HS1 in Schwalbe

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  • Hallo zusammen,


    ich habe eine PVL-Zündung in meine KR51/2 gebaut und möchte auch einen HS1 Scheinwerfer der S51 einbauen. Der HS1 Scheinwerfer ist ja so nie in der Schwalbe gewesen - gibt es daher rein formal Probleme mit der Betriebserlaubnis der Schwalbe.


    Bzw. könnte einem im Fall eines Unfalls ein Strick draus gedreht werden???


    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von HalliGalli ()

  • ILLEGAL - Benutze bitte die Suche und Suche mal nach H4-Scheinwerfer oder so...

  • warum ist es denn dann erlaubt beliebige E-geprüfte Scheinwerfer (z.B. H4) und Rückleuchten einzubauen, einen zugelassenen HS1-Scheinwerfer der S51 aber nicht?

  • Wenn der Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen, oder diese Welle hat, dann kannst du ihn überall legal,ohne Eintragung anbauen (zumindest bei allen Zweirädern). Ilegal wäre es nur dann, wenn du in den HS1 Scheinwerfer eine H4 Birne steckst.


    mfg Paul

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • HS1 ist von der Norm her älter als H4. Mechanisch ist's fast dasselbe, bis auf die Nasen am Sockelring. Die verhindern, dass man die Lampen HS1 und H4 verwechselt.

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