Kennzeichenbefreiung?

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  • Hallo zusammen,


    ich bin ja schon eine ganze Weile dabei meine Schwalbe aufzubauen. Sie ist Baujahr 1964. Der Aufbau ist sehr aufwendig und es wird am ende ein wirklich ansehnlicher Oldtimer. Nun meine Frage: Unter der Rückleuchte ist der Baldaufstrahler, welcher bei dem Baujahr auch zwingend vorgeschrieben ist. Auf dem Gepäckträger ist mein Gepäck. Logisch... Also habe ich gar kein Platz dieses Kennzeichen anzubringen. Kennt sich jemand mit Außnahmeregelungen aus? Wie und wo es normalerweise angebracht wird weiß ich schon. Mit gehts nur um ne Möglichkeit das ich ohne rum fahren kann...

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Keine Chance.


    Es gibt eine Umrüstmöglichkeit - das rote Rücklicht der späteren Baujahre, mit integriertem Reflektor und Kennzeichenbeleuchtung.


    Genau das wirst du als Antwort bekommen, wenn du auf dem Amt oder beim TÜV nachfragst. Rücklicht umbauen, separaten Reflektor ab und Kennzeichen dran, fertig.


    Zur Erhaltung des historischen Originalzustands hältst du also am besten den Ball schön flach und machst das, was alle machen: Schraub das Kennzeichen vorschriftsmäßig an und fertig.

    Einmal editiert, zuletzt von Auxburger ()

  • Mhh... Auxburger, was Du schreibst ist durchaus sinnvoll. Aber das gelbe Bremslicht ist ja nicht verboten wenn der Baldauf dran ist, oder? Ich wollte halt mit der Oldtimerschiebe argumentieren.


    Notfalls muss ich an der Befestigung vom Baldauf nach links noch ein Metallstift schrauben und daran dann das Kennzeichen anbringen. Aber es sieht doch einfach Scheiße aus. :-/

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Gelbes Bremslicht ist für die alten Baujahre immer noch erlaubt; das spezielle Problem am rot/gelben Rücklicht der Schwalben ist, dass kein tauglicher Reflektor integriert ist.
    Du kannst also nicht einfach das Schild da hinschrauben, wo jetzt der Reflektor sitzt - außer du bringst einen anderen, E-geprüften Reflektor an, z.B. am Kennzeichenrahmen.


    Das Schild selbst muss so angebracht sein, dass es von hinten gesehen bis zum 45-Grad-Winkel von beiden Fahrzeugseiten aus sichtbar ist.


    Das lässt letztlich nur fragwürdige oder/und hässliche Anbringungsorte - aber wat mutt dat mutt.

  • Das war high society Simson. Aber ich will ja was, was die Bullen ärgert und trotzdem erlaubt ist. ;)


    Auxburger hat leider recht. Das Todschlagargument ist die ersetzbarkeit des zweifarbigen Rück- / Bremslichts. Aber ich habe den Baldauf ja extra besorgt, damit alles wieder original wird... Der kommt auf jeden Fall dran.


    Danke Auxburger!

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • und wenn dir da kleines blech baust wo des dran machst ist zwar ne toll von optik aber des eichfachste !



    mfg s50b2e

  • war dat nich der spritgeldsparer ;)


    dat war ja auch nen rotes
    daher erstmal komplett außen vor, da für solche versicherungsschilder (das sind alles keine kennzeichen) was ganz anderes gilt bezüglich verwendung und anbringung











    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Anmelden Kennzeichen nicht dran machen.
    Papiere immer dabei haben. Wenn man angehalten wird sagen man hätte das Kennzeichen gerade verloren.
    Ob sich der ganze Streß mit dem Anhalten lohnt ist eine andere Sache.

  • Du kannst natürlich auch das Kennzeichen seitlich anbringen .
    Dies ist jedoch nicht ganz legal, da das Kennzeichen ja von beiden Seiten im 45 Winkel zu sehen sein muss.
    sieht aber meiner Meinung nach gut aus gibts ja auch für Roller.
    Wie z.B nen Variomatikkennzeichenhalter.


    Gruß Linus

  • @ linus: wo seitlich meinste denn? Bohren werde ich auf keinen Fall.


    Und nicht anbringen kostet 40,-Eus... Das ist mir auch nix.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

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