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  • @ Pfefferminz, ich bin nicht der threadersteller :P


    @ chatsuechti, ich seh das anders wie du, wieso sollst du an einem Unfall schuld sein der (musst du natürlich nachweisen wenn es hart auf hart kommt) sowieso passiert wäre auch ohne die Veränderung; aber das sollte bei der Veränderung Möglich sein und vor allem nicht grad schwer

    bauartlich veränderungen bedürfen einer genehmigung, d.h. TÜV- Abnahme oder sostige Gutachten , wie ABE oder teile gutachten....
    wenn nicht vorhanden, wird das fahrzeug illegal im strassenverkehr bewegt!
    ergo, hättest du mit deinem fahrzeug nicht am ort des geschehens sein dürfen...
    klar sieht die praxis etwas anders aus , dass nicht jedes fahrzeug überprüft wird
    nur wenns hart auf hart kommt ....

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    Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

  • Naja - obs tatsächlich Mecker gibt sei mal so dahingestellt. Aber es steht ja die Frage im Raum ob das auch theoretisch legal ist, nicht nur obs praktisch irgendwelche Konsequenzen hat ;)


    Technisch stellt die Nummer eine Veränderung am Rahmen dar. Das ist so ziemlich das schlimmste, was man machen kann ;)


    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Hauptrahmen und geschraubten Rahmenauslegern. Der Obergurt wäre demnach ein Rahmenausleger. Macht aber nur bei der Beurteilung durch einen Sachverständigen nen Unterschied, rechtlich ist es eine Veränderung am Fahrzeugrahmen. Dabei isses auch völlig Wurscht ob man was anschweißt, abflext oder durchbohrt. Wobei das wieder bei der Beurteilung relevant wird.
    Rechtlich is Rahmen Rahmen und Veränderung Veränderung - muß also von einem Sachverständigen abgesegnet werden.


    Soviel zur Theorie - klar fällt durch die 4 Löcher nich der Arsch vom Moped ab und ob das sonst irgendwelche Konsequenzen hat, steht nochmal auf nem anderen Blatt. Aber das ist nicht die Antwort auf die Frage ob sowas legal is ;)


    Chrom


  • Wie ist es denn nu eig. an der S53 gelöst?


    serVuz :D


    na mittels solcher Schrauben ^^


    der S53 Obergurt ist hinten breiter, das Rohr ist da glaub ich abgeflacht (müsst ich erst nachschauen) aber auf jeden Fall sind da von Hause aus die beiden Bohrungen als Aufnahme des Blinkerhalters und Soziusgriffes

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • kauf dirn S53 obergurt, da sis am kostengünstigsten und du hast keen ärger

  • kauf dirn S53 obergurt, da sis am kostengünstigsten und du hast keen ärger

    auch dadurch wird die nummer nicht legal :i_troest:

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  • es ist eine bauart veränderung !! und die muss abgenommen bzw genehmigt werden....

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  • meiner meinung nach ist der austausch von teilen der s-reihe abnahmefrei
    falls ich falsch liege, behaupte ich das gegenteil xD


    lg fuenfzigccm

    die aussage ist falsch!
    es ist wie schon geschrieben eine bauartveränderung..S51 mit teilen von der S53, naa, klingelts??

  • nun so ganz stimmt das aber auch nicht


    vieles ist dur den Serientausch gedeckt


    du kannst problemlos die Oberteile der S53 verbauen, also Tank, Obergurt, Sitzbank


    du kannst sogar die Tauchrohre der S53 Gabel verbauen


    was du nicht so ohne weiteres darfst ist die größeren Räder der S53 verbauen


    allerdings sind z.B. die Lenker der S53/83 wieder legal

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
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