ich muss auch noch meinen senf dazu geben. aus eigener erfahrung kann ich sagen: betrug/ arlistige täuschung liegt nur vor, wenn der verkäufer von dem mangel wuste. jetzt beweis das erstmal. der verkäufer kann sich doch total dumm stellen und behaupten er hätte das teil im keller gefunden und kein plan von der technik. in sofern hat der private verkäufer immer einen riesen vorteil, weil er das teil nicht zurücknehmen muss wie ein gewerblicher verkäufer.
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