Moped mit der Bahn?

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  • Wie seht ihr das, kann man sein Moped in der Bahn, als Fahrrad mitnehmen? Müsste dafür der Motor ab? Und zählt ein Fahrrad zB als eine Person in einem Länderticket?


    Viele Fragen und Hoffendlich viele Antworten =)

  • Moin, die gleiche Frage hab ich mir auch schon gestellt...
    Allerdings hab ich nachn bisschen Überlegen festellen können, dass da etwas gegen spricht:


    1.) Der \"Gestank\" vom Gemisch, auch besser bekannt als Zweitaktduft
    2.) Der \"Dreck\" am Moped (jaja, ist ne Schutzschicht *g*)
    3.) Die Größe des Gefährts (ist nunmal größer als ein Fahrrad)


    Allerdings:


    Wenn ein \"Gepackwagen\" im Zug ist, dann könnte das nach Absprache evtl gehen. Musst mal bei der Bahn anrufen ;)


    Gruß jaiby

  • Ich würde da ja die Bahn fragen :biglaugh:


    Hier gibt es nacher bestimmt Antworten...aber keine \"richtige\" bzw. es kann sich nicht geeinigt werden :tongue:

  • ich frag mal nach beim bahnhof bei uns nachher :D


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • ich hatte schon mal gefragt wegen moped inne bahn aba geht leida nich begründung war weiles größer als fahrrad ist und tropfen könnte undso

  • ich hab schon leute im zug gesehen, die n halbes bettenlager dabei hatten un da hat sich niemand beschwert, (auch net der schaffner) deshalb, wenn man sich ein moped käuft oder ne große matraze.... wieso sollte man en moped was net alles zusaut nicht im zug transportieren dürfen? nur weils ähnlichkeit mit nem fahrrad hat un wie wärs mit nem fahrrad mit nem hilfsmotor oder nem mofa?


    ich würds einfach machen und abwarten ob wer was dagegen sagt und wenn ja von ihm nachweisen lassen das soetwas verboten ist

  • Ist das nicht so, dass ein Mofa, bzw. MoPED, also mit Pedalen, wenn man den Kerzenstecker abzieht, also dafür sorgt, dass es physikalisch unmöglich ist, dieses zu starten, als Fahrrad gilt und dementsprechnd nicht mehr als Kraftfahrzeug, mit allen drauf folgenden Konsequetzen, wie Helmpflicht, Alkohol, Versicherung etc. gilt?


    Wenn dies so stimmt, gilt das auch für Fahrzeuge ohne Pedalen, aber ohne Motor, bzw ohne die Möglichkeit dieses zu starten bz. zu fahren(z.B. ohne Kette)?


    Ansonsten nimm den Motor raus und sagst dem Schaffner, dass du daraus ein Fahrrad bauen willst. Kann dir keiner nachweisen, ob du das vorhast oder nicht, also im Zweifel für den Angeklagten, würde ich mal sagen.


    Aber die Bahn fragen ist das sicherste, aber auch eine Begründung verlangen...

  • also im bahnhof sagten sie mir vorhin, daß sowas generell nicht geht, also kraftfahrzeuge in der bahn mitzuführen, ausser in speziellen autozügen, die aber beschissene routen haben :P


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Zitat


    Original von SSJ3 Vegotenks:
    ausser in speziellen autozügen, die aber beschissene routen haben :P


    cya v3g0



    OHHHHJAAAA...das sach ich dir so!


    Warum die das wieder gemacht haben eh...ne...früher hatten die super Knotenponkte...und heute... ZzZZ

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