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  • obergurt stellt ein "nicht star verbundenes Rahmenteil" dar.
    Und am Rahmen ohne Abnahme rumpfuschen ist never gestattet!

  • wenn du mir eine quelle gibts wo das genau steht, dann glaub ich dir. :)


    ich kenn das nur so, teile die nicht von der serien Fahrzeug ABE sind, müßen eingetragen werden.
    es sei denn, es steht irgendwo geschrieben das man das umbauen darf. ;)

  • Hi Leutz
    Also ich kenne es nur so, das mann teile vom S50 und S51, mit einander tauschen kann ohne speziellen abnahmen.
    Tausch darf natürlich nur Fachmännisch und nur mit Originalen teilen geschehen.
    Das liegt daran das S50 und S51 deckungsgleich aufgebaut sind und das alle teile zu 100% Kompatiebel sind.
    Das S53 ist neuern Baujahres mit veränderten teilen, Z.b. Die größeren Räder oder der Obergurt.
    Im Grunde genommen ist das wie beim Auto,alles was net Original vom Werk an dem Fahrzeug verbaut oder Lieferbar ist, braucht einen nachtrag in den Papieren.
    Von daher wird es wohl nicht ohne Abnahme funktionieren. Am besten ist, vorher sich beim Tüv mal ne info holen.

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