> Sehr geehrter Herr Dabelstein,
>
> vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie eine Zweitschrift der ABE
> beantragen.
>
> Ausnehmlich für Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR vor der Wende (vgl.
> Verkehrsblatt 1991 S. 736) versendet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch
> aus rechtlichen Gründen keine Abdrucke von ABE´sen.
>
> Es ist deshalb notwendig, dass Sie als Verfügungsberechtigter gemäß § 21
> Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Betriebserlaubnis bei
> Ihrer Zulassungsstelle einzeln beantragen.
> Voraussichtlich wird hierfür auch eine Begutachtung durch einen amtlich
> anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) notwendig.
> Existiert der Genehmigungsinhaber nicht mehr, wird die Möglichkeit
> aufgezeigt, einen Abdruck der ABE an die Zulassungsbehörde oder den a.a.S.
> zu erteilen, die mit der Betriebserlaubniserteilung befasst werden.
>
> Ebenso kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die
> Zulassungsbehörde u. U. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die
> Ihnen von der Zulassungsstelle ausgehändigt werden kann.
>
> Abdrucke von Fahrzeugtypgenehmigungen werden in diesen Fällen somit nicht an
> den Halter erteilt.
> Ihre Unterlagen sende ich zu meiner Entlastung zurück.
>
> Mit freundlichen Grüßen
das hat mir die kba geschrieben ich versteh jetzt nicht warum die mir das nicht senden :confused: kanns daran liegen dass es ein mofa ist oder das es baujahr 96\' is ?
wäre es sehr schlimm wenn ich halt angeben würde dass es baujahr 89\' is?