Hallo zusammen,
ich habe eine PVL-Zündung in meine KR51/2 gebaut und möchte auch einen HS1 Scheinwerfer der S51 einbauen. Der HS1 Scheinwerfer ist ja so nie in der Schwalbe gewesen - gibt es daher rein formal Probleme mit der Betriebserlaubnis der Schwalbe.
Bzw. könnte einem im Fall eines Unfalls ein Strick draus gedreht werden???
Grüße