Retro Wehrmachtshelm

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  • Uff...
    Jungs, nehmt die Sache mit dem Helm ein wenig ernster ;)


    Wenn ich an letzten Sonntag denke, als ich den Motorradfahrer bei uns in Hannover wieder zusammen geflickt habe, möchte ich bei den mir dort aufgetretenen Eindrücken garnicht daran denken wie er ausgesehen hätte, wenn er keinen richtigen Helm aufgehabt hätte...

  • Grüßt euch,


    Ich hatte diesen Helm mir mal bestellt kam auch an und muss sagen, Totales Sch.. Ding. Total unförmig und schlecht geschnitten. Wirkt einfach nicht wie ein originaler Wehrmachtshelm. Da ist ein orignaler Stahlhelm oder ne Halbschale 3x besser :)

  • Zitat

    Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff „amtlich genehmigt“ durch „geeignet“ ersetzt und die 2. Ausnahme-verordnung zur StVO aufgehoben worden (Bundesgesetzblatt 2005 Teil 1 S. 3716). Diese Änderungen sind am 01.01.2006 in Kraft getreten und passen die StVO lediglich an die bislang schon bestehende Rechtslage an.
    Denn bisher ließ die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO die Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren, aber eine ausreichende Schutzwirkung aufwiesen.
    Das heißt, an der materiellen Rechtslage hat sich insoweit nichts geändert. Geeignet sind demnach amtlich genehmigte Schutzhelme, die entsprechend ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.


    Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. „Braincaps“ haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.


    Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Ein-zelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab.
    Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Abs. 2 StVO, die bislang erläuterte, was unter „geeignet“ im Sinne der Vorschrift ist, wird in Kürze ersatzlos gestrichen werden.

    grundsätzlich:


    -neuere Helme benötigen eine ECE-Regelung
    -alte Helme fallen unter den Bestandschutz; DDR-Helme sind zulässig
    -diese Helme müssen aber als Motorradhelm gebaut wurden sein (Feuerwehrhelm ist nicht zulässig)
    -15€/Untersagung der Weiterfahrt
    -Riemen nicht geschlossen ist das Gleiche, wie ohne Helm fahren
    -beim Unfall wirds richtig teuer, da die Versicherung sich querstellt

  • Ich wusste, dass die Frage kommt. Zur Not kann immer noch ein Sachverständiger entscheiden.


    Aber ich handhabe es so, dass der Helm in Kombination mit dem Fahrzeug doch ein stimmiges Bild abgeben muss. Übertrieben gesagt ist eine Lederkappe auf einer 1000er auch ungeeignet. Jedoch auf einem Mofa passend.


  • auf der 1000er passts :zunge:


    Ich weiß was du sagen willst :) und sehe es Ähnlich ich hab für meine RT auch den Wildehelm, und wenn mir das zu modern ist


    inkl Brille


    :u_blumenkind:

  • Das der Helm für manche Leute am guten Geschmack vorbei ist , habe ich mir schon gedacht. Jedoch ist er meiner Meinung nach kein Nazi Helm. Es ist schlichtweg ein Helm für Soldaten.

    Immer auf der Suche nach Simsonfahrern aus der nähe Recklinghausen. Icq: 444420431 einfach adden unterhalte mich gerne mit anderen :)

  • ... , der nach dem Krieg bei Bundesgrenzschutz und Polizei (lag dort nur in den Kasernen) und in etwas erweiterter/geänderter Form auch bei Rotkreuz und Feuerwehr weiterverwendet wurde.
    Und in anderen Ländern (z.B. Ägypten) wurde er auch weiterhin für Soldaten verwendet (alles "Nazis", diese Ägypter und andere damals ...).


    Im übrigen ist auch der NVA-Helm eine Wehrmachtsentwicklung (sollte den 35er ablösen; kam das Kriegsende dazwischen). Waren also alles "Nazis", diese Kommunisten ...


    Dazu kommt, daß der 35er ja nur eine Abwandlung der 16ers war. Dieser wurde im Ersten Weltkrieg eingeführt; da gab es zwar auch das Eiserne Kreuz, aber noch keine "Nazis" ...


    Man muß also schon eine besondere "Nazi"-Paranoia haben, einen deutschen Stahlhelm krampfhaft mit "Nazis" in Verbindung bringen zu wollen, nur weil diese halt gerade am Ruder waren, als der 35er eingeführt wurde (hieß M35, d.h. Modell 1935).



    Das Wichtigste zu diesem Plastik-Motorradhelm in 35er-Form wurde ja schon geschrieben.
    Ist im Prinzip nichts anderes als ein "Braincap" in anderer Form. Von einem Gutachter wird der wohl (im Gerichtsstreitfall) als "nicht geeignet" bezeichnet, sodaß es dann behandelt wird wie ohne Helm.
    In der Regel werden aber - wie beim "Braincap" - nicht ständig die 15 Euro von der Rennleitung gefordert, wenn man so ein Ding aufhat (in Thailand darf man das auch mit hierzulande "verfassungswidrigen" Kennzeichen darauf ...).


    _______________________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • die feuerwehr hat die modelle immer noch



    Allet Nazis :k_schimpf:

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