Wie seht ihr das, kann man sein Moped in der Bahn, als Fahrrad mitnehmen? Müsste dafür der Motor ab? Und zählt ein Fahrrad zB als eine Person in einem Länderticket?
Viele Fragen und Hoffendlich viele Antworten =)
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Wie seht ihr das, kann man sein Moped in der Bahn, als Fahrrad mitnehmen? Müsste dafür der Motor ab? Und zählt ein Fahrrad zB als eine Person in einem Länderticket?
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Moin, die gleiche Frage hab ich mir auch schon gestellt...
Allerdings hab ich nachn bisschen Überlegen festellen können, dass da etwas gegen spricht:
1.) Der \"Gestank\" vom Gemisch, auch besser bekannt als Zweitaktduft
2.) Der \"Dreck\" am Moped (jaja, ist ne Schutzschicht *g*)
3.) Die Größe des Gefährts (ist nunmal größer als ein Fahrrad)
Allerdings:
Wenn ein \"Gepackwagen\" im Zug ist, dann könnte das nach Absprache evtl gehen. Musst mal bei der Bahn anrufen ![]()
Gruß jaiby
Ich würde da ja die Bahn fragen ![]()
Hier gibt es nacher bestimmt Antworten...aber keine \"richtige\" bzw. es kann sich nicht geeinigt werden ![]()
Sonst noch Meinungen? Ich meine Fahrrad wird doch wohl irgendwo definiert sein, oder? Ich frag einfach mal nach:P
ich frag mal nach beim bahnhof bei uns nachher ![]()
cya v3g0
ich hatte schon mal gefragt wegen moped inne bahn aba geht leida nich begründung war weiles größer als fahrrad ist und tropfen könnte undso
ich hab schon leute im zug gesehen, die n halbes bettenlager dabei hatten un da hat sich niemand beschwert, (auch net der schaffner) deshalb, wenn man sich ein moped käuft oder ne große matraze.... wieso sollte man en moped was net alles zusaut nicht im zug transportieren dürfen? nur weils ähnlichkeit mit nem fahrrad hat un wie wärs mit nem fahrrad mit nem hilfsmotor oder nem mofa?
ich würds einfach machen und abwarten ob wer was dagegen sagt und wenn ja von ihm nachweisen lassen das soetwas verboten ist
hinterlegen können die es sicher nciht! Ich dachte nur es wäre ganz praktisch für die unter 18 jährigen hier im Board, die nicht mit Auto fahren können:P
Ist das nicht so, dass ein Mofa, bzw. MoPED, also mit Pedalen, wenn man den Kerzenstecker abzieht, also dafür sorgt, dass es physikalisch unmöglich ist, dieses zu starten, als Fahrrad gilt und dementsprechnd nicht mehr als Kraftfahrzeug, mit allen drauf folgenden Konsequetzen, wie Helmpflicht, Alkohol, Versicherung etc. gilt?
Wenn dies so stimmt, gilt das auch für Fahrzeuge ohne Pedalen, aber ohne Motor, bzw ohne die Möglichkeit dieses zu starten bz. zu fahren(z.B. ohne Kette)?
Ansonsten nimm den Motor raus und sagst dem Schaffner, dass du daraus ein Fahrrad bauen willst. Kann dir keiner nachweisen, ob du das vorhast oder nicht, also im Zweifel für den Angeklagten, würde ich mal sagen.
Aber die Bahn fragen ist das sicherste, aber auch eine Begründung verlangen...
also im bahnhof sagten sie mir vorhin, daß sowas generell nicht geht, also kraftfahrzeuge in der bahn mitzuführen, ausser in speziellen autozügen, die aber beschissene routen haben ![]()
cya v3g0
Zitat
Original von SSJ3 Vegotenks:
ausser in speziellen autozügen, die aber beschissene routen haben
cya v3g0
OHHHHJAAAA...das sach ich dir so!
Warum die das wieder gemacht haben eh...ne...früher hatten die super Knotenponkte...und heute... ZzZZ
So ein Dreck
Es währe doch so perfekt gewesen
Jetzt muss ich sehn, dass meine Eltern doer so 300km Auto mit mir fahren ![]()
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