Hallo,
Ich will jetzt mein auto abmelden, da ich aus beruflichen Gründen 6 monate nicht da bin. Nun müsste ich aber nächsten monat zum TÜV,
kann ich den dann in & Monaten machen?
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
Hallo,
Ich will jetzt mein auto abmelden, da ich aus beruflichen Gründen 6 monate nicht da bin. Nun müsste ich aber nächsten monat zum TÜV,
kann ich den dann in & Monaten machen?
Ja ![]()
Die Karre muss aber abgemeldet sein und auf deinem Hof stehen...
ja, die steht dann auf dem Hof, also abmelden und wenn ich wieder da bin kann ich zum TÜV? Erst nach 18 Monaten Stilllegung fällt doch so ne große Untersuchung an?
also tüv kanst du nur auf ein angemeldetes auto machen, und wenn du zum tüv fährst udn das auto länger als 2-3 monate kein tüv hat vorher einen termin beim tüver amchen sonst gibts ärger mit der pozilei wenn die dicha ufm weg dorthin anhalten...
Ja, ist ja im nachbardorf. Ist ja auch ein Autohändler, vielleicht geben die mir auch rote Nummernschilder!! Aber ist ja noch weit hin! Aber es ist kein Problem, das ich den TÜV erst 6 Monate später mache?
hallo,
ich würde vorher zum tüv fahren.
der tüv wird in 6 monaten eh auf februar zurück datiert.
also verlierst du nichts wenn du direkt zum tüv fährst.
das erspart unter anderem die rote nummer etc.
anmelden kannste dann in 6 monaten ohne probleme und mußt dir keinen kopp machen ob der wagen tüv bekommt.
gruß,
orti ![]()
Zitat
Original von scrap:
also tüv kanst du nur auf ein angemeldetes auto machen
Quatsch!
TÜV kannst natürlich auf jedes Kraftfahrzeug machen ob mit oder ohne TÜV!
Wenn es nicht angemeldet ist, und du TÜV bekommen hast gehst du mit den HU/AU Schreiben zur zulassungstelle und fertig
![]()
EDIT:
Zitatder tüv wird in 6 monaten eh auf februar zurück datiert.
Ganz genau so ist es, das hatte ich vergessen zu schreiben!
ich hätte bei meinem das nächste mal 5/09 die HU/AU gehabt...
jetzt haben die ausm autohaus im januar HU/AU gemacht...
und nun hab ich TÜV bis 01/10
wieso wird dann das datum zurückdatiert,ist doch völlig hirnrissig,wenn man ein auto 1,5 jahre abmelden würde und dann nur noch ein halbes jahr TÜV bekommen würde zwecks rückdatierung?
über die schwachsinnigkeiten der gesetze sag ich mal nichts,aber es ist nun mal leider so.
mein tüv war im november fällig,hab ihn im dezember gemacht und plakette vom november erhalten.
das ist aber schon seit jahren so.
anders ist es wenn du zb 3 jahre übern tüv bist.
dann erhälst du volle 2 jahre.
gruß,
orti ![]()
Das Gesetzt wurde vor ein paar Jährchen eingeführt, eben damit man nicht bescheissen kann.
Im Juli muss ich zum Tüv/AU aber ich fahr erst im Dezember, dann gibs nichts umsonst sondern die Plakete für Juli ![]()
Ab wann diese Reglung (zeitlich) nicht mehr ist, würde mich auch mal interesieren.
MFG RObert.
Ja danke für eure Antworten, mal sehen wie ich das mache!
Zurück datiert wird neu bei ANGEMELDETEN fahrzeugen. Bei stillgelegten fahrzeugen gibts die plakett für den aktuellen monat. Um mit einem stillegeltegten fahrzeug zum TÜV zu fahren brauch man Rote kennzeichen, kurzzeitkennzeichen oder die alten kennzeichen mit güntiger deckungskarte. Im letzen fall is aber nur der direkte weg zulässig und der TÜv darf maximal im nachbar landkreis sein. Alternativ auf dem hänger zum TÜV.
Ich war 10 monate drüber da mein fahrzeug im umbau war, aber angemeldet blieb um ohne großen organisatorischen aufwand zum lackierer usw. zu kommen. Nach fertigstellung wolte ich sowiso auf saiosonkennezichen welchseln, also abgemeldet, zum TÜV und wieder angemeldet. Ergebnis volle zwei jahre bekommen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!