fahren ohne versicherung

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  • dachte immer feldwege zählen als privatweg ?


    Das ist nur dann korrekt wenn du im Liegenschaftsamt nachsehen warst ob die Feldwege mit zu dem jeweiligen Feld gehören.


    da das bei uns der Fall ist ist es kein öffentlicher Verkehrsraum.


    Wenn es kein öffentlicher Verkehrsraum ist kannst du mit Rücksprache mit dem Besitzer erreichen das du dort fahren darfst.


    Sollten es keine Privatwege sein, spreche mit den Besitzern der angrenzenden Felder, so bist du vom Feldweg urplötzlich auf dem Feld vom Bauern und da is nix mehr öffentlicher Verkehrsraum, ergo auch keine Strafe.


    Wenn du dich vorher informierst bleibt dir viel Ärger erspart.



    Das sagt dir einer der 5Jahre vor seiner Führerscheinprüfung jeden Tag über Feldwege und Felder geheizt ist :D


    Inkl Genehmigung der Besitzer - achja, abgeerntete Maisfelder solltest du meinden -> Wildschweinbuddelstellen und die Maisstoppeln haben Schienbeinhöhe :cursing:



    EDIT: Im Wald giltdas selbstverständliche nicht - SCHUTZZONE!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Saxonia ()

  • Wie sieht das aus mit gepachteten Waldstücken für die Jagd o.ä.? Dürfte ich da auch fahren?


    Zitat

    Was ich eher seltsam finde: Habe noch nie Polizisten auf einem Feldweg gesehen


    Zu Beginn der Rollersaison heizen die Cops bei uns mehr durchs Feld und an den Abkürzungen lang als auf der Straße... immer wieder mit Erfolg.

  • Wie sieht das aus mit gepachteten Waldstücken für die Jagd o.ä.? Dürfte ich da auch fahren?


    Nein Wälder sind Schutzzonen - mit einem Forstwirtschaftlichen Grund kannst du da rein - also deinen Wald besuchen oder mit Forstwirtschaftlichen Maschinen zum bearbeiten


    Jeder der Wald hat kommt nicht auf die Idee da drin rumzuheizen :P :D:D:D

  • punkte kann ich nicht bekommen , hab nur führerscheinklasse m , und falle somit auch aus der probezeit dachte immer feldwege zählen als privatweg ? anmelden is ne sache für sich , die karre stand ne weile , ich wollte se erst anmedlen wen ich weis das se funzt


    wieso solltest du mit Klasse M keine Punkte bekommen können?



    -Anzeige wegen Versicherungsbetrug
    -geht dann zur Jugendgerichtshilfe
    -Verfahren wird bei noch nicht in Erscheinung getretener Personen eingestellt wenn eine Vereinbarung getroffen wurde für 40h Sozialstunden+ Sitzung bei der Verkehrwacht (20€)


    Jetzt erklär mir doch mal bitte, wo hier ein Versicherungsbetrug vorliegt?
    Das ganze ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, aber das ist ja was völlig anderes. Wie sollst du denn die Versicherung betrügen, wenn du nichtmal einen abgeschlossen hast?

  • Noch mal zum Thema öffentlicher Verkehrsraum:


    Auch wenn der Feldweg einem Bauern gehört und er auch seine Erlaubnis hat, darauf zu fahren, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum und es gelten alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.


    Als "Faustformel": Wenn die Verkehrsfläche für beliebige (keine Vorauswahl zB durch eine Schranke) Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) nutzbar und auch dafür vorgesehen ist, dann handelt es sich um ÖVR.

  • Zitat

    bevor man da nähmlich einen überfährt weil dan eben doch was an den bremsen nich hinhaut

    Moment, verstehe ich das richtig, Du willst durch rumfahren testen ob die Bremsen gehen bevor Du ne Versicherung besorgst? :a_zzblirre:


    Zitat

    aber sowas muss man nun erstmal vorher wissen

    Du wußtest also nichts von einer Versicherungspflicht? So ein Quatsch.
    "Herr Polizist, ich wusste ja gar nicht, daß hier auch die Versicherungspflicht gilt, ich dachte die gilt nur da vorne." :lol:

  • Also Leute, tut mir ja leid, aber ich verstehe ja nicht wie man über solch ein Unfug, wie ohne Licht und ohne Versicherung und schlechter Bremsen, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil nehmen möchte, schon 2 Seiten in einem Thread voll bekommt. Aber fakt ist, dass fahren ohne Licht in der DUNKELHET oder bei Nacht, einen Straftatbestand erfüllt. Es wird nicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Ähnlich verhält es sich mit fahren ohne Versicherung in beiden Fällen erhält der Fahrer und auch der Halter auf dem das Fahrzeug zugelassen ist auch eine nette Anzahl von Punkten und eine Anzeige von den Cops(!!!).


    Also wo ist das Problem, wer Fahren will muß sich versichern und sollte schon gar nicht mit nem Schrotthobel auf öffentlichen Straßen fahren.
    Ist eigentlich normaler Menschenverstand. :doofy:


    Also im bestem Sinne.




    :rotate: Simson? Weil´s besser ist! :rotate:


    Simsonfreunde Rahlstedt :thumbup:



    2 Mal editiert, zuletzt von Überflieger ()

  • Also Leute, tut mir ja leid, aber ich verstehe ja nicht wie man über solch ein Unfug, wie ohne Licht und ohne Versicherung und schlechter Bremsen, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil nehmen möchte, schon 2 Seiten in einem Thread voll bekommt. Aber fakt ist, dass fahren ohne Licht in der DUNKELHET oder bei Nacht, einen Straftatbestand erfüllt. Es wird nicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Ähnlich verhält es sich mit fahren ohne Versicherung in beiden Fällen erhält der Fahrer und auch der Halter auf dem das Fahrzeug zugelassen ist auch eine nette Anzahl von Punkten und eine Anzeige von den Cops(!!!).


    Also wo ist das Problem, wer Fahren will muß sich versichern und sollte schon gar nicht mit nem Schrotthobel auf öffentlichen Straßen fahren.
    Ist eigentlich normaler Menschenverstand. :doofy:


    Also im bestem Sinne.

    Bei Dunkelheit ohne Licht fahren ist ne Straftat .... mein Gott, lasst doch nicht immer solchen rechtlichen Quark ab. Das ist ne OWi, die 10 € kostet ...

  • Also Leute, tut mir ja leid, aber ich verstehe ja nicht wie man über solch ein Unfug, wie ohne Licht und ohne Versicherung und schlechter Bremsen, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil nehmen möchte, schon 2 Seiten in einem Thread voll bekommt. Aber fakt ist, dass fahren ohne Licht in der DUNKELHET oder bei Nacht, einen Straftatbestand erfüllt. Es wird nicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Ähnlich verhält es sich mit fahren ohne Versicherung in beiden Fällen erhält der Fahrer und auch der Halter auf dem das Fahrzeug zugelassen ist auch eine nette Anzahl von Punkten und eine Anzeige von den Cops(!!!).


    Also wo ist das Problem, wer Fahren will muß sich versichern und sollte schon gar nicht mit nem Schrotthobel auf öffentlichen Straßen fahren.
    Ist eigentlich normaler Menschenverstand. :doofy:


    Also im bestem Sinne.


    genau deswegen war ich auf dem feldweg um gerade NICHT am straßen verkehr teilzunehmen , und das alles zu testen ,


    bremsen funktionieren übringens bestens

  • Auch wenn der Feldweg einem Bauern gehört und er auch seine Erlaubnis hat, darauf zu fahren, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum und es gelten alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.


    Mein Hof ist wohl dann auch öffentlicher Verkehrsraum?


    Wäre mir neu das ds Feld eines Bauern sowie der Zufahrtsweg öffentlicher Verkehhrsraum ist, wie begründest du das?

  • 'Privatweg befahren' verboten, ist das dann öffentlicher Verkehrsraum?


    Ich darf ein abgemeldetes Fahrzeug auf ein Privatgrundstück stellen auch wenn es öffentlicher verkehrsraum ist, aber das fahrzeug nicht drauf bewegen, das erklärt mir jetz bitte einer :P

    Einmal editiert, zuletzt von Saxonia ()

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