Simson/MZ -> Mit F-Klasse A1

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • etz 125 :D
    s70c mit 81 kmh Eintragung


    und sr80 mit 81 kmh Eintragung

  • Sämtliche Simson Zweiräder (bis auf Awo), sowie ETZ, ES, TS und ETS 125^^
    Die Mz´en allerings nur gedrosselt bis du 18 bist^^


    mfg Paul

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • etz 125 :D
    s70c mit 81 kmh Eintragung


    und sr80 mit 81 kmh Eintragung

    ETZ 125 ist richtig, allerdings nur gedrosselt bis 80km/h und andere MZ 125-Modelle gedrosselt bis 80km/h.
    aber S70 und SR80 , mit 81km/h Eintragung ist falsch, da man bis zum 18 Lebensjahr nur gedrosselt bis 80km/ fahren darf.
    Also dann die S70 und SR80 mit Originalzulassung von 75 km/h.
    Oder eine Simson 125 oder Schikra mit Drosslung auf 80.


    Und alle 50ccm Simson Modelle mit Erstzulassung vor 28.02.1992.


    Es kommt halt auf Dein Alter an. Über 18 kannst Du die 125er offen fahren.


    Grüße


    Hier eine Auszug aus dem Netz.
    Von der Seite http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#A1
    http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#A1



    Klasse A1:
    Beinhaltet M
    ab 16 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
    Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Klasse M:
    ab 16 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
    Ausnahmen der Klasse M:
    - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
    - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
    Als Kleinkrafträder gelten auch
    - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
    - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.





  • viel Spaß mit s70 was 75kmh in papieren stehen hat des ist nicht billig :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von Chrisman ()

  • viel Spaß mit s70 was 75kmh in papieren stehen hat des ist nicht billig :D :D

    Aber wenn er unter 18 ist darf er die 81km/ Variante nicht fahren.
    Das ist nicht nur bei den 75km/h Fahrzeugen so. Auch die gedrosselten 125er auf 80km/h werden teuer sein.
    Warum - Weil bei den Jugendlich unter 18 so viele Unfälle passieren. Jeden Falls sagen das ständig die Versicherer.

  • Du hast geschrieben die S70 darf unter 18jahren nicht gefahren werden.


    Aus welchem Grund darf sie das nicht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!