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  • als erstes hallo erstmal, bin ganz neu hiermund das ist meine ertse frage:
    ich hab bei meinem simson einen s53 tank dran, und blinker aus einem katalog.... muss man sowas eintragen lassen?

    mfg crucial

  • Moinmoin & Willkommen im Forum!


    Fast alles, was rahmentechnisch bei S50, S51 u S53 verbaut war, is nich eintragungspflichtig, da alle 3 Modelle mehr oder weniger im Grunde baugleich waren u sich nur in Details unterschieden haben.


    Ein anderer Fall is die Scheibenbrems-Anlage der S53. Diese sollte auf jeden Fall vorgeführt werden.


    Was die Blinker angeht: Solange ein E-Prüfzeichen drauf is, sind keinerlei Probleme zu erwarten :b_wink:


    Gruss


    Mutschy

  • und wie ist das mit so anderen kleinen sachen?
    z.B. das schutzblech kürzen, des weiteren hab ich hinten so meine eigene konstruktion was licht angeht(ich glaub da ist irgendeine höhe voprgeschrieben)
    oder so ein gitter für den scheinwerfer, spiegel...
    alles sowas

    mfg crucial

  • Schutzblech kürzen geht bis zu einer bestimmten Länge. da mußt Du mal etwas rumsuchen.
    Scheinwerfergitter ist erlaubt,Spiegel müssen halt nur sicher angebracht sein und sie müssen den Zweck erfüllen können.


    Beim Rücklicht weiß ich auch keine Maße,aber das wissen auch die grünröcke nicht. es sei denn,Du erwischt mal Einen,der im Gesetzbuch übernachtet :b_wink:

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