SImson HS1 Scheinwerfer Einsatz mit E-Prüfzeichen

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  • HS1 und HS4 sind GLEICHE Bauformen und haben die gleichen Ausleuchtwinkel. Lediglich die elektische Leistung ist der Unterschied.


    Das ist technisch korrekt - fast, bei H4 ist die Toleranz für Streulicht enger gefasst - aber trotzdem ist es nicht gestattet, in einen H4-Scheinwerfer eine HS1-Lampe einzusetzen. Die Codiernase am Lampenring blockiert das dementsprechend auch, so dass man das bemerkt, wenn man's versehentlich doch mal versucht, weil sich die Lampen so ähnlich sehen.

  • Ja freilich. An der VAPE sind alle Stromkreise aktiv spannungsbegrenzt, man muss also nicht Glühlampen mit einer bestimmten Leistung einsetzen, um korrekte Spannungswerte zu bekommen. Von der 15W-Funzel in den Altvögeln bis zu H4 ist alles direkt möglich.


    In der S51E sollte eine Elektronikzündung mit 6V Lichtanlage und 35W Bilux drin sein. Für Halogenlicht ist die Anlage zu schwach, es fehlt der Spannungsregler. Wenn da eine HS1 drangestrickt ist, erreicht sie nicht die volle Helligkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Auxburger ()

  • Ich habe auch in meiner S51 Enduro eine HS1 drin, muss ja so Original gewesen sein :?: oder irre ich mich ??

    Ab Bj. 89, also ab Umstellung auf 12V, ist HS1 bei allen S51-Modellen ausser /1B original

    Kann ich eigentlich die HS1 drinlassen wenn ich auf Vape umrüste?`

    Ja, kannst du. Ich hab damals von 25W Bilux auf HS1 aufgerüstet. Aber warum willst du auf Vape umrüsten, wenn du schon 12V Elektronik hast?

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