Der gute alte MAW mal vorgestellt.

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  • Ps: Und in meiner ABE sind 40 kmh eingetragen


    Du hast eine ABE für das Fahrrad?
    Das wundert mich; denn ich traf vor einiger Zeit jemandem mit einem Simson-Fahrrad, das 45 fährt, und der erzählte mir, daß das Fahrrad nur ohne Motor ausgeliefert wurde und man den Motor separat kaufen und selbst anbauen mußte. Damals war das somit irgendwie kein Krad, sondern weiterhin ein Fahrrad, weshalb es dafür keine Betriebserlaubnis gäbe, man keinen Führerschein, keinen Helm und keine Versicherung brauche (und so ist der auch herumgefahren). Das gelte aber nur für diese alten Dinger aufgrund "Bestandschutz" oder so.
    __________________________________________________________

  • Ich weiss was du meinst:


    Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist. Ausgenommen sind




    • Fahrräder mit Hilfsmotor, die vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind...... das würde gelten steht auch so drin aber dennoch sollte man eine Versicherunng als Kleinkraftrad( 45 kmh) und eine ABE bzw Einzeltypengenehmigung haben denn manche Polizisten könn da ganz schön Terror machen und es gibt nen Höllenärger wenn man ohne das fährt denn die Regeln heben sich gegenseitig auf in einer anderen steht wiederum das es erforderlich ist . Und da ich eben keine Lust habe immer mit denen zu diskutieren hab ich eben eine machen lassen. aber eigentlich war es im Osten so das Fahrräder mit Anbaumotor nach wie vor als Fahrräder galten.


    Grüsse Maik

  • Klar, dann war das Deine private Entscheidung, weil Du keine Lust auf Diskussionen mit den Streckenposten hast.
    Aber grundsätzlich geht soetwas eben auch ohne ABE und damit ohne angegebene Höchstgeschwindigkeit, ohne Versicherung, ohne Führerschein und ohne Helm.
    Bei Diskussionen muß man dann halt durch, im Zweifelfall vor Gericht.
    Ich habe ja zum Glück einen Führerschein. Aber wenn ich keinen (mehr) hätte, würde ich auch zusehen, daß ich mir so ein uraltes Fahrrad zulege. Für Mofa bräuchte ich zwar keinen Führerschein (das gab es damals nicht und fällt somit unter "Bestandschutz"), dürfte dann aber nur 25 fahren, müßte Geld für Versicherung ausgeben (und müßte einen Helm aufsetzen, wenn ich meine Befreiung nicht hätte). Dann lieber 45 fahren, ohne Helm und ohne Geldausgabe für Versicherung. Diskussionen bin ich gewohnt ...
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    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Hallo,
    hab ich eine gute Literatur im Angebot

    Die Aufbringung eines alten Markenzeichens auf ein neues Produkt, ändert nicht dessen Qualität
    mit der Erfindung der Glühlampe gabs den Wolframfaden nicht mehr einzeln ;(
    Die Erinnerung an schlechte Qualität hält länger, als die Freude über einen billigen Preis!!
    Wasserabziehbilder [b]1.Oualität
    Gebrauchtteile auf Anfrage
    http://www.oldtimerdienst-engisch.de

  • Hallo,
    hab ich eine gute Literatur im Angebot


    Hm, was hast du denn für Litteratur im Angebot besser gesagt, wen sprichst du denn da mit an, ich zum Beispiel suche noch immer alte Prospekte für den MAW Hilfsmotor sowie Werbung dafür in jeder Form.

  • also ihr seit die Profis von solche Simson Fahrrädern ich war am Freitag auf de Leipziger Motorrad Messe :thumbup:


    kann mir jetzt einer sagen was das da für ein gefährt ist?



    Mfg.kenny106

  • Ich denke mal, das wird eine BSW oder Gustlof sein ( Simson wurde wegen den jüdischen Besitzern enteignet und in die Gustloffwerke eingegliedert daher der Name BSW = Berliner Suhler Waffenfabriken ) in der Zeit wurde ein Motorfahrrad mit 98 ccm sachs Motor entwickelt die BSW 100 quasi das erste Simson Motorrad. Simson hatte ja vorher in den 20igern Autos gebaut den Simson Supra... aber gut, zum Thema...es ist eines dieser besagten Fahrzeuge aus der zeit zwichen 35 und 40 würd ich sagen wobei das auf dem Bild zu sehende etwas übertrieben auf Hochglanz restauriert ist.

  • Hallo ihr . ich wollte mal meinen Senf dazu geben . Also wir haben
    circa 3 Maw und ein stepke , bei uns liefen die alle 35-40 wobei das
    manchmal am Auspuff lag . Sie sind zwar nicht orginal da wir nicht die
    orginalen rahmen hatten aber ich finde diese gefährten einfach Kultig .
    Aber mit der Teilelage ist es sehr schwer , wir haben noch etwas auf
    Lager aber nicht viel . Wer kennt einen guten Händler ? Habe leider
    nur ein altes Bild gefunden von den vieren :




  • Schön, dass sich Leute auch mit sowas beschäftigen. Son Hühnerschreck ist auch was feines.


    Ich kann nicht mit dem Hhnerschreck, dafür aber mitm alten Fahrrad aufwarten:
    Marke Opel, Baujahr 1914-17, seit dem in Familienbesitz, inkl. dem Nachweis über den Eigentum an
    diesem Fahrrad durch die Wehrmacht.


    Bei Interesse könnt ich auch mal Bilder (nach-)liefern^^


    Viele Grüße


    huj

  • Ps: Und in meiner ABE sind 40 kmh eingetragen


    Du hast eine ABE für das Fahrrad?
    Das wundert mich; denn ich traf vor einiger Zeit jemandem mit einem Simson-Fahrrad, das 45 fährt, und der erzählte mir, daß das Fahrrad nur ohne Motor ausgeliefert wurde und man den Motor separat kaufen und selbst anbauen mußte. Damals war das somit irgendwie kein Krad, sondern weiterhin ein Fahrrad, weshalb es dafür keine Betriebserlaubnis gäbe, man keinen Führerschein, keinen Helm und keine Versicherung brauche (und so ist der auch herumgefahren). Das gelte aber nur für diese alten Dinger aufgrund "Bestandschutz" oder so.


    Wo ich da drüber nachdenke, glaube ich, daß Du das sogar warst, der mir das erzählt hat (so vom Wohnsitz her, wenn Du so ein junger, langer, dünner Bursche bist; ich gaube auch von der Mütze her).
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    2 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Hm, dann müsste man sich schon mal getroffen haben, eventuell in Bernau oder Werneuchen das kann denn sein, aber ich habe eben trotzdem mal zur Sicherheit eine ABE machen lassen für eines der Räder womit ich jeden Tag zur Arbeit fahr weil ich nich immer alle Paragraphen im Kopf hab.


    aber zu meiner Damnaligen Aussage hab ich noch was gefunden


    Auszugsweise nach dem Stand vom 12. 4. 1954


    [list=1]
    [*]Mindestalter für das Benutzen von Fahrrädern mit Anbaumotor ist das vollendete 16. Lebensjahr.
    [*]Fahrräder mit angebauten Motor sind nicht zulassungspflichtig. Sie unterliegen nicht den Bestimmungen der StVZO.
    [*]Im verkehrsrechtl. Sinne gelten Fahrräder mit Anbaumotor als Fahrräder.
    [*]Das Rad muß gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein.
    [*]Kinder unter 7 Jahren dürfen nur von Erwachsenen mitgenommen werden, falls für sie eine geeignete Sitzgelegenheit auf dem Fahrrad vorhanden ist und der Fahrer dadurch nicht behindert wird.
    [*]An Fahrrädern mit Anbaumotor ist das Mitführen von Anhängern und Seitenwagen nur gestattet, wenn sie mit dem Fahrrad fest verbunden und mit einem roten Schlußlicht oder roten Rückstrahler versehen sind.
    [*]Nach § 21 der StVO muß das Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein.
    [*]Bei Dunkelheit oder starkem Nebel müssen Fahrräder rote Schlußlichter oder Rückstrahler führen.


    Diese Regelung wurde bis heut nie aufgehoben


    Dann noch ein Ausszug aus der gültigen:....Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist. Ausgenommen sind:


    1. Fahrräder mit Hilfsmotor, die vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sowie die vor dem...


    Gruss Maik

  • [/quote]




    Versuch es mal auf Hünerschreck.de im Shop da gibt es genug oder eben bei ebay

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