Ebay - quadlisa - Probleme mit Verkäufer

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  • Hallo zusammen,


    ich habe ein kleines Problem mit meinem Ebay Kauf.


    Ich habe mir über die Bucht vor längerer Zeit meine erste Schwalbe gekauft. Aufgrund der Distanz von über 500km hatte ich leider keine Möglichkeit mir das gute Stück vorher anzusehen. (Das passiert mir auch nicht nochmal).


    Der Versand hat auch soweit ganz gut funktioniert. Allerdings habe ich sofort bemerkt und bemängelt das der Tankdeckel fehlte, der Kaufvertrag nicht wie besprochen vorhanden war und der Tank komplett verrostet war. Weiter Mängel und defekte habe ich dann innerhalb von einigen Tagen festgestellt das ich alleine bei Ersatzteilen in höhe von 120€ hängengeblieben bin. Bis jetzt! Momentan steht die gute in der Werkstatt weil die defekte teilweise meinen Wissens- und Kenntnisstand überschritten haben. (Die Experten aus der Ecke habe ich erst danach entdeckt).


    Ich habe den Verkäufer konfrontiert und Ebay eingeschaltet. Ich weiß das ich bei einem 29 Jahre alten Moped keine Neuware erwarten kann und habe das auch nicht. Aufgrund der Artikelbeschreibung bin ich von einer Funktionstüchtigen Schwalbe ausgegangen. Kann ich eine Anzeige wegen Betrug stellen? Was schlagt Ihr vor? Sachen wie das der Lack abplatzt habe ich ja schon geschluckt..


    Hierum gehts:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…EWNX:IT&item=160322675774



    Danke!

  • naja du wirst da nicht viel machen können, obwohl vielleicht doch denn der verkäufer ist verpflichtet dir garantie zu geben ausser erschreibt drunter das er garantie und jegliche gewährleistung ausschliest und das hat er nicht, sag ihm das einfach mal und so könntetst du durch kommen

  • steht drunter... Es geht mir eher um die erhebliche Abweichung und die Sturheit des Verkäufers. Wenn er jetzt sagen würde, du hast Recht das ganze ist nicht ganz so wie beschrieben, für den Ärger und die Rennerei erstatte ich dir 50€ wäre alles Ok, aber dieses Arrogante gehabe bringt mich auf die Palme. Mir ist schon bewusst das ich nichts Werksneues gekauft habe.

  • was ist denn alles defekt oder nicht ok an der schwalbe.


    er hat ja geschrieben:
    bei weiteren fragen schreibt ne mail oder kommt vorbei und schaut sie euch an nicht das


    später heist na das hätten sie aber
    da haste es, er kann nicht mal richtig schreiben,das mit dem tank muss er nicht sagen,das der deckel fehlt schon. ich sag mal so mit dem preis kannste ja noch leben und hätteste das ding nicht zum händler gefahren, hättest du sicherlich keute gefunden aus dem forum die dir helfen deine schwalbe wieder fit zu bekommen. lass doch bitte auf der rechung die rahmennummer notieren und geh einfach zum anwalt,wenn du glück hast reicht ein brief und er bekommt kalte füßr, aber ob es sich lohnt kann ich nich sagen. ich habe letztens eine s51 für knapp 300 ersteigert, den motor habe ich jetzt auch weg zum regenerieren. bei ebay kann man bewusst schrott für teuer geld loswerden oder es sind halt leute die einfach keine ahnung haben und nichts von schäden wissen.


    jari les mal bei den rücknahme bedingungen

  • Ich muss mal schauen ob ich die Teile zusammenbekomme:


    Schäden? Bisher:


    Beide Bremsen außer Funktion, Gasschieber gebrochen, Gasgriff verbogen, Bowdenüge angerissen, Zündspule für hinten ohne Funktion, Beleuchtung defekt, Sitzbankschloss nicht vorhanden, Aufnahme dafür komplett zerstört, Lenkradschloss defekt, Sitzbank hat Löcher, Krümmer undicht, Tank komplett verrostet, Tankdeckel nicht vorhanden, Bremsamatur verzogen, Blinkeraufnahme gebrochen, Lackierung gepfuscht (bekommst du mit dem Fingernagel runter)


    Was da jetzt noch alles kommt? Mir grausts. Wenn mir noch was einfällt trag ichs nach.


    Er stellt die Sache hin als wäre alles OK (immerhin hat er eingeräumt das er KV und Tankdeckel vergessen hat, hats aber bis heute nicht nachgeschickt, Frist bis zum 15.05 ist gestellt), und ich würde nur den Preis drücken wollen.

  • wenn du rechtsschutz hast geh zum anwalt,lass alles von der werkstatt niederschreiben,vieleicht hast du glück und er bekommt angst oder kann sich keine anwalt leisten,dann hast du eine chance.

  • Hab mich bisher immer erfolgreich vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung gedrückt. Hab keine!

  • frag das nächste mal doch einen forumuser der in der nähe des angebots wohnt, ob er mal besichtigen fährt und dir dann mitteilt wie das ding aussieht. :)
    funktioniert denn motor und co? weil er den ja als funktionierend angegeben hat...

  • na glatze :cursing: hm...also nun ist das ne blöde sache mein anwalt schreibt einen brief für um die 40€, denke in deiner gegend wird sich auch einer in der preisklasse finden,aber ob es sich lohnt ist die andere frage.


    Da aber die bremsen außer funktion gewesen sind und die beleuchtung, da das genannt werden muss weil es erhebliche mängel sind, zeig ihn bei der polizei an das kostet nix. wegen betrug oder irgendeiner fahrlässigkeit. wie gesagt schön von der werke alles niederschreiben lassen. der kerl muss halt kalte füße bekommen wenn post von der polizei da ist, dann bekommt man meist bischen geld wieder.

  • nur ein paar anmerkungen meinerseits:
    1. garantie und gewährleistung sind grundverschiedene dinge. garantie ist eine freiwillige leistung. wenn man garantie gibt wird das dazugeschrieben. gibt es keine muss auch nicht erwähnt werden dass es keine gibt. gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt. privatverkäufer können die gewährleistung ausschliessen (da gibt es weder ein EU recht noch wäre dieses neu...das is ganz einfach BGB). beim ausschluss der gewährleisung muss man auch die formulierung richtig wählen. ein überprüfen der angabe des verkaufers würde sich evtl. schon lohnen.


    2. geht es hier gar nicht um gewährleistung, sondern dass offensichtliche mängel nicht erwähnt wurden. bekannte mängel müssen in der artikelbeschreibung klar kenntlich gemacht werden. anhand der beschreibung kann man durchaus von einem fahrtüchtigen zustand ausgehen. auch wird nicht ausdrücklich(!) geschrieben dass eine besichtigung erwünscht ist. die formulierung lässt eher darauf schliessen dass der verkäufer bewusst mängel unterschlägt. ganz nach dem motto "wer es nicht anschaut ist selber schuld, ich schreib hier doch net alle mängel rein".
    fast alle mängel die du aufführt hätten aufgeführt werden müssen oder aber wenigstens darauf hingewiesen werden, dass das fahrzeug weder fahrbereit noch sicher ist. wurde beides unterlassen.
    insofern dürfte insgesamt §434 BGB Sachmängel weiterhelfen.


    würde auf rückabwicklung des vertrages pochen oder aber die entsprechenden reperaturkosten verlangen. versandkosten dürfte der verkäufer dann selbst tragen müssen würde ich meinen.
    am besten einen anwalt fragen. kostet zwar erstmal aber so ne erstberatung geht erstmal net so riesig ins geld. falls du geringverdiener oder ähnliches bist kannst dir auch n beratungsschein vom amt holen. ich bin absolut sicher dass die artikelbeschreibung insgesamt fehlerbehaftet ist und du da sehr gute chancen hättest.

  • @DePutaMadre69


    Hab gelesen du machst Kampfsport? Wenn du eh in der nähe wohnst besuch ihn doch mal!


    opela


    Was anderes bleibt mir nicht. Ich werd dann diese Woche bei uns aufs Polizeirevier und bringe denen gleich mal den kompletten Mailverkehr mit. Mal sehen ob ich überhaupt eine Chance habe. Die Kosten die ein Anwalt in Anspruch nimmt decken sich einfach nicht mit denen die ich rausholen kann. Selbst wenn es finanziell nichts bringt, hauptsache es gibt ein wenig Gerechtigkeit.

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