ALTE MENSCHEN DÜRFEN NICHT MEHR FAHREN!

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  • Jaja, ich weiß, bei der Herstellung Teil der Betriebserlaubnis; - dennoch ist vom Gesetz her ein Bremslicht erst bei Krädern ab 1988 vorgeschrieben. Folglich fuhr man 1987 ohne Bremslicht noch verkehrssicher ...


    galt das nur für ost oder auch in west?! 8|


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Gilt auch für West.
    Aber ist eigentlich völlig uninteressant, da das Fahrzeug entsprechnd der KBA-Zulassung ausgeführt ist.
    (Also SL1-Fahrer durften und dürfen weiterhin ohne Bremslicht fahren)


    Es ging mir um den Anhänger, es reicht nicht aus das die Beleuchtung des Zugfahrzeuges die des Anhängers übernimmt.
    (Alle für den motorisierten Zweiradbetrieb zugelassenen Anhänger müssen eine Schlussleuchte besitzen.)

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

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