hi an alle,
und zwar hab ich mir diesen helm gekauft und er wurde als "nva halbschalenhelm" angeboten,hab ihn zwar nicht deshalb gekauft,sondern weil ich endlich ma einen in meiner größee habn wollte...
nun meine frage,gabs solche helme wirklich bei der nva?hab noch keine bilder oder sowas gefundn,auch nix bei ebay oda so...
material is plaste oda gfk oda so,lackiert is er auch nich,man sieht bei einem etwas tieferen kratzer und im inneren,dass das ganze material diese farbe hat...oder is es nur eine farbvariante (gab ja auch regenbognfarbig ) ?danke schonma
MfG

nva halbschalenhelm?
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Sieht aus wie ein ziviler Fallschirmspringerhelm (also kein Fallschirmjäger-Stahlhelm).
Ich kenne solche Dinger nur quietschbunt (gelb oder rot), ansonsten genau gleich. Also auf jeden Fall aus der Zone.
Ich weiß aber nicht, ob die als Motorradfahrerhelme hergestellt wurden. Vielleicht für Motorrad-Feldjäger (keine Ahnung, ob die bei der NVA auch so hießen). Im Westen gab es in den 50ern ähnliche grüne Römer-Halbschalen bei den Feldjägern der Bundeswehr.Wenn ein Schnittlauch schlechte Laune hat, gibt er Dir ein 15-Euro-Ticket dafür (und das solltest Du besser bezahlen; denn eine Klagerei wirst Du mit fast 100%iger Sicherheit verlieren, da es nach der Gesetzesänderung Ende 2005 nicht mehr darauf ankommt, ob es ein Motorradhelm ist, sondern ob er "geeignet" ist; und ein Gutachter, den Du hinterher neben den anderen Gerichtskosten auch noch bezahlen müßtest, wird das auf jeden Fall verneinen).
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vom futter,leder und so gleicht er meinem "normalen" weißen perfekt-helm(welche auch nva kradmelder hatten). die neueren kradmelderhelme sahn glaube so ähnlich aus wie die von ner bw,so jethelmmäßig...
das mit dem zivilen Fallschirmspringerhelm kann sein,bei ebay gibts ja nur ab und an die nva-fallschirmspringer-stahlhelme(sind anders als die normalen stahlhelme).also normal auf der straße würde ich ihn nich aufsetzen,obwohl viele bei uns mit den dingern rumfahrn und es keinen interessiert aber mir egal...finds auch ziemlich unsicher.
MfG -
Also ich bin auch mit so einer alten Schüssel unterwegs, (von Römer oder so) und hatte bislang noch nie Probleme bei Kontrollen.
Das kommt denke ich auch auf den Zustand an.
Allerdings würde ich dir empfehlen eine Motorrad-Ski-Brille dabei zu trage, sonst hast du bald Mücken im Auge. -
hatte bislang noch nie Probleme bei Kontrollen.
I.d.R. gibt das auch keinen Streß, wenn es erkennbar ein Motorradhelm ist.
Nur besteht halt theoretisch die Möglichkeit, daß 15 Euro verlangt werden können (wegen eines sog. "Braincap" hatte das eine Polizistin in Bayern bei einem jugendlichen Rollerfahren durchgezogen, dessen Vater sich das nicht gefallen lassen wollte und dann bei Gericht aufgrund des Gutachtens über die "Geeignetheit", das auch für Halbschalen so ausfallen würde, voll aufgelaufen ist). -
Ich hab auch so ne Römer Halbschale mit Leder am Nacken und diesen geilen Plastikohrmuscheln.
Hab bislang noch null Probleme mit den Herren in grün gehabt und würds auch
drauf ankommen lassen - der Helm ist sowas von komfortabler als diese Marsmännchen-Helme von heutzutage...
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würds auch drauf ankommen lassen
Dann bleibt´s halt nicht bei den 15 Euro, sondern wird gewaltig teuer.
Und Chance hast Du praktisch keine, da die Gutachter, die über die "Geeignetheit", die vom Gesetz seit Ende 2005 vorgeschrieben ist, entscheiden müssen, sich an bestimmte Sicherheitspunkte halten, und das ist u.a. so eine "Linie" in Höhe unter dem Ohr, die abgesichert sein muß.
Also egal, wie gut das Material, der Riemen, die Schnalle und die Polsterung auch sind (auf die es bei Jethelmen und Vollvisierhelmen bei so einem Gutachten ankommt), wird ein Halbschalenhelm immer von einem Gutachter das Prädikat "nicht geeignet" verpaßt bekommen und Du mußt nicht nur die 15 Euro, sondern auch die Gerichts- und damit die Gutachterkosten bezahlen müssen. Je mehr Instanzen Du durch Rechtsmittel anrufst, desto teurer wird es.
Deshalb mein Rat für alle "Braincap" und Halbschalenfahrer: immer vorbeugend 15 Euro dabeihaben, auch wenn man sie wahrscheinlich nie braucht.Hier ´mal ein Beispiel (von 2002, wo noch nach "hinreichender Schutzfunktion" und noch nicht nach "Geeignetheit" geprüft wurde, weil es diese gesetzliche Formulierung damals noch nicht gab; ändert aber nichts am Ergebnis, vor allem an dieser "Linie"):
ZitatVerwendung nicht bauartgeprüfter Motorradhelme
In letzter Zeit wurden vermehrt Motorradfahrer angetroffen, die nicht bauartgeprüfte Helme trugen.
Dies ist nach der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO zulässig, wenn die Helme eine hinreichende
Schutzfunktion erfüllen.Aus diesem Grund wurden am 05.11.2002 drei Helme vom Typ HEADCAP einer Prüfung durch
den TÜV Rheinland unterzogen. Hier sind die Ergebnisse der Prüfung:1. Stoßdämpfung
Da der Helm schon dem äußeren Anschein nachdem Prüfer völlig ungeeignet erschien, wurde (mit Rücksicht auf die Messinstrumente) der Test anstatt aus der vorgesehenen Fallhöhe von 2,75 m nur aus 1 m vorgenommen.
Trotz der erheblich verringerten Fallhöhe wurde der Grenzwert um fast 100% überschritten, woraus sich eine völlig ungenügende Stoßdämpfung ergibt.2. Kinnriemen
Bei der Prüfung des Kinnriemens darf dieser sich bei Belastung mit dem vorgeschriebenen Gewicht um maximal 35 mm dehnen.
Die Prüfung ergab, dass sich der Kinnriemen um mehr als 58 mm dehnte, da eine Vernietung an der Helmschale abriss.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Kinnriemen die Norm nicht erfüllt.3. Abstreiftest
Hierbei wird überprüft, ob der Helm bei einem Aufprall gegen ein Hindernis auf dem Kopf des Fahrers bleibt oder sich vom Kopf des Fahrers löst.
Bei der Prüfung mit dem Normgewicht brach eine Kunststoffschlaufe des Kinnriemens, was ein Abstreifen des Helms zur Folge hatte.
Bei einem Unfall hätte der Fahrer den Helm verloren.
Aus diesem Grund ist eine Schutzfunktion des Helmes nicht gegeben.4. Schutzzonenabdeckung
Eine Überprüfung der Dämpfungswirkung bei einem seitlichen Aufprall konnte nicht durchgeführt werden, da die nach der ECE-R22.03 geforderte Schutzzone (rote Linie) nicht abgedeckt wird.Im Gesamtergebnis bleibt festzuhalten, dass der geprüfte Helm kein geeigneter Schutzhelm im Sinne der 2. Ausnahmeverordnung ist, da er nicht einmal die Anforderungen für einen Fahrradhelm oder eine Reitkappe erfüllt.
Seine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist somit nicht zulässig und stellt einen Verstoß gemäß § 21 a StVO dar (Verwarnungsgeld 15 Euro)._________________________________________________________
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Mit "es drauf ankommen lassen" meinte ich ja auch, im Notfall eben rausgefischt zu werden und dann 15 Öcken zahlen zu müssen -
istmirdochegal
Außerdem bin ich jetzt nicht ein 16-Jähriger, der auf ner gepimpten Schwalbe durch die Gegend gurkt, das passt schon.
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Ach so, das ist natürlich in Ordnung.
Unten zu sehen mein "Winterhelm". Herbst und Frühjahr habe ich nur ein ohrenbedeckendes Stirnband von Tschibo, und im Sommer gar nichts.
Und von mir bekommen sie gar keine 15 Euro (und auch keine 30, wenn ich grundsätzlich im Auto nicht angeschnallt bin)._______________________________________________________
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weiß nu jemand obs das speziell ein nva-helm oder ne "zivile" farbvariante war?von bildern kenn ich nur die weißen,die neueren jethelme und halt stahlhelm...
MfG -
Ach so, das ist natürlich in Ordnung.
Unten zu sehen mein "Winterhelm". Herbst und Frühjahr habe ich nur ein ohrenbedeckendes Stirnband von Tschibo, und im Sommer gar nichts.
Und von mir bekommen sie gar keine 15 Euro (und auch keine 30, wenn ich grundsätzlich im Auto nicht angeschnallt bin)._______________________________________________________
Wie machstn das ?
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Ähh Sry wenn ich falsch liege aber früher ging alles mit DIN 4848.
Feuerwehrhelm Fliegerhalbschale hatte ich alles und war lt. Aussage der Trachtengruppe in Ordnung.
Iss aber auch schon was her.
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