nva halbschalenhelm?

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  • Ja, seit Ende Dezember 2005 ist das Gesetz geändert.
    In der alten Fassung stand noch etwas von ECE-Vorschrift, die aber durch weitergeltende Sonderregelung (die aber auch nur tatsächliche Motorradhelme betraf; Feuerwehr- und Fliegerhelme waren auch da schon illegal) faktisch außer Kraft gesetzt war.
    Im aktuellen Gesetz seit dem heißt es nur noch "geeignet". Das ist ein Gummibegriff, über den im Streitfall vor Gericht letztendlich die Gutachter die Entscheidung haben.
    Aber aufgrund dieser ominösen "roten Linie" (die das Ohr vollständig abdeckt) haben halt "Braincaps" und "Halbschalen" dann absolut keine Chance. Bei Jethelmen (z.B. den alten "DDR"-Dingern) entscheiden dann die anderen Kriterien.


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  • Ja, ich glaube, daß damals dieser ECE-Wahn eingeführt wurde. Da war dann für mich endgültig aus mit Motorradfahren, weil ich diese riesigen ECE-Klopse nun schon gar nicht anziehen kann.
    Vorher ging es ja wenigstens noch mit Halbschale, um dem Verwarnungsgeld, das im August 1980 (bis dahin konnte ich trotz der vorher schon seit einiger Zeit bestehenden Helmpflicht ohne Konsequenzen weiterhin ohne Helm fahren) eingeführt worden war, zu entgehen. Erst nachdem diese Sonderregelung in den 90ern kam, nach der man trotz bis Dez. 2005 immer noch im Gesetz stehenden ECE-Vorschrift dennoch legal mit Halbschale oder "Brainscap" fahren konnte, konnte ich mir wieder ein Moped zulegen (inzwischen habe ich - auch wegen einer Gesetzesänderung - meine Befreiung, sodaß ich wieder ohne fahren kann).


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  • Braucht man auch nicht, sondern nur einen Arzt, der den Antrag unterschreibt und abstempelt.


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  • Ich hab auch son NVA-Helm mit Brille. Sieht auf alle Fälle geil aus. Ich mach mir da auch keine Gedanken zwecks Polizei. Ich meine, ich hab noch nen Gesetzesblatt aufm Rechner, wo das geregelt ist. Dann allerdings das "Alte". Zur Not zeigt man das vor :biggrin:


    MfG
    Christian

  • Ja, das ist die Ausnahmeregelung.
    Diese ist seit der Gesetzesänderung Ende Dezember 2005 (in der ein Helm nur noch "geeignet" sein muß) hinfällig und somit nicht mehr gültig.


    Wenn der Schmierlappen auf der Straße sich damit blenden läßt, gut.
    Kennt er sich aber aus, wird er darüber nur lachen. Zumindest ein Verkehrspolizist müßte seit Dezember 2005 irgendwann einmal über die neue Gesetzeslage informiert worden sein.


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