Polizei Polizei....

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  • mrH:
    Ich denke man es geht um Hausbesetzer? Tja, selber schuld. Wenn sich einer in meinem Haus einnisten sollte warte ich persönlich nicht erst auf die Polizei. Das ist mein Eigentum und was ich damit mache und aus welchen Gründen kann Euch egal sein. Soviel dazu.


    MuZ ist soweit ich weiß Rechtsanwalt. Der wird nen Teufel tun hier was zu sagen und sich selbst die Kunden zu vergrätzen. :D

    Ahhh, wie geil, nett geschrieben, richtig Hammer High Society Simson
    Erst mal besser machen ;) Simson_S 51-B
    Thank you, you have been a great help too! ;) DK - DDA


    Einmal editiert, zuletzt von Ifafahrer ()

  • Zitat

    Ich denke man es geht um Hausbesetzer? Tja, selber schuld. Wenn sich einer in meinem Haus einnisten sollte warte ich persönlich nicht erst auf die Polizei. Das ist mein Eigentum und was ich damit mache und aus welchen Gründen kann Euch egal sein. Soviel dazu.


    So einfach ist das nicht. Hausbesetzer besetzen - zur dauerhaften Benutzung - immer leerstehende, unbenutzte Häuser/Flächen. Genau an dieser Stelle bist du dann bei einer Ebene angekommen, wo es nicht mehr um "Fremde Schmarotzer in meinem Haus", sondern um Gemeinwohl gegen Besitz und die Legitimität - nicht die Legalität - der Nichtnutzung von benötigtem Gut geht. Leute, die gerne Paragraphen verdrehen, könnten hier sogar mit Artikel 14 GG argumentieren, wenn es die Lage zulässt. Dein Argument ist in der Tiefe nicht tragfähig.


    MuZ ist nach seinen Beiträgen im .net-Forum ziemlich eindeutig Polizist... ich wüsste nicht, das Anwälte auf Streifendienst fahren oder dass es Bilder von Rechtsanwälten in Kampfmontur bei Demos gibt.
    Ist ja auch nix dagegen einzuwenden, dass sie hier unterwegs sind. Geltende Rechtsnormen werden so schnell nicht umgeworfen und da kann es hilfreich sein, fachkundige Beiträge zu erhalten und zudem wärs ja auch ungerecht, ihnen 'nen Hobby zu verbieten.

    Einmal editiert, zuletzt von mrH ()

  • Aber die Nichtnutzung von Gebäuden rechtfertigt nicht die Besetzung.


    Denn es gibt ja genug Wohnraum den man mieten kann

  • mrH:


    Willst Du mir jetzt allen Ernstes erzählen, dass Du nicht verstehst, das es nicht richtig ist, sich am Eigentum anderer zu vergreifen?
    Wäre es für Dich in Ordnung, wenn ich mir die Spiegel von Deinem Moped nehme, weil ich keine habe? Klar, ich nutze sie dann etwa drei Jahre und gebe sie Dir dann zurück...
    Sie haben dann zwar den ein oder anderen Sprung, aber das ist ja wohl nicht schlimm, oder?
    Tut mir leid, aber dann lebst Du in einer verkehrten Welt!


    Ich habe für meinen Wohnraum gearbeitet und gespart und habe stets selbst für meinen Lebensunterhalt gearbeitet...


    Wenn diese Leute das bislang nicht getan haben, sollten sie vielleicht mal damit anfangen...
    Außerdem: Wer hier ja so schwer unzufrieden ist, kann doch gehen-vielleicht geht´s ihm in anderen Ländern ja besser...


    Oder sind das hier persönliche Begehrlichkeiten, die unter dem Deckmantel einer gesellschaftlichen Erneuerung/Verbesserung verkauft werden sollen?

    Geiler als original-geht nicht!

    2 Mal editiert, zuletzt von mattescop ()

  • Aber die Nichtnutzung von Gebäuden rechtfertigt nicht die Besetzung.


    Denn es gibt ja genug Wohnraum den man mieten kann


    Da bin ich mit Basti mal einer Meinung.
    Ich bin ganz ehrlich, ich kann (obwohl politisch recht weit links) das Antif.*ageschwurbel von wegen wohle der Allgemeinheit Häuser besetzen nicht ab. Man nistet sich in einer Bruchbude ein, deren ein Abbruch das beste ist was ihr passieren kann und spricht von der Allgemeinheit? Was hat die denn davon bitte? ?( Vor allem, wer hat die Allgemeinheit gefragt ob sie das wirklich will? Und was ist der Sinn der Sache? Den fiesen Bossen mal gezeigt wer hier der Herr im Haus ist?

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  • Mattescop. Sehr enttäuschende Antwort, die ich prinzipiell auch auf jedem Kneipenstammtisch hätte bekommen können.


    In der Szene arbeiten ziemlich viele, oder sie studieren. Das ewige "sucht euch nen Job"-Gerufe geht völlig an der Realität vorbei.
    Auch das Spiegelbeispiel ist nicht treffend, schließlich brauche ich sie ja. Ein leerstehendes Haus wird aber offenscheinlich zur Zeit nicht benötigt, ähnlich wie ein Spiegel, der nur herumliegt und für den kein Bedarf an der Stelle besteht, an der er liegt.


    Irgendwie logisch, oder? Was spricht nun dagegen, diesen Spiegel demjenigen zu geben, der sie braucht?


    Das ist platt, klar. Dein Beispiel war es aber auch.


    Zitat

    Außerdem: Wer hier ja so schwer unzufrieden ist, kann doch gehen-vielleicht geht´s ihm in anderen Ländern ja besser...


    Im Moment ist die Entwicklung eher gegensätzlich, leider. Das Land in dem ich wohnen möchte, hab ich noch nicht gefunden. Aber, nur weil es anderswo nicht besser ist, heißt das nicht, dass am jetzigen Zustand nicht zu arbeiten ist.

    Einmal editiert, zuletzt von mrH ()

  • Nicht immer ist weltfremd, was an Stammtischen besprochen wird...


    Ich werde mit Gewissheit nicht mir Dir über den Sinn/Unsinn von Hausbesetzungen oder gar über die Rechtsordnung diskutieren, von daher erübrigt sich jedes weitere Wort.
    Nicht, weil ich keine ausreichenden Argumente hätte, sondern weil die Örtlichkeit hier falsch gewählt ist!


    Ich kann Dir nur sagen, dass derjenige, der versucht mich vorsätzlich oder fahrlässig zu verletzen (Gehwegplatte, Urin, Nadelstiche, Anspucken etc.) sich nicht über die Konsequenzen beschweren darf. Ich werde alles dafür tun, wieder gesund zu meiner Familie zu kommen!
    Sollte dabei mal ein Nasenbein meines Gegenübers, der es ja nicht gut mit mir meint, gebrochen werden, liegt die Ursache nicht bei mir!


    Abgesehen mal davon haben wir uns ganz schön weit vom eigentlichen Thema entfernt!

    Geiler als original-geht nicht!

    2 Mal editiert, zuletzt von mattescop ()

  • wir haben hier im Umkreis mehrere Grundschulen,Kindergärten Spielplätze aber kein Polizist im weitesten umkreis macht kontrollen wegen geschwindigkeiten oder tuning eca, wo wirklich 6 bis 10 jährige teils sehr unbeholfen und ohne Eltern kaum über die Straße kommen, da sich nicht mal an die 50kmH in der 30 Zone gehalten wird, aber wehe man fährt auf auf den bekannten Hauptstraßen die lange gerade ausgehen und gerade dazu einladen bei mal 5 bis 10kmH mehr zufahren


    So schauts leider aus, zum Schutz der Allgemeinheit wird kaum mal geblitzt, nur ums Geld gehts.


    Man sollte meiner Meinung in Kindergartennähe prinzipiell, ruhig auch feste Blitzer, installieren. Die dämlichen 18jährigen heizen bei uns teilweise durch den Ort, das is nimmer normal. Kinder schließlich sind diejenigen, die sich noch am wenigsten dagegen wehren können. Daher wären Blitzer in Kindergarten/Schulnähe definitiv mal sinnvoll. Außer die 18jährigen "mir gehört jetz die Welt weil ich nen Lappen hab" würde sich da vermutlich auch niemand drüber beschweren.

    Gruß
    Dave

  • Nicht immer ist weltfremd, was an Stammtischen besprochen wird...


    Ich werde mit Gewissheit nicht mir Dir über den Sinn/Unsinn von Hausbesetzungen oder gar über die Rechtsordnung diskutieren, von daher erübrigt sich jedes weitere Wort.
    Nicht, weil ich keine ausreichenden Argumente hätte, sondern weil die Örtlichkeit hier falsch gewählt ist!


    Ich kann Dir nur sagen, dass derjenige, der versucht mich vorsätzlich oder fahrlässig zu verletzen (Gehwegplatte, Urin, Nadelstiche, Anspucken etc.) sich nicht über die Konsequenzen beschweren darf. Ich werde alles dafür tun, wieder gesund zu meiner Familie zu kommen!
    Sollte dabei mal ein Nasenbein meines Gegenübers, der es ja nicht gut mit mir meint, gebrochen werden, liegt die Ursache nicht bei mir!




    Da kann ich nur zustimmen, denn jeder muss mit denn Konsequenzen seines Handels leben.

  • mattescop um auf meine problematik ein zu gehen!
    sie haben bei mir 0,98mm gemessen wo 1mm erlaubt sind!
    desweiteren habe ich ein Dekra gutachten wo belegt ist was ich angebat habe und das ich das auch darf! z.b. scheibenbremse
    Scheinwerfer und spiegel mit E prüfzeichen erklärt sich von selber!
    aber wenn er versucht mir mit Halbherzigem fachwissen zu kommen, wovon er keine Ahnung hat (muss er auch nicht) und mir was von legal und nicht erzählt. kommt mir die Wurst!
    Mein Chef war schon genervt, weil ich 30min warten musste.
    Im grossem und ganzen war das Gespräch aber wirklich gut und es gab auch so keine Probleme und dennoch kommen Sie mir früh um 2 uhr SO?
    da bin ich sprachlos und begreife den Menschenverstand nicht mehr!


    Mein Onkel ist auch bei der polizei aber für mich ist so ein verhalten abzocke!


    mfg dirk

    "Du schiebst dein Moped?" ?(


    " Ja ist besser für den Motor!" :i_troest:

  • ganz schlimm ist es gewesen wo ich noch eine S50N gefahren bin, dort wurde ich an jeder kontrolle aufgefordert meine Blinker wieder anzubauen, auf mehrmaliges beteuern das das ab werk schon so sei und selbst wenn, das erlaubt wäre ohne blinker zu fahren und ich kein elektronisches verständis habe diese anzubauen wurde erst nach 20 min eingegangen

    Zumal ein Polizist wissen sollte, daß Blinker an Kleinkrafträdern im Gesetz gar nicht vorgeschrieben sind (daß sie an den meisten trotzdem dran sein müssen, liegt nur daran, daß sie in der ursprünglich erteilten Betriebserlaubnis enthalten sind und diese bei Abbau erlischt). Wenn man also einen TÜVer findet, der einsieht, daß Handzeichen ausreicht (wie es eben bei den Krafträdern der Fall ist, die ursprünglich nie Blinker dran hatten), kann man sich die auch austragen lassen. Dann ist es völlig völlig legal, ohne Blinker zu fahren, obwohl sie in der usprünglichen Betreibserlaubnis enthalten waren (die durch die Eintragung geändert wurde).
    Genauso ist Bremslicht erst ab 1988 vom Gesetz vorgeschrieben (auch wenn viele auch vorher trotzdem ursprünglich eines dranhatten, was dann auch dran sein muß).



    Vorausschicken muß erst einmal, daß ich jemand bin, den Du aus innerer Überzeugung heraus "aus dem Verkehr ziehen" willst, da ich Rechtsnormen, Gesetze und Vorschriften ignoriere und so fahre, daß möglichst nichts passiert, auch wenn ich dabei gegen alles verstoße, was Politikern und ihren Ausführungsorganen "heilig" ist.
    Krassestes Beispiel davon ist der Umstand, daß ich vor vielen Jahrzehnten eine Zeitlang mit einem Auto völlig ohne Bremsen unterwegs war. Natürlich konnte ich damit nur extrem langsam fahren und mußte hunderte Meter vorher schon den "Bremsvorgang" einleiten (Herunterschalten und dann am Ende mit dem Reifen gegen Randstein, um endgültig zum Stehen zu kommen). Dir stehen da die Haare zu Berge und Du denkst an Gefängnis. Doch ich hatte in dieser Zeit absolut niemanden gefährdet (mit einer "illegalen" Kurbel im Lenkrad konnte ich allem und jedem blitzschnell ausweichen, sodaß es trotz völlig fehlender Bremsen niemals zu einem Unfall kam).


    Und lasse Dir gesagt sein, daß ein "Aus-dem-Verkehr-Ziehen" auch absolut nichts nützt, d.h. auch ein lebenslanger Verlust des Führerscheins hindert nicht am Fahren! Und auch ein Gefängnisaufenthalt (ohne Unfall meist nicht mehr als ein Jahr pro Fall) kann ein erneutes Fahren nach der Entlassung nicht verhindern.


    Ich fahre zwar "kriminell", aber immer verantwortungsbewußt, d.h. ich gefährde höchstens mich selbst, aber keine anderen Verkehrsteilnehmer.
    Das sieht für Außenstehende zwar meist nicht so aus, wenn ich z.B. in wenigen Zentimetern Abstand irgendwo vorbeikomme, und sie finden es "selbstmörderisch" oder gar "mörderisch"; doch ich kann Dir versichern, daß ich jedesmal ganz genau wußte, was ich tat, d.h. genau wußte, daß ich es mit wenigen Zentimetern Abstand noch ohne Unfall schaffe.


    Ihr Polizisten aber müßt "nach Vorschrift" handeln.
    Was das heißt, zeigt ein Fall, der mir passiert ist, und weswegen ich demnächst wieder für einige Zeit ins Gefängnis muß (wo ich schon fast 16 Jahre meines Lebens verbracht habe; zwar trotz "Rechtskraft" zumeist unschuldig, aber auch etliche Male schuldig):
    Da wurde ich von der "Kriminalpolizei" angehalten, weil denen mein flotter Fahrstil nicht gefiel. Es handelte sich also nicht um Verkehrspolizisten in Zivil, sondern um Beamte, die sich normalerweise um Räuber, Einbrecher, Betrüger usw. usf. kümmern sollten.
    Während der eine sich mit mir über meinen Fahrstil unterhielt, schlich der andere um mein Motorrad und ging anschließend zu seinem Kripo(!)-Kofferraum, um ein Reifenmeßgerät(!) daraus hervorzuholen.
    Nun hatte ich wirklich kein Profil mehr auf dem Vorderreifen, was klar eine Ordnungswidrigkeit war.
    Auf der anderen Seite aber wußte ich das genau, und ich weiß auch, daß Reifenprofil nur bei extrem viel Wasser auf der Fahrbahn notwendig ist, bei trockener Straße aber ein Reifen um so besser haftet, je weniger Profil er hat. - Und aus diesem Grunde fuhr ich mit dem Motorrad nur dann, wenn kein Regen zu erwarten war.
    Einer der Kriminalbeamten war selbst Motorradfahrer und hätte daher wissen müssen, daß ich auf dieser trockenen Straße ohne Reifenprofil absolut keine Gefahr darstellte. Trotzdem hielt er mir eine "Sicherheitspredigt" und schrieb eine Anzeige.
    Den geldgierigen Politikern aber reicht es nicht, von nur einem abkassieren zu wollen. Also gibt das Gesetz die Möglichkeit, zweimal für ein und dieselbe Sache abzukassieren zu können, indem zwei unterschiedliche "Tatbestände" konstatiert werden.
    So erhielt also nicht nur ich als Fahrer die Punkte und den Bußgeldbescheid, sondern auch der Halter, der damit überhaupt nichts zu tun hatte!
    Da der Halter wußte, daß man bei der Sturheit der Richter mit einem Widerspruch nicht durchkommt, wurde also dieses Bußgeld für ihn bezahlt (natürlich von mir; denn ich war schuld). Die "Justiz"bürokratie will nun von mir nochmals dieses Bußgeld.
    Wäre das Motorrad auf mich angemeldet gewesen oder wäre der Halter gefahren, wäre es mit einmal Bußgeld und nur einmal Punkte getan gewesen. So aber kommen auf den Steuerzahlen nun auch noch Kosten für die völlig sinnlos Erzwingungshaft hinzu; denn von mir ist nichts eintreibbar.


    Ein zweites, aktuelleres Beispiel betrifft eine Geschwindigkeitsmessung an einer Stelle zu einer Uhrzeit, an der dort absolut keinerlei Gefahr durch zu schnell fahrende Kfz ausgeht (während zu anderer Zeit an dieser Stelle wegen Schule eine Messung durchaus gerechtfertigt ist).
    Die jungen Beamten wurden also von einer geldgierigen Behörde losgeschickt, möglichst viele verantwortungsbewußte (völlig unbewohnte Gegend, Schule am Sonntagabend geschlossen) Autofahrer wegen Ordnungswidrigkeit abkassieren zu wollen.
    Ich kam allerdings von der Seite, war also nicht im Meß- und Sichtbereich der "Straßenräuber". Als ich gesehen wurde, war es schon zu spät, um mich noch anzuhalten, was einer der jungen Polizisten aber tun wollte, um evtl. 15 Euro von mir kassieren können (er wußte nicht, daß ich von der Helmpflicht befreit bin).
    Er maulte irgendetwas, was ich aber ignorierte, weil es kein eindeutiges Haltegebot war. Ich winkte noch nach hinten und fuhr weiter.
    Dazu muß gesagt werden, daß ich sehr, sehr langsam fuhr, da ich an dieser Stelle abgebogen bin. Und angehalten zu werden ist für mich tägliche Routine, da ich ja ohne Helm fahre. Hätte es tatsächlich ein Haltegebot gegeben, wäre es absolut kein Problem gewesen, kurz anzuhalten, meine Ausnahmegenehmigung vorzuzeigen, und dann wieder weiterzufahren.
    Es gab dann eine Anzeige, weil ich ein angebliches Haltegebot nicht beachtet hätte.
    Nun bin ich i.d.R. immer alleine unterwegs; doch an diesem Tag war ich zufällig mit einem Kumpel unterwegs, der hinter mir fuhr und das ganze viel besser beobachten konnte als ich selbst (ich hatte den Beamten nur kurz aus den Augenwinkeln wahrgenommen).
    Obwohl mein Kumpel schriftlich bestätigte, daß es keine Haltegebot gab, kam der Bußgeldbescheid mit Punkten.
    Ich legte Widerspruch ein, und es kam zur Gerichtsverhandlung.
    Dort machten dann der junge Polizist und sein Kollege (beide wohl noch nicht verbeamtet, da erst 21 und 24 Jahre alt) massivste strafbare Falschaussagen, indem sie behaupteten, sie hätten mich ordnungsgemäß mit Kelle und Halteaufforderung anhalten wollen, ich hätte ihnen in die Augen gesehen und sie angegrinst und wäre dann weitergefahren. Außerdem sei ich weit und breit allein auf weiter Flur gewesen; es hätte also niemanden gegeben, der hinter mir fuhr.
    Diese Falschaussage konnten sie machen, weil dort absolut niemand wohnte, der das hätte beobachten und sie damit ihrer Straftat überführen können.
    Natürlich glaubte die junge Richterin den beiden jungen, sympathisch auftretenden Polizisten und verurteile mich wegen vorsätzlicher Tat (der Bußgeldbescheid war davon nicht ausgegangen). Damit wurde meinem Kumpel praktisch Falschaussage unterstellt!
    Für einen Außenstehenden ist das nicht nachvollziehbar, warum diese beiden jungen Burschen eine strafbare Falschaussage machen sollten.
    Tatsächlich hatte es den einen nur frustriert, daß er mich zu spät gesehen hatte und ich auf sein Hinterherrufen nicht reagiert hatte. Und so hat er seinen Kollegen dazu gebracht, mit ihm eine derartige massive Falschaussage zu machen, weil sie wissen, daß ich sie ihnen nicht beweisen kann.
    Die Logik wird dabei einfach ignoriert. Denn von der Logik her ist völlig klar, daß es für mich absolut keinen Grund gegeben hätte nicht anzuhalten, wenn es tatsächlich ein Haltegebot gegeben hätte.
    Der Junge hat zugegeben, daß er mich nur anhalten wollte, weil ich ohne Helm fuhr. Und deshalb angehalten zu werden und meine Ausnahmegenehmigung vorzuzeigen, ist für mich tägliche Routine. Und ich war auch ganz langsam, sodaß es auch keinen Aufwand gemacht hätte, kurz stehenzubleiben. Ich hätte dazu also nicht einmal stark abbremsen müssen.
    Es war also einfach nur eine vorsätzliche falsche Unterstellung, um mir eines "reinzudrücken", nur weil ich nicht darauf reagierte, als mir schräg von der Seite irgendetwas unverständliches nachgerufen wurde, was ich auf keinen Fall als Haltegebot verstanden hatte (denn sonst hätte ich gebremst und nachgefragt).
    Es wurde einfach vorsätzlich falsch behauptet, man hätte mich korrekt (mit Kelle und Ansprache) anhalten wollen, und ich hätte das mit Augenkontakt und Grinsen vorsätzlich ignoriert. Und die Anwesenheit meines Kumpels hinter mir wurde einfach abgeleugnet!
    Natürlich gibt es dagegen auch kein ordentliches Rechtsmittel, sondern nur eine Rechtsbeschwerde (wie eine Revision), bei der man die Sache inhaltlich nicht mehr angreifen kann, sondern bei der es nur auf Formalien ankommt (z.B. Rechtsfehler), die es natürlich nicht gibt.
    So wird also demnächst wieder eine unschuldige Verurteilung bei mir "rechtskräftig".


    Und das nur wegen der Laune eines jungen Polizisten, seinem strafbaren Handeln und das seines Kollegen, und wegen einer ignoranten Richterin, die sich nicht vorstellen kann, daß junge Polizisten ohne für sie nachvollziehbare Motivation derart vorsätzliche Straftaten (Falschaussage) begehen.


    Zum Glück sind natürlich nicht alle Polizisten so. - Doch ist mir vor fast zwanzig Jahren einmal ähnliches passiert (da waren es aber ältere Polizisten).
    Von daher hat man als Verkehrsteilnehmer (unabhängig davon, ob man sich an Gesetze und Regeln hält oder nicht!) bei Polizisten immer ein schlechtes Gefühl (und es ist schon eine Wohltat, wenn man einmal an einen anständigen Polizisten gerät, wie ich es irgendwo oben von letzter Woche geschildert habe).


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    2 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

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