Ja, seit Ende Dezember 2005 ist das Gesetz geändert.
In der alten Fassung stand noch etwas von ECE-Vorschrift, die aber durch weitergeltende Sonderregelung (die aber auch nur tatsächliche Motorradhelme betraf; Feuerwehr- und Fliegerhelme waren auch da schon illegal) faktisch außer Kraft gesetzt war.
Im aktuellen Gesetz seit dem heißt es nur noch "geeignet". Das ist ein Gummibegriff, über den im Streitfall vor Gericht letztendlich die Gutachter die Entscheidung haben.
Aber aufgrund dieser ominösen "roten Linie" (die das Ohr vollständig abdeckt) haben halt "Braincaps" und "Halbschalen" dann absolut keine Chance. Bei Jethelmen (z.B. den alten "DDR"-Dingern) entscheiden dann die anderen Kriterien.
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