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  • besagter grund warum frosch und icke gestern erst so spät am bambino waren:






    ...und hier nochmal in der rohform (5 kilo gips! :teufel: :(


    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:



  • +4 liter wasser!!!

  • Kein Problem Frogga. Entschuldigung angenommen. Manchmal gibt es echt wichtigeres als einen Austauschkondensator.
    Ich werde mich trotzdem selber um zwo Sets Halbmond, Kondensator und Unterbrecher kümmern. Auf die Gefahr hin, dass wir nächste Woche in dem Zeug baden können.


    Tipps wo ich die Teile am besten bekommen? (Wohne am Rosa-Luxemburg-Platz.)
    Irgendjemand meinte doch gestern bei Conrad gibt\'s dit och zum, jedenfall nen Kondi, der passt..?


    Poss, danke fürs Anschieben nochmal. :b_wink:
    Ich melde mich, wenn ich alles hab....

    Rapante


    --
    Our deepest fear is not that we are inadequate. Our deepest fear is that we are powerful beyond measure. It is our light, not our darkness that most frightens us. (Marianne Williamson)

  • von mir auch glückwünsche an das neue ehepaar , schade, dass ich nicht mit dabei war, aber die bilder sind ja auch schön ... :smile:



  • die letzte adresse kann ich auch nur empfehlen, die preise sind zwar etwas höher, aber dafür meist sofort zum mitnehmen...

  • Zitat

    Original von frogga:
    hab mir gestern mal deine kopie betrachtet, schawabe...
    da haste dir ja fast selbst nen ei gelegt. wieso fütterst du den schnittlauch mit derlei informationen, die dich selbst belasten und aufgrund derer dir vorsätzliches handeln vorgeworfen wird???
    mag sein, dass dir das reichlich egal ist, aber ich hätte an der stelle von meinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht. wurdest du nicht belehrt, von den lozipisten???


    Das habt Ihr offensichtlich alle nicht richtig mitgekriegt, um was es da tatsächlich ging.


    Von Vorsatz war nie die Rede. Diesen Abschnitt hat lediglich die Richterin später in ihrem Urteil so betont (daß es eben auch keiner war), - weil sie offenbar selbst nicht richtig mitgekriegt hat bzw. mitkriegen wollte, um was es tatsächlich geht.


    Es geht ganz alleine darum, daß ein Polizist die Schwalbe trotz gezogener Handbremse mit Kraft weiterschieben konnte und daraus geschlossen hat, es bestünde eine Gefährdung, und mich deshalb angezeigt hat.


    Er hat sich auch von meiner ARGUMENTATION nicht daran hindern lassen, daß das bei mir als Ohne-Helm-Fahrer so sein muß, ich das also absichtlich nicht so eingestellt hatte, daß die Bremse blockiert.


    Die Richterin schloß sich diesem vagen Indiz des Polizisten an, weil im Gesetz vorgeschrieben ist, daß man auch mit nur einer Bremse vollständig zum stehen kommen muß.
    Ohne daß darüber ein Gutachten gemacht wurde, also nur aufgrund dieses Indizes des Weiterschiebens mit Kraft trotz gezogener Vorderbremse, unterstellte sie, daß ich nur mit dieser Vorderbremse (also wenn die hintere aus irgendeinen Grund ausfallen sollte) nicht zum stehen gekommen wäre.


    Das kann so sein, muß aber nicht.
    Es ist nur ein Indiz, kein Beweis.
    Nur mit einem Gutachten hätte einwandfrei durch einen Sachverständigen (nicht durch einen Polizisten und seinen \"Schiebe-Test\"!) festgestellt werden können, ob die Schwalbe mit der funktionierenden Vorderbremse, die von mir aber absichtlich nicht so eingestellt worden war, daß sie blockieren konnte, zum stehen kommen konnte oder nicht.


    Nun war es aber so, daß ich einige Tage später ja \"den Mangel behoben\" hatte, er zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung nicht mehr bestand.
    Damit hätte also gar kein Gutachten mehr gemacht werden können!


    Und aus diesem Grund hätte ich \"im Zweifel für den Angeklagten\" freigesprochen werden müssen!!!!


    Darum, und nur darum geht es bei der Sache (also absolut nicht darum, daß ich die Bremse als Ohne-Helm-Fahrer absichtlich so eingestellt hatte; das ist Euch beim Lesen des Urteils nur so vorgekommen, weil die Richterin in ihrem Text diese Stelle so ausführlich behandelt hat)!!!!


    Bei Geldbußen unter 100 Euro (ich bekam von der Bußgeldstelle 70 oder 75, obwohl vom Bußgeldkatalog nur 50 vorgeschrieben sind; die Richterin hat das dann in ihrem Urteil richtiggestellt) gibt es aber kein normales Rechtsmittel.
    Man kann nur über einen Anwalt oder beim Rechtspfleger zu Protokoll einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde stellen.


    Das hatte ich gemacht und argumentiert, daß eine solche für eine einheitliche Rechtsprechung nötig ist, weil sonst weiterer Willkür durch polizeiliche und richterlich abgesegnete \"Schiebe-Tests\" ohne Sachverständigengutachten Tür und Tor geöffnet ist.


    Dieser Antrag wurde vom Kammergericht als letzter Instanz abgelehnt, wobei es ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß es die Ablehnung nicht begründet!


    Ich habe von diesem \"Rechtstaat\" absolut nicht anderes erwartet!


    Geld gibt es von mir natürlich keines. Aber die drei Punkte sind damit \"rechtskräftig\".

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