Simson Duo, welcher Führerschein?

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  • Da hast du aber bei guten Fahrschulen nachgefragt. Viele Fahrschulen sind so inkompetent und behaupten, dass man mit M keine DDR Simson fahren darf.

    Ohne mich wird allet besser

  • Nein, Zitat:
    \"...Die Klasse S ist nur in den Klassen B und T eingeschlossen. Nicht aber in den Motorradklassen und der Klasse L...\"


    Macht aber nix, denn, wie schon geschrieben, stellt ein Duo ein Sonderfahrzeug der ehemaligen DDR dar und zählt heute zu der Klasse der Kleinkrafträder die mit M gefahren werden dürfen, zuviele Räder hin oder her...


    Habs ja schon mal an andere Stelle geschrieben, der Führerschein sagt welche Fahrzeugklasse man bewegen darf und die Fahrzeugpapiere weisen aus, zu welcher Klasse das Fahrzeug gehört.
    Das kein DDR-Moped/Dreirad den Vorgaben der aktuellen Klassifizierungen entspricht dürfte doch wohl klar sein, ich sag nur 60Km/h....


    Chrom

  • hmm dann hab ich mich wohl geirrt. Sorry. Mich hat mal ein Polizist mit meinem DUO angehalten und behauptet ich dürfte das nich fahren, da ich nich behindert bin. Aber danach kam nie was. Ich durfte weiter fahren. Ich hab Klasse B da ist es ja eh egal ob man das nun mit M oder mit S fährt. Aber M steht doch eigendlich nur für Mopeds und Lastendreiräder mit einem Sitz. Das Duo ist aber kein Moped und hat 2 Sitze? Also ich glaub dir schon dass das die örtliche Polizei und die Fahrschulen bestätigt haben. ich wundere mich nur.

  • Zitat


    Original von Chewbacca:
    Aber M steht doch eigendlich nur für Mopeds und Lastendreiräder mit einem Sitz. Das Duo ist aber kein Moped und hat 2 Sitze?


    Ja, und M steht für Mopeds bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45Km/h....


    Also nix mit eigentlich, Glauben und meinen, ein Duo zählt dank Einigungsvertrag zu den Fahrzeugen die man mit M fahren darf :b_wink:


    Das das nich jeder Beamte auf der Straße auswendig weiß is wieder was anderes, aber ist ja auch nix weiter von gekommen in deinem Fall...


    Chrom

  • Die grün weißen ham teilweise eh keine Ahnung. Einen Kumpel von mir ham se auffer S50 angehalten und felsenfest behauptet, dass man mit Klasse M maximal 45 km/h fahren dürfe. Nach der Logik hätte er ja nich mal seinen 50 km/h Roller, den er auch noch besitzt, aber nich mehr fährt, fahren dürfen. Am Ende ham se den dann doch noch fahren lassen. Und das beste is noch, dass einer seiner Onkels Bulle is in der Stadt :biggrin:

  • das kann ja teilweise ganz lustig sein, aber auch ziemlich scheiße werden, wenn der grüne dann sacht: Nee du, das Ding kommt jetzt erstmal mit, dann biste zwar im Recht allerdings kostet sowas immer Zeit und Nerven -.-

  • Der DUO kann mit M bewegt werden, egal, ob du \"behindert\" bist oder nicht.


    Begründung:


    1. In den DDR-Papieren, wie auch in den KBA-Papieren steht ja eindeutig Kleinkraftrad/....
    \"...\" erweitert/definiert die Bauart je nach Papier von Kleinkraftrad auf Krankenfahrstuhl oder Versehrtenfahrzeug.
    Entscheidend ist das \"Kleinkraftrad\"! Somit ist ein DUO in der M-Klasse eingestuft.
    Lediglich die letzten vom Band gelaufenen DUO\'s sollen laut KBA-Typschein eine PKW-Zulassung haben, wodurch auch der PKW-Führerschein gefordert ist.


    2. Die \"Vorwende\"-DUO\'s behalten uneingeschränkt den M-Status. Lediglich die Nachwende-DUO\'s, welche nicht PKW-zugelassen sind, sind trotz M-Status auf 45 km/h beschränkt und dürfen von jederman gefahren werden, sofern in den KBA-Papieren nicht ausdrücklich sinngemäß vermerkt wurde \"nur für Versehrte\".
    (Bestandsrecht; Einigungsvertrag; Inverkehrbringung vor/nach Stichtag)


    3. Zu DDR-Zeiten gab es keine spezielle \"Behinderten\"-Klasse bei den Fahrerlaubnissen. M beinhaltete die motorisierten Versehrten-FZG-e bis 50ccm.
    Bei PKW gab es auch spezielle Umbauten (z.B. Trabant hycomat), die mit der normalen PKW-Pappe gefahren wurden. Es gab lediglich einen Vermerk auf der Pappe. Sinngemäß \"nur Versehrtenfahrzeuge\", so wie bei Brillenträgern: (sinngemaß) \"Brillenträger\".

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Kurzum, alle die sagen man darf das Duo mit der M fahren bekommen einen Punkt, alle anderen gehen leer aus. :lookaround:


    Na klar kannste das mit der M fahren.


    Ich versteh gar nicht warum diskutiert wird...

  • Kleinkraftrad bleibt Kleinkraftrad. Und wenn zul. Hgesch. 60km/h drin steht ist das eben so. Ist auch ausdrücklich in den Vorschriften festgelegt das Mopeds mit diesem Eintrag aus alten Zeiten dieses auch dürfen.


    Lutius

    :dash: Wenn rechts links ist und oben unten dann machst du vor nem Spiegel nen Kopfstand ! :dash:

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