Simson SR2 laut ABE vom KBA nur max 40 Km/h?

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  • Hallo Leute,


    ich habe mir vor kurzem eine SR2E gekauft, BJ'61. Leider hatte der Vorbesitzer keine ABE mehr, so daß ich eine beim Kraftfahrzeug Bundesamt bestellt habe.
    Die ist nun angekommen, aber obwohl ich die max. Km/h mit 45 angegeben hatte, steht in meiner neuen ABE nur eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h.


    Was soll das? Ist das bei euch auch so, und was kann man dagegen unternehmen? Ich würde gerne hochoffiziell die 45 Hm/h ausfahren.


    Gruß,
    Andreas

  • In Westdeutschland galt ab 1960 eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für "Mokicks" (es gab auch eine "offene" 50-ccm-Klasse). Wenn die Zulassungsbestimmungen in der DDR damals genauso waren, stimmt 40.


    Laut wikipedia wurden dort die 60 km/h für Kleinkrafträder erst Mitte 1963 eingeführt ... es könnte also sein, dass du mit der SR2E noch ins finstere Mittelalter zählst, wo tatsächlich nur 40 km/h drin waren.

  • 45km/h wäre definitiv richtig. Ich sage: Setz dich mit der Sachbearbeiterin in Verbindung, unter Umständen sieht sie ihren Fehler sehr schnell ein,
    was im bundesdeutschen Recht zeitgleich Gangu nd Gebe war, brauch jetzt erstmal noch nicht zu interessieren.


    Viele Grüße
    huj

  • Also, ich hatte mich mit einem sehr netten Sachbearbeiter vom KBA über das Thema unterhalten, und dabei kam heraus, daß die Firma Simson damals (in den 60er Jahren) ihre Mofas beim damals zuständigen Amt in Dresden sich nur eine Genehmigung für 40 Km/h geholt hatte. Somit ist die Werksangabe von 45 Km/h, wenngleich technisch korrekt (weil das Mofa vielleicht wirklich so schnell fährt) in der Sache falsch, weil man damals mit dem Mofa nicht hätte schneller fahren dürfen.


    Falls das Mofa - in technisch unverändertem Zustand - wirklich wesentlich schneller fahren sollte, könnte man die Höchstgeschwindigkeit auch einfach mal messen und via TüV/Dekra eintragen lassen. Kost halt nur n bissel was.


    Grüße,
    Andreas

  • Also, ich hatte mich mit einem sehr netten Sachbearbeiter vom KBA über das Thema unterhalten, und dabei kam heraus, daß die Firma Simson damals (in den 60er Jahren) ihre Mofas beim damals zuständigen Amt in Dresden sich nur eine Genehmigung für 40 Km/h geholt hatte. Somit ist die Werksangabe von 45 Km/h, wenngleich technisch korrekt (weil das Mofa vielleicht wirklich so schnell fährt) in der Sache falsch, weil man damals mit dem Mofa nicht hätte schneller fahren dürfen.


    Falls das Mofa - in technisch unverändertem Zustand - wirklich wesentlich schneller fahren sollte, könnte man die Höchstgeschwindigkeit auch einfach mal messen und via TüV/Dekra eintragen lassen. Kost halt nur n bissel was.


    Grüße,
    Andreas

    Interessant!


    Weiss zufällig jemand wie das beim Mofa SL1 ist? Das hat ja 30Km/h eingetragen, oder?

  • Und da das Fahrzeug vor dem 1.1.2001 zugelassen worden ist, kann man sich sogar eine Rotzeländerung und evtl auch weitere leistungssteigernde maßnahmen, wie luffi-umbau und ähnlichem eintragen lassen, bis man die 50 km/h erreicht, ohne einen erlaubten Lärmpegel zu überschreiten.
    Ich habe vor ca.2 Jahren bei meiner Hercules Baujahr 1985 das Ritzel des Hinterrades mit 4 Zähnen (36 statt 40) kleiner eintragen lassen und habe jetzt hochoffiziell anstatt der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h die dadurch errechneten 45 in den Papieren stehen. Allerdings mit dem Versicherungszusatz "Moped bis 50 km/h". Der Typ beim TÜV war den Tag auch sehr im Stress und hat mich nur gefragt, ob die Karre wirklich nur 50 liefe und warum ich den Umbau machen wollte. Danach hab ich die Eintragung bekommen...
    Ich denke mal, dass man solche Eintragungen auch bei unseren Ostdeutschen Fahrzeugen bekommen kann...

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