War Freundschaftsdienst ein Bärendienst?
markkleeberger"verschwörung"nach Fahren mit nicht versichertem Moped flog auf
Weil er mt einem Moped gefahren ist,das nicht versichert war,
wurde der Markkleeberger Andreas F.vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70Tagessätzen verurteilt.
Nach der Verhandlung vor dem Leipziger Landgericht sind davon noch 50 übrig,aber zwei Freunden von F. droht eine Anklage wegen Falschaussage.
Der Markkleeberger Andreas F.sagt,er habe ein ausgeprägtes
Gerechtigkeitsempfinden.
Das Urteil des Amtsrichters,so zetert er,sei falsch-und er unschuldig.
Die Simson ,auf der ihn die Polizei kontrolliert hätte,habe er kurz zuvor erworben.Dass das Kennzeichen gefälscht sei,habe er nicht bemerkt. Er sei ein Opfer und müsse freigesprochen werden.
Von wegen Opfer,hat der Amtsrichter gedacht. F.ist der Täter.
F.hat das Moped gekauft,das grüne Kennzeichen Kennzeichen schwarz überpinselt,um einen gültigen Versicherungsschutz vorzugaukeln und sei munter drauflosgefahren.
Das sei ein Fahren ohne Versicherungsschutz,Urkundenfälschung obendrein und insgesamt eine Geldstrafe von 70Tagessätzen a.20€ wert.
F.hat auf seiner Opferrolle beharrt und erwartet nun,
vom Leipziger Landrichter Viro Schultz freigesprochen zu werden.
Der nimmt gleich zu Beginn viel Verhandlungsmasse vom Tisch:
Um eine Verurteilung wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz komme der Markkleeberger nicht herum.
50 der 70Tagessätze sind F.damit sicher.
Doch über die restlichen 20 wird heftig gestritten.
Er habe das Kennzeichen nicht überpinselt. Tom K. habe ihm nicht nur das Moped verkauft,er habe auch dessen Kennzeichen neu und in schwarz gestrichen. K.,das sei in Markleeberg bekannt, mache das öfter.
Das behauptet Andreas F. und Tom K. bestreitet es.
So steht es 1:1 im Kampf um die verbleibenden 20Tagessätze.
Nun marschieren"Freunde" von Andreas F.auf.
Sie behaupten,das Kennzeichen sei schon getrichen gewesen,
als es sich noch im Besitz von Tom K. befunden habe, und sie wissen das genau.
Weniger genau wissen sie, wann sie das falsche Kennzeichen gesehen haben.
Gar nichts können sie dazu sagen, warum sie Andreas F., der naiv glaubte,das Kennzeichen sei echt, nicht aufgeklärt bzw.gewarnt haben.
Und zu allem Überfluss widersprechen sie sich noch.
Das hört sich Staatsanwalt Stefan Spielbauer eine Zeitlang an,
dann beantragt er die wörtliche Protokollierung der Aussagen.
Er will genau zitieren können, welche falschen Angaben die Markkleeberger Freunde von Andreas F. gemacht haben-jedenfalls dann, wenn er sie wegen uneidlicher Falschaussage anklagt. Darauf steht eine Mindeststrafe von 3Monaten.
Was als Freundschaftsdienst eingefordert war, könnte sich als Bärendienst erweisen.
Für Andreas F. ist am Ende eine Geldstrafe herausgekommen:
50Tagessätze a.20€ hat er zu zahlen.
Die Frage ob er das Kennzeichen gefälscht hat oder nicht, wurde vor dem Landgericht einfach außen vorgelassen.
So,das stand in unserer Tageszeitung.
Es dreht sich dabei um meine s51 die ich
an diesen Herrn verkauft hatte.![]()