Das war das alte Recht.
Nach neuem Recht müssen im Winter Winterreifen gefahren werden (es sei denn,ich hab was falsch interpretiert)
Nein, dem Wetter angemessene Bereifung ![]()
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Das war das alte Recht.
Nach neuem Recht müssen im Winter Winterreifen gefahren werden (es sei denn,ich hab was falsch interpretiert)
Nein, dem Wetter angemessene Bereifung ![]()
Nach neuem Recht müssen im Winter Winterreifen gefahren werden (es sei denn,ich hab was falsch interpretiert)
Nur bei Glätte, Schnee(-matsch), etc. Wenn die Straße trocken ist dann nicht.
also nass war sie schon aber es lag kein schnee(-matsch) und eis war auch nicht...
war wie im herbst wenns ma geregnet hat
Alles klar,hat sich erledigt.
Ich war falsch informiert
Ich hatte im August auch einen Unfall, wo mir eine Frau in mein Duo gefahren ist! Bin damals sofort zu einem Anwalt gegangen! Ich habe keine Rechtschutzversicherung oder dergleichen! Bezahlen musste ich auch nichts! Er hat sich sein Honorar dann von der gegnerischen Versicherung geholt!
Ich würde in so einem Fall nichts ohne Anwalt machen! Wenn man einen Amwalt an seiner Seite hat der sich um alles kümmert, dann fährt man auf jeden Fall besser!!
Grüße Jens
P.S. Gute Besserung wünsche ich dir!! ![]()
Alles anzeigenDass du vom Fach bist steht zwar im Profil, aber nicht im Beitrag
1) er braucht nicht unbedingt einen Anwalt, um Schmerzensgeld einklagen zu können, es wäre aber auf jeden Fall besser
2) Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wird in einem Adhäsionsverfahren geklärt
3) da dies im Zusammenhang mit einer Straftat steht, wird es keine ausergerichtliche Einigung geben
Problem bei der ganzen Sache ist, dass der andere Beteiligte ersteinmal behaupten kann, dass er lediglich gebremst hat. Ohne Zeugen bist du da ganz schnell als Unfallverursacher mit im Boot. Die Spurenlage wird da ganz mau aussehen.
Auch von mir. Anwalt.
Die Geschichte mit dem Adhäsionsverfahren würde ich aber eher mal mit jemandem vom Fach besprechen, weil Richter für Verkehrsrecht nicht unbedingt auch Kenne vom Zivirecht haben... da kann es schon mal ganz leicht passieren, dass der Richter eine Summe X veranschlagt, nur um das Verfahren abzuschließen...
Ich muss allerdings sagen, dass ich den Unfallhergang anhand der Schilderung im Eingangspost nicht verstanden habe...
Ich hatte im August auch einen Unfall, wo mir eine Frau in mein Duo gefahren ist! Bin damals sofort zu einem Anwalt gegangen! Ich habe keine Rechtschutzversicherung oder dergleichen! Bezahlen musste ich auch nichts! Er hat sich sein Honorar dann von der gegnerischen Versicherung geholt!
Ich würde in so einem Fall nichts ohne Anwalt machen! Wenn man einen Amwalt an seiner Seite hat der sich um alles kümmert, dann fährt man auf jeden Fall besser!!
Grüße Jens
P.S. Gute Besserung wünsche ich dir!!
Wäre natürlich schön wenn das für den Fall auch zutrifft nur ich denke das die Frau zu 100 Prozent schuld war ![]()
und bei der unfallbeschreibung weiss man nicht ob das für den Fall auch zutrifft..
Könnte mir mal jemand den genauen Hergang aufdröseln-ich verstehe es nämlich nicht!!!
ich check das auch nicht, die frau blinkt rechts, will scheinbar abbiegen und fährt dann rückwärts weil sie in eine einfahrt will?!
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