Beiträge von judge_dread

    Hallo,


    das KBA sagt aber, dass es "keine rechtlich verbindliche Auskunft erteile..." und "Für die Dürchführung des Führerscheinrechts seien die Länderbehörden" zuständig.
    Das KBA ist also nur für die Fahrzeuge aber nicht für die Führerscheine zuständig und wird dir demnach auch nichts "amtliches" zu diesem Thema geben.



    Entscheidend ist §76 Abs. 8 Punkt c FeV (Führerscheinverordnung)

    Das ist es was uns erlaubt mit dem Auto oder Mopedführerschein unsere Simson zu fahren. Wenn sich also irgendjemand auf dem Landratsamt dumm stellt, dann soll er mal in der Führerscheinverordnung nachblättern... :biglaugh:
    Diesen Text sollte eigentlich jeder der sich mit Führerscheinfragen beschäftigt finden (besonders irgendwelche Beamte usw. die sich wichtig machen wollen).



    Viele Grüße
    René