessen, sind schwebend unwirksam,
wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der
Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem
Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, dh. genehmigen (§§
183 und 184 BGB). -
kannste auch schon mit 16.
Seine Eltern sind "natürlich" auch mit allem einverstanden - dürfte kein Thema sein. -
Hier ist jetzt erstmal zu, bis wir das intern geklärt haben.
MfG
Christian
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