in §33 Geht es im schleppen nicht um ABschleppen
Schleppen= Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug ziehen um es von A nach B zu bringen. Dafür ist auch ein LKW fürherschein und eine sondergenehmigung nötig.
Abschleppen= Liegen gebliebenes Fahrzeug schleppen um es aus dem straßenverkehr zu entfernen. Erlaubt is das nur weil das liegen gebliebene fahrzeug eine größere gefahr darstellt als der abschleppvorgang.
Ein genehmigung zum schleppen wird man nur bekommen wenn es keine andere möglichleit gibt das fahrzug zu transportierne, bei einem PKW wird man da leine chance haben.