Moin!
Dann werd ich mal einen Senf dazugeben.
Ich weiß jetzt nicht wo ihr die 7mal Ausschleifen herhabt, aber ch denk mal ihr werdet da schon etwas mehr Ahnung haben, weil ihr ja schon länger hier seid. So belesen bin ich da nicht.
Normalerweise wird ein Zylinder immer nur um 1/4 mm ausgeschliffen. (zumindest bei Simsons).
Das heißt ein S51 hat original 37,98mm Kolbendurchmesser.
Die ergeben dann 49,8 ccm Hubraum, oder??
Wenn der dann das erste Mal ausgeschliffen wird geht der auf 38,23mm das zweite Mal 38,48mm und so weiter.
Wenn man dann von den 7mal ausgeht kommt man also theroretisch auf 39,75mm (+-0,02mm)
Das wiederum hat zur Folge, dass man höchstens auf knapp 55ccm Hubraum kommt.
Alles was darüberhinaus geht wäre also quasi nicht mehr als Reparaturschliff zu betrachten.
Und bei einem 60ccm Zylinder kommt man in der kleinsten Variante auf 58,8 ccm Hubraum und ist somit etwas zuviel.
Wenn wir das dann weiterspinnen und du nen a********bullen mit Ahnung erwischt, macht der dir da ein Fahren ohne Fahrerlaubnis draus, weil du für das Moped eigentlich A1 brauchst.
Das ist eine Straftat nach § 21 StVG und der Lappen ist mindestens ein halbes Jahr weg.
Das Ganze kann man aber auch ganz anders sehen.
Der größere Hubraum gilt nur als leistungssteigernde Maßnahme und somit erlischt die Betriebserlaubnis und es ist ne Owi. So als wenn du irgendwas anderes ohne ABE dran hast.
Wenn du den Zylinder aber eintragen läßt, steht da dieser zu hohe Hubraum drin und du brauchst A1.
Hoffe ich hab mich etwas verständlich ausgedrückt und dran denken; Das ist alles nur theoretisch, also so wie es vom Gesetz gefordert ist.
mfg Martin
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SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR2...