PKW ohne TüV überführen

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  • Du gehst zu deiner Versicherung holst dir eine Doppelkarte (hat sich jetzt geändert, was du da jetzt bekommst, weis ich nicht genau)...
    Hast du den Kram davon, gehts ab zur Zulassungsstelle, dort holst du per Vorlage der Unterlagen von der versicherung deine Kennzeichen.


    Dann kannst du damit PKW´s benutzen deiner Wahl. Meistens 5 Tage gültig.


    Ohne Tüv ist das Fahren mit dem Fahrzeug illegal.


    MfG Robert.

  • Ohne Tüv ist das Fahren mit dem Fahrzeug illegal.


    wenn du rote nummern von einer befreundeten werkstatt bekommst jedoch nicht


    wenn du eine werkstatt hast die dir vertraut (meißt freie werkstätten) dann kannste die ja aml fragen

  • Natürlich kannst Du ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen fahren. Etliche fahren mit Kurzzeitkennzeichen zum Tüv, um überhaupt erst TÜV zu bekommen um das Fahrzeug dann anmelden zu können.


    Natürlich muß das Fahrzeug verkehrssicher sein, wenn die Bremsen nicht funktionieren und Du trotzdem fährst gibt's natürlich Ärger, erst recht, wenn was passiert.


    Mit roten Nummern ist das ganz genau so.

  • Mit Kurzkennzeichen darf man nicht ohne Tüv fahren.

    Ich würde sagen schon denn einer bei mir aus dem Dorf Fährt immer mit Kurzzeitkenzeichen rum und der hat einen Riesen Heckspoiler und nen
    Fetten Motor drin der hat ne eingetragene werkstatt aber das auto hat Garantiert keinen Tüv ich weis nich ob das legal ist aber er macht das so

  • Etliche fahren mit Kurzzeitkennzeichen zum Tüv, um überhaupt erst TÜV zu bekommen um das Fahrzeug dann anmelden zu können.


    das stimmt nun wieder auch nicht ganz, man kann auch wenn man beispielsweise ein saison kennzeichen hat und der tüv 3 monate abgelaufen ist so zum tüv fahren....

  • holl dir ein kurzzeitkennzeichen und gut ist.



    mit der doppelkarte oder besser gesagt den versicherungsnachweis wo drauf gehst du zur zulassungstelle und meldest das fahrzeug an. kein tüv nichts du hast bloß selbst für den sicheren zustand des fahrzeuges zu sorgen. ;)


    wenn du es dan hast sieht es so aus. http://de.wikipedia.org/wiki/D…zzeit-KFZ-Kennzeichen.jpg ;)



    billiger wär natürlich das rote händler kennzeichen.


    wobei es da auch noch bestimmte regelungen gibt. ;)

  • §29 StVZO ( Hauptuntersuchung, ugs. "TÜV" ) findet keine Anwendung !


    Und Zum Thema Kurzzeitkennzeichen: Wenn der TÜV inzwischen abgelaufen ist, wird erst dann zur Hauptuntersuchung gefahren, wenn der Zulassungszeitraum wieder beginnt, und dann schnellstmöglich (ganz zu Monatsbeginn )

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