simson langsmer machen

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  • bis auf die kw ist alles original naja 16 ner hab ich drauf für welche ist dann das 17ner ritzel
    bedüsung ist standart
    und kw ist ne schärfere nicht im stvo zugelassene aber mir egal sieht ja keiner und luftfilterkasten ist lehr also der trichter ist drausen

    ...doch nicht alles so original hm?

  • Bau deinen SR50 einfach wieder auf original um, dann brauchst du keine Angst haben! Jetzt irgendwas rum zu pfuschen um langsamer zu fahren und immernoch eine Sportkurbelwelle verbaut zu haben ist absoluter Schwachsinn! Wenn du deinen SR50 wieder original hast ( was du warscheinlich nicht machen wirst, so wie ich dich einschätze ) brauchst du dir um die Grünen äähh Blauen keine Gedanken zu machen! Die Sportkurbelwelle finden die blauen spätestens beim Zerlegen deiner Simme! :b_wink:

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:

  • Das heißt aber wieder nicht, dass der Halter verpflichtet ist, dass diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.


    Doch, genau das heißt es. Wenn dein Exemplar Kleinkraftrad aus irgend einem Grund schneller läuft als es sollte, dann liegt das in deiner Verantwortung, und du hast Ärger an der Backe, wenn du davon weißt und es nicht behebst.


    Dabei ist völlig egal, ob du absichtlich getunt hast, oder "natürliche" Ursachen vorliegen. Sei es nur weil es ein ganz besonders gelungenes Exemplar ist, oder die Hauptdüse im Vergaser aus Verschleiß größer geworden ist, oder weil der Luftfilter aus Altersschwäche abgefallen ist und die Innereien vom Auspuff weggerostet sind - das ist DEIN Problem, und du musst etwas dagegen tun. Beim Tuning kommt halt noch Vorsatz obendrauf.

  • Doch, genau das heißt es. Wenn dein Exemplar Kleinkraftrad aus irgend einem Grund schneller läuft als es sollte, dann liegt das in deiner Verantwortung, und du hast Ärger an der Backe, wenn du davon weißt und es nicht behebst.


    Dabei ist völlig egal, ob du absichtlich getunt hast, oder "natürliche" Ursachen vorliegen. Sei es nur weil es ein ganz besonders gelungenes Exemplar ist, oder die Hauptdüse im Vergaser aus Verschleiß größer geworden ist, oder weil der Luftfilter aus Altersschwäche abgefallen ist und die Innereien vom Auspuff weggerostet sind - das ist DEIN Problem, und du musst etwas dagegen tun. Beim Tuning kommt halt noch Vorsatz obendrauf.

    Woraus leitest du das ab?

  • Das steht im Gesetz - der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung von Fahrer und Halter. Ebenso wie du ab und zu schauen musst, ob noch Profil auf den Reifen ist, musst du auch ab und zu mal schauen, ob z.B. dein Auspuff noch alle Tassen im Schrank hat - und wenn du beobachtest, dass dein Fahrzeug im Laufe der Zeit schneller geworden ist als es sein darf, musst du das reparieren.


    Der Unterschied zwischen willentlichem Tuning und abnutzungsbedingten Effekten liegt eben genau in Willen und Vorsatz. Daraus ergeben sich in aktuellen Urteilssprüchen unterschiedliche Rechtsfolgen - den natürlichen Zerfall musst du als Fahrer und Halter zwar auch beheben, aber das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit all seinen unangenehmen Folgedelikten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsrechtliches etc. usw.) setzt die willentliche Veränderung des Fahrzeugs voraus.


    (Das war keine Rechtsberatung.)

  • Nun regt euch nicht weiter auf, und lasst den armen Jungen machen was er will.
    Es gab so viele Vorschläge...
    Aber anscheinend ist es ja zu schwer Mutti mitm Auto vorfahren zu lassen :dash:


    Das sind dann immer die, die Himmel und Menschen in Bewegung setzen, nur weil sie gar nicht erst anfangen. Wetten, dass er außer hier rumzuspamen noch nix am Moped kontrolliert hat?



    mfg Paul

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Das steht im Gesetz - der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung von Fahrer und Halter. Ebenso wie du ab und zu schauen musst, ob noch Profil auf den Reifen ist, musst du auch ab und zu mal schauen, ob z.B. dein Auspuff noch alle Tassen im Schrank hat - und wenn du beobachtest, dass dein Fahrzeug im Laufe der Zeit schneller geworden ist als es sein darf, musst du das reparieren.


    Der Unterschied zwischen willentlichem Tuning und abnutzungsbedingten Effekten liegt eben genau in Willen und Vorsatz. Daraus ergeben sich in aktuellen Urteilssprüchen unterschiedliche Rechtsfolgen - den natürlichen Zerfall musst du als Fahrer und Halter zwar auch beheben, aber das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit all seinen unangenehmen Folgedelikten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsrechtliches etc. usw.) setzt die willentliche Veränderung des Fahrzeugs voraus.


    (Das war keine Rechtsberatung.)

    Genau, das war keine Rechtsberatung, da die Aussagen teilweise fehlerhaft sind.
    Richtig, im Gesetz steht, dass der Fahrer bzw der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist. Sollten Mängel auftreten sind diese selbstverständlich zu beheben (siehe §23 StVO bzw. lex specialis die Vorschriften der StVZO).


    Der Fahrer/Halter ist aber nicht verpflichtet, darauf zu achten, dass die bbH nicht überschritten wird, sondern er muss darauf achten, dass der technische Zustand i.O. ist. Sollte ein Mangel kausal dazu führen, dass die bbH steigt dann ist das eben so.


    Mal als blödes Beispiel. zu 100% originale S50, top gepflegt und eingestellt. Alles schön gereinigt und geschmiert. Wenn dieses Fahrzeug nun reale (!) 70 oder sogar 75 km/h läuft, in der Datenbestätigung jedoch nur wie gewöhlich 60 km/h eingetragen sind, ist dem Fahrer/Halter KEIN Vorwurf zu machen. Um es mal einfach auszudrücken: Er hat einfach Glück.


    Wenn dies nicht der Fall ist, dann wäre ja für viele Mopeds eine individuelle Drosselung vorgeschrieben :D


    Und was hat bitteschön ein Erlöschen der Betriebserlaubnis mit einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu tun?

  • Wenn du in dem Fall nachweisen kannst, dass das Fahrzeug im einwandfreien Serien-Neu-Zustand ist, dann bist du immer noch nicht aus dem Schneider. Den Fall gab's (bei einem Mofahersteller West) auch schon, die Dinger liefen allesamt wesentlich schneller als sie sollten. Schlussendlich waren doch die Halter und Fahrer fett, konnten sich lediglich beim Hersteller Schadenersatz einklagen - und der Hersteller musste rückrufen und nachbessern.


    Wenn du verschleiß- oder altersbedingt schneller geworden bist, dann liegt das sogar in deiner alleinigen Verantwortung. Mehr als eine Mängelkarte kommt aber nicht rum, Erlöschen der BE setzt eben Vorsatz voraus.


    Und stell dir mal vor, ja, heutzutage IST eine individuelle Drosselung vorgeschrieben. Die nennt sich dann elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung. Streuung der Serienqualität hin oder her, bei gemessenen 45 km/h ist immer Schicht.

  • Wenn du in dem Fall nachweisen kannst, dass das Fahrzeug im einwandfreien Serien-Neu-Zustand ist, dann bist du immer noch nicht aus dem Schneider. Den Fall gab's (bei einem Mofahersteller West) auch schon, die Dinger liefen allesamt wesentlich schneller als sie sollten. Schlussendlich waren doch die Halter und Fahrer fett, konnten sich lediglich beim Hersteller Schadenersatz einklagen - und der Hersteller musste rückrufen und nachbessern.


    Wenn du verschleiß- oder altersbedingt schneller geworden bist, dann liegt das sogar in deiner alleinigen Verantwortung. Mehr als eine Mängelkarte kommt aber nicht rum, Erlöschen der BE setzt eben Vorsatz voraus.


    Und stell dir mal vor, ja, heutzutage IST eine individuelle Drosselung vorgeschrieben. Die nennt sich dann elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung. Streuung der Serienqualität hin oder her, bei gemessenen 45 km/h ist immer Schicht.

    Mit einer individuellen Drosselung meinte ich eine Drosselung, die jede Simson auf exakt 60 km/h runtersetzt.


    Kannst du mir den Sachverhalt mit den Westmofas (Zündapp?) mal genauer erklären?


    edit: Ein Erlöschen der Betriebserlubnis im Sinne eines belastenden Verwaltungsaktes, welcher besagt, dass das Fahrzeug nicht mehr weitergefahren werden darf, setzt nicht immer den Vorsatz voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von MuZ ()

  • Dann müsste das bei allen PKW´s aber auch der Fall sein...
    Z.b. ist der Vectra von meinem Onkel mit glaube 175 angegeben. Fahren tut er laut Navi aber 200.

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Bei PKW ist die Höchstgeschwindigkeit bzw. die Leistungsstreuung allgemein nicht so ein grundsätzliches Problem wie beim Kleinkraftrad.


    Sobald nämlich ein Kleinkraftrad die vorgeschriebenen 45, 50 oder 60 km/h "dauerhaft und deutlich" überschreitet, ist es kein Kleinkraftrad mehr. Das ist nach STVZO eine "Änderung der Fahrzeugart" und führt (bei vorsätzlicher Veränderung) zum Erlöschen der BE, aber auch ohne Vorsatz zur Reparaturpflicht.


    Ein PKW, der schneller ist als seine baugleichen Brüder, weil der Motor ein besonders gelungenes Exemplar ist, ist deswegen immer noch ein PKW. Wenn er aber schneller ist, weil der Katalysator ausgebrannt oder der Auspuff abgefallen ist, dann hast du eine "Verschlechterung der Geräusch- oder Abgasemissionen" und - auch wieder bei willentlicher Veränderung - eine erloschene BE, mindestens aber die Pflicht zur Reparatur.

    Einmal editiert, zuletzt von Auxburger ()

  • Mit einer individuellen Drosselung meinte ich eine Drosselung, die jede Simson auf exakt 60 km/h runtersetzt.


    Genau das wird heute - und wurde bei den letzten 45 km/h-Simsons auch schon - gemacht, nicht mit mechanischen Maßnahmen, sondern elektronisch. Per Geber am Rad wird die Höchstgeschwindigkeit durch Zündungseingriff exakt begrenzt - unabhängig von Motorleistung, Beladung, Gefälle oder Steigung. (Der Simsonist betrachte die VAPE A70-8.)


    Der Vorteil ist, man kann wesentlich stärkere Motoren verbauen als früher bei der "bauartbedingten" Höchstgeschwindigkeit, so dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit etwa auch bei schweren Fahrern, Sozius- oder Bergfahrten erreicht werden kann. Den Unterschied lernt jeder kennen, der schonmal das Privileg hatte, einen Sperber MS50 zu fahren und dann wieder auf einen S51 umzusteigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Auxburger ()

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