simson s51 enduro rahmen

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  • hallo,
    ich hab noch nie eine abe beantragt und da frag ich lieber öfters weil nicht das ich sonst irgendwas falsches bekomm und ich dann nochmal was zahlen muss. :)
    so wie es paul gemacht hat ist glaub ich am einfachsten. da kann man dann keine falschen angaben machen.
    wie hast du es dann ihnen geschickt?
    LINK
    und dann bei betreff Nachweis über DDR-Mopeds / Kleinkrafträder auswählen?
    und wie bekommen die dann ihr geld?


    mfg max :b_wink:

  • Ich habe meine Anträge an: [email protected] geschickt. Die E-mail Adresse habe ich aus dem FAQ vom Schwalbennest. Einfach den von mir genannten Text abschicken und dann klingelt der Postbote ein paar Tage später bei dir an der Tür. Bezahlen tust du dirket bei ihm.


    mfg

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Moin moin, ich hab eben von der kba ein Brief bekommen. Meine enduro ist ein reimport. Auf dem Typenschild steht noch ein e mit drauf, da sind sie stutzig geworden und meinten das das nur die hatten die ins Ausland gingen. Und nun?

  • Ein E steht da eigentlich nicht. Wie das bei Reomporten aussieht weiß ich aber auch nicht. Schick den Antrag neu und lass das E weg. Vllt klappt es ja...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Falsche Angaben zur Erlangung der Betriebserlaubnis sollte man eigentlich nicht machen.
    Wir können froh sein, dass das KBA diese verhältnismäßig unbürokratische Möglichkeit für uns Simsonbesitzer anbietet. Besitzer anderer Kleinkrafträder, deren Hersteller nicht mehr existieren, haben da ganz andere Probleme.
    Ich finde, man sollte dies nicht auch noch ausnutzen, indem man bewusst falschen Angaben macht.
    Das KBA soll auch Listen mit den Rahmennummern der Exportfahrzeuge haben. Es kam deshalb auch schon mehrfach vor, dass die Ausstellung der Papiere verweigert wurde, obwohl kein Extrabuchstabe für Exportmodelle angegeben wurde.
    Außerdem können Papiere durchaus ungültig sein, wenn die Fahrzeug-ID nicht komplett übereinstimmt.
    D.h., dass man trotz 60 km/h in den Papieren evtl. ohne gültige Fahrerlaubnis und ohne gültige Versicherung unterwegs ist, weil das Fahrzeug laut Gesetz eigentlich nur 45, 50 oder auch nur 40 km/h fahren dürfte.

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