Keine Papiere vom KBA bei Baujahr 1996?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • > Sehr geehrter Herr Dabelstein,
    >
    > vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie eine Zweitschrift der ABE
    > beantragen.
    >
    > Ausnehmlich für Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR vor der Wende (vgl.
    > Verkehrsblatt 1991 S. 736) versendet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch
    > aus rechtlichen Gründen keine Abdrucke von ABE´sen.
    >
    > Es ist deshalb notwendig, dass Sie als Verfügungsberechtigter gemäß § 21
    > Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Betriebserlaubnis bei
    > Ihrer Zulassungsstelle einzeln beantragen.


    > Voraussichtlich wird hierfür auch eine Begutachtung durch einen amtlich
    > anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) notwendig.


    > Existiert der Genehmigungsinhaber nicht mehr, wird die Möglichkeit
    > aufgezeigt, einen Abdruck der ABE an die Zulassungsbehörde oder den a.a.S.
    > zu erteilen, die mit der Betriebserlaubniserteilung befasst werden.
    >
    > Ebenso kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die
    > Zulassungsbehörde u. U. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die
    > Ihnen von der Zulassungsstelle ausgehändigt werden kann.
    >
    > Abdrucke von Fahrzeugtypgenehmigungen werden in diesen Fällen somit nicht an
    > den Halter erteilt.
    > Ihre Unterlagen sende ich zu meiner Entlastung zurück.
    >
    > Mit freundlichen Grüßen



    das hat mir die kba geschrieben :rolleyes: ich versteh jetzt nicht warum die mir das nicht senden :confused: kanns daran liegen dass es ein mofa ist oder das es baujahr 96\' is ?


    wäre es sehr schlimm wenn ich halt angeben würde dass es baujahr 89\' is?

  • Das KBA hat den gesamten Datensatz der Fahrzeugbehörde der DDR übernommen, was die Simmen betrifft. Bei Trabis und Wartburgs weiss ich das nicht.


    In den Daten sind Rahmennummer, das entsprechende Baujahr, wahrscheinlich auch Typ und Motorisierung registriert. Daher merken die KBAler sehr schnell, dass das Baujahr deiner Simme nicht 1989 sein kann.

    Seid nett zur Umwelt, fahrt (VW)-Bus.

  • Nabend!


    Ich habe mal gehört das man sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Polizei holen kann und das Fahrzeug dann damit versichern kann.


    Stimmt das?
    Oder muss man wirklich erst eine Abnahme beim TÜV machen? :confused:


    Ich denke natürlich gerade an Fahrzeuge welche nach 1992 in den Verkehr gebracht wurden und somit das KBA keine Betriebserlaubnis mehr ausstellt!


    Danke im Vorraus


    blue_sl1 :b_wink:

  • Zitat


    Original von blue_sl1:
    Nabend!


    Ich habe mal gehört das man sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Polizei holen kann und das Fahrzeug dann damit versichern kann.



    Nein



    Zitat


    Original von blue_sl1:
    Oder muss man wirklich erst eine Abnahme beim TÜV machen? :confused:



    Ja




    Noch fragen? :biglaugh::b_wink:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!