Simson 60 km/h Regelung - Gesetzestext?

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  • Hi!
    Meine Eltern wollen mir nicht glauben das man mit einer Simson legal 60 km/h mit dem M-Führerschein fahren darf. Das liegt vor allem an Polizisten, Tüv Leuten und Landratsamtbeamten, die nicht einmal die Gesetze unseres Landes kennen. Da heisst es immer "45 km/h und nicht mehr" und wenn man sie auf den Einigungsvertrag anspricht heisst es immer "Keine Ahnung blabla fragen sie dort oder dort"


    Gibt es denn keinen eindeutigen Gesetzestext der eindeutig zeigt und in dem auch steht das eine Simson mit dem M-Führerschein gefahren werden darf? Das nervt mich grad voll an, Simsons sind nicht gerade selten kann ja nicht sein das niemand was von ein paar 100000 Mopeds weiss die mit M Führerschein gefahren werden :k_schimpf:

  • Bitteschön. Hab ich immer inner Patte, man weiß ja nie was einem für Dumpfbacken unterkommen.




    PS. Kann mal einer dieses dämliche 80kB Limit aufheben ? Total nutzlos ...

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • Also ganz einfach bei M Führerschein geht es ja im ersten um die 50ccm und nicht um die Höchstgeschwindigkeit!!! Du musst 50ccm haben und die ZUGELASSENE HÖCHSGESCHWINDIGKEIT muss stimmen (bei alten Rollern 50kmh, neuen Rollern 45kmh, und bei Simson 60kmh auser anders vermerkt in den Papieren) Den wenn man überlegt die Simson Motoren sind einfach so gebaut das die höchsgeschwindikeit 60kmh betragen kann steht ja auch in den papieren und sie konnten ja logischer weise nach der wende nicht verlangen das jeder fahrzeughalter dafür sorgt das seine Simme 50kmh läuft!? MFG Maxi

  • Ja so denke ich auch! Nur meien Eltern wollen Gesetzestexte weil sie mir das nicht mehr abnehmen wollen und so dumme Beamte unterstützen sie auch noch dabei! Danke für den Text!

  • Und der Stempel oben vom KBA = Kraftfahrt-BundesAmt sagt mehr als deutlich deinen Eltern das Behörden mehr Wissen haben als Bekannte und Beamte und ihr Sohn Recht hat. Wenn Ich für jeden Polizisten in Hamburg nen Euro bekommen würde der selbst dieses Dokument nicht glaubt dann müsste ich meinen Sprit kaum noch bezahlen... :lol:



    Ansonsten nimm folgende Links wo die Paragraphen auch drinnenstehen und wenn noch immer alle Stricke reissen:


    http://www.fen-net.de/ralf.wil…rerlaubnis_Abschrift.html


    http://www.schwalbennest.de/in…e=viewtopic&t=358&start=0


    http://www.schwalbennest.de/in…task=view&id=44&Itemid=95


    Ansonsten geh doch im Beisein deiner Eltern auf die Seite vom KBA http://WWW.KBA.DE und entweder klickst Du da im Beisein deiner Eltern auf Kontakt oder schicke eine direkte Email an das KBA und frage direkt nach.


    Alternativ kann ich Dir auch die direkte Emailadresse der Sachbearbeiterin geben.


    Diese ist nach meinen zugesandten KBA-Papieren: [email protected]


    Ansonsten suchste unter http://www.mutschy.de unter Simson und Führerscheinfrage oder wenn alle Stricke reissen such ich meinen KBA-Zettel fotografiere ihn und schicke es dir nochmal per email.

    Einmal editiert, zuletzt von Fozzie ()

  • Hey danke da hast du dir ja richtig Mühe gemacht :)
    Ich stiefel nächste Woche mit meinem Vater nochmal zum Landratsamt da fragt er nochmal mit dem Text vom KBA genauer nach, aber er glaubts mir jetzt schon weil ich ihm extrag gezeigt hab das der Wisch vom KBA stammt also vielen Dank nochmal :thumbup:

  • Versteh mich nicht falsch und das dein Vater sich überzeugen lässt ist Klasse aber frage explizit beim KBA nach...


    http://www.kba.de/cln_007/nn_1…skunftsbereiche__tab.html


    Das Problem ist genauso wie verschiedene Polizisten keene Ahnung von diesem speziellem Wissen haben... denn wegen der 60kmh Regelung
    wurde die Simme ja so beliebt unter Jugendlichen... kann dir das auch bei anderen Beamten passieren, die nicht mit dieser Materie vertraut sind.
    Und wenn dort gegenteiliges behauptet wird... also sie sagen das geht nicht...


    schicke ich dir die Nummer der Sachbearbeiterin ansonsten...für die SimsonKBAs und die weiss was sie täglich macht :lol:

  • Hallo,


    das KBA sagt aber, dass es "keine rechtlich verbindliche Auskunft erteile..." und "Für die Dürchführung des Führerscheinrechts seien die Länderbehörden" zuständig.
    Das KBA ist also nur für die Fahrzeuge aber nicht für die Führerscheine zuständig und wird dir demnach auch nichts "amtliches" zu diesem Thema geben.



    Entscheidend ist §76 Abs. 8 Punkt c FeV (Führerscheinverordnung)

    Das ist es was uns erlaubt mit dem Auto oder Mopedführerschein unsere Simson zu fahren. Wenn sich also irgendjemand auf dem Landratsamt dumm stellt, dann soll er mal in der Führerscheinverordnung nachblättern... :biglaugh:
    Diesen Text sollte eigentlich jeder der sich mit Führerscheinfragen beschäftigt finden (besonders irgendwelche Beamte usw. die sich wichtig machen wollen).



    Viele Grüße
    René

  • Duo darf man meines Wissens nach auch mit Mofabescheinigung fahren. Das steht jedenfalls in dem Blog eines Forenmitgliedes hier...

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