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  • Naja das vorführen ist doch auch nicht billig oder?


    nein!
    vor allen ist es unnötige arbeit, wenn es auch mit dem ausfüllen von ein paar zeilen geht


    wie lange wollen wir hier noch tipps und ratschläge geben, die nicht oder nur sehr zögerlich angenommen werden?!





    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Letzte Frage :D
    Also muss ich das Teil danach nochmal beim TÜV vorführen oder nicht?
    Und was meinst du mit dem Eintragen von ein paar Zeilen?


    mfg schied1er, der sich für sein Verhalten entschuldigt :)

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • nein musst du nicht
    wat ihr immer mit eurem tüv wollt :g_nono:
    is werner auch nie hingefahren :biglaugh:


    guckstu beim kba nach und trägst du die rahmennummer deines neuen rahmens ein
    danach füllst du alle angaben aus, die original für dieses modell gelten


    bsp: wenn du jetzt nen 35W scheinwerfer verbaut hast, aber original ein 25Wer verbaut war, dann trägst du die 25W ein


    wenn dazu noch fragen sind, dann benutze bitte die suche
    wurde schon zigfach bequatscht







    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Ich dachte Rahmennummer und Baujahr reichen?Zur Sicherheit noch die 60 km/h, aber sonst?
    Ich dachte die machen das von selber?
    Naja gut, erstmal wird umgebaut, danach schau ma weiter^^.
    Danke an alle die mir geholfen haben.
    Jetzt könnt ihr wieder das Moped an sich kritisieren :D
    mfg schied1er

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Ich dachte Rahmennummer und Baujahr reichen?Zur Sicherheit noch die 60 km/h, aber sonst?
    Ich dachte die machen das von selber?

    Vom
    KBA bekam ich nach meinem Antrag noch eine Mail die bräuchten die
    genaue Bezeichnung, S51 reicht net. Schrieb einfach zurück ich hätte ne
    B2-4 Bj.87 ( hab ich mir ausgedacht ), mit den Daten bekam ich dann
    meine neuen Papiere nach ca.1 Woche.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Zitat

    Nachweis der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für die in der ehemaligen DDR hergestellten, ehemals zulassungspflichtigen Fahrzeuge:

    Da die S53 nicht in der DDR produziert wurde wird das wohl nicht klappen oder?


    Was meinen die anderen? Ich glaube du musst neue Papiere beim Tüv und vorführen lassen.... :a_bowing:


    Wenn ich mich irre...sorry


    Wenn Du ansonsten doch einen Rahmen von ner S51 dir holst kannst du die S53 Teile ranbauen... dann kannst Du neue Papiere für S51 beantragen...

  • Ähm die S53 wurde doch von 1990-1996 gebaut.
    Von daher noch in der DDR Produzierten Zeit.
    Oder wie sonst soll ich das Teil auf die 60 km/h kriegen?
    Wurde ja oft erwähnt, das man bei dem KTA Onlineformular einfach Baujahr 1991 angeben muss, und somit bekommt man die 60 km/h.
    Sagt mal, aber wenn da Nachweis steht, haben die da alle gespeichert, oder heißt das nur so?Nicht das bei denen in der Datenbank steht, das meine Rahmennummer erst 1994 zugelassen wurde?


    mfg schied1er

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Hätte da evtl noch einen Rahm
    S 53 mit 50 Km/h zulassung
    und S 5 Rahm aber ohne Pap.
    Dann hast nicht son Stress.
    Sonst mal melden .

    Einmal editiert, zuletzt von wilfriedp603 ()

  • Wenn ich mich richtig erinnere hast Du eine S83 auf dem Typenschild und Papiere für eine S53 von 1994.
    Erstzulassungsschluss ist 1992 Ende Februar glaube ich.
    Daher wird bei 1994 es schon nicht gehen.
    Genauso ist doch die Frage wie weit die Datenbank des KBA reicht oder vorhanden ist.
    Bei deiner Rahmennummer kann es genauso passieren das dein Rahmen als S83 oder S53 erkannt wird vom System...
    ansonsten macht jeder Versuch klug aber eine Garantie das es klappt gibbet nich... :a_bowing:

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