dachte immer feldwege zählen als privatweg ?
Das ist nur dann korrekt wenn du im Liegenschaftsamt nachsehen warst ob die Feldwege mit zu dem jeweiligen Feld gehören.
da das bei uns der Fall ist ist es kein öffentlicher Verkehrsraum.
Wenn es kein öffentlicher Verkehrsraum ist kannst du mit Rücksprache mit dem Besitzer erreichen das du dort fahren darfst.
Sollten es keine Privatwege sein, spreche mit den Besitzern der angrenzenden Felder, so bist du vom Feldweg urplötzlich auf dem Feld vom Bauern und da is nix mehr öffentlicher Verkehrsraum, ergo auch keine Strafe.
Wenn du dich vorher informierst bleibt dir viel Ärger erspart.
Das sagt dir einer der 5Jahre vor seiner Führerscheinprüfung jeden Tag über Feldwege und Felder geheizt ist
Inkl Genehmigung der Besitzer - achja, abgeerntete Maisfelder solltest du meinden -> Wildschweinbuddelstellen und die Maisstoppeln haben Schienbeinhöhe
EDIT: Im Wald giltdas selbstverständliche nicht - SCHUTZZONE!!!