Meine S50 und S53...

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  • Es gibt da aber auch eine Höchstgeschwindigkeitssache. Mit der S50 darfst Du 60 fahren, aber mit der S53 nur 45 kmh.


    Die S50 ist noch aus DDR-Zeiten und ist mit 60 kmh zugelassen.
    Nach bundesdeutschem Gesetz sind jedoch nur noch 45 kmh für M usw. erlaubt.

    Ich glaube das dass für alle Fahrzeuge ab 1992 so ist.
    Deine S53 sollte eigentlich von Haus aus gedrosselt sein.


    Ich fahre auch eine S53 Beta Bj 96.
    Der sterbende Motor hat mir so Leid getan und daher habe ich den Motor aus der gemeinen Drosselfessel befreit.


    Das ist jedoch nicht legal und kostet evtl. im Falle eines Unfalls Dein Versicherungsschutz.


    MfG


    Peppe

  • Hallo zusammen!


    Habe eben eine Antwort des KBA erhalten!
    [hr]
    Hier die original Antwort des KBA:


    From: <[email protected]>
    To: ........
    Sent: Monday, October 13, 2008 1:25 PM
    Subject: AW: Antrag auf Nachweis einer ABE




    Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
    S 53 M; WSU2M...........


    Sehr geehrter Herr :biglaugh: :biglaugh:,


    leider kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ihnen keinen Abdruck (Ersatz-ABE)
    ausstellen. Dies ist nur dem Hersteller oder Importeur gestattet. Eine
    Ausnahme bilden nur die Mofas und Mopeds aus der ehemaligen DDR, für die lt.
    Einigungsvertrag von hier Ersatzpapiere erstellt werden können (vgl.
    Verkehrsblatt 1991 S. 736).


    Die Firma Simson Motorrad GmbH & Co. KG in Suhl existiert leider nicht mehr.
    In Ihrer Angelegenheit kann daher nur der amtlich anerkannte Sachverständige
    für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV/DEKRA) ein Gutachten erstellen, auf dem
    dann die Zulassungsstelle den Vermerk \"Betriebserlaubnis erteilt\" anbringt
    (§ 18 Abs. 5 StVZO).


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ute K. (Name von mir verkürzt)


    Kraftfahrt-Bundesamt
    Abteilung Technik


    24932 Flensburg


    Telefon: (Tel. wurde von mir entfernt)
    Telefax: (Fax wurde von mir entfernt)



    mailto:(Mail wurde von mir entfernt)
    Internet: http://www.kba.de
    [hr]


    Also ist jetzt klar, dass ich zum TÜV bzw. zur Dekra gehen soll und eine Vollabnahme durchgeführt werden muss :mad: !


    MFG


    blue_sl1

  • Soo...ich geb jetzt nochmal meinen Senf dazu!!!


    Ja, ALLE DDR Mopeds dürfen 60 km/h fahren, Mopeds bis BJ. 2001 dürfen 50 (!) km/h fahren :biggrin: Mein S53 Bj. \'97 hat offiziell ne 50 km/h-Zulassung. Erst nach 2001 sind nur 45 km/h. Mofas dürfen doch nur 25 km/h fahren oder irre ich mich da? :confused: Ansonsten wärn se nich führerscheinfrei.....


    Ich will jetzt nicht kommen a la \"...hab ich doch gesagt, dass die das nicht machen\", aber es steht eindeutig der EHEMALIGEN DDR da, ausserdem andere Rahmennummer, Hersteller etc. :zunge:


    Es könnte enorm hilfreich oder auch günstiger werden, wenn du dir ne Kopie von ner ABE einer S53M besorgst. Findest du überhaupt niemanden, der dir ne Kopie macht, frag mich nochmal und ich geb dir eine für die 50 km/h-Version. Ist zwar nicht optimal, aber besser als nix.
    GANZ WICHTIG!!!! Erkundige dich vorher beim TÜV!!!! Sprech ihn darauf auch auf mögliche Erleichterung zwecks einer Kopie der ABE an.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ach siehste!!!! Da hast ja eine und da stehen alle wichtigen Details zur Drosselung drin, die der TÜVer braucht....und musstest nichtmal jemanden anbetteln. :biggrin:


    MfG
    Christian

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    (A. Einstein)

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