rotes Oldtimerkennzeichen

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  • Zitat


    Original von simson-spohr:
    Ich habe auch ein rotes Wechselkennzeichen.
    Aber ich kann damit alles fahren was ein Versicherungskennzeichen braucht, nicht nur Oldtimer, das allerdings nur für Probe- und Überführungsfahrten.
    Bei Oldtimern darf ich auch zu Treffen fahren.



    wie kommst du zu dieser überzeugung? im gesetz steht eindeutig was anderes!

  • Zitat


    Original von Wolfe:


    hartwig:
    Sei mir nicht böse, aber ich habe ganz gewaltig den Eindruck dass du schreibst wie ein \"Saubermann\", aber in Wirklichkeit doch auch nur auf deinen Vorteil bedacht bist. Ich möchte wetten dass das Typenschild das du in der Rubrik \"ich suche\" suchst, zu nichts anderem dienen soll als ein Fahrzeug (S51) auf Baujahr 1977 zurück zu datieren! Somit erfüllt das Moped dann deine Vorgabe mit den 30 Jahren... . Ein \"vernünftiges\" Moped hat das Typenschild noch dran oder es existieren Papiere dafür. Auch ist es überhaupt gar kein Problem an Hand der Fahrgestell Nummer das tatsächliche Baujahr zu bestimmen, überlege dir also zweimal was du tust... . Versteh mich nicht falsch, ist mit eigentlich völlig Latte, aber irgendwo habe ich den Eindruck dass du hier die Leute für ein bisserl blöd verkaufen willst.


    MfG Wolfgang




    du scheinst nicht zu wissen was zulassungsfrei heißt, sonst würdest du solch ein Mist nicht schreiben......bitte sei mir auch nicht böse :smokin:

  • Zitat


    Original von End-uro:



    wie kommst du zu dieser überzeugung? im gesetz steht eindeutig was anderes!





    dir würde ich gern das gleiche schreiben wie im meinem Beitrag obendran :b_wink:

  • mann, was hier alles für Zeug gepostet wird. Könnte man gefährliches Halbwissen nennen. Ein mal Google bemüht, Gesetz rausgefunden und einfach gelesen:


    Zitat

    (3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit \"06\". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugebe


    Ich fasse mal zusammen:
    Also Rote KZ gibts für Händler, die Fz dürfen dann nur für \'betriebliche Zwecke\' verwendet werden, also für Werkstatt-Fahrten. Man bekommts befristet oder unbefristet. Und muss über jede Fahrt Fahrtenbuch schreiben.



    Und rote Oldtimerkennzeichen sind mal ne ganz andere Geschichte... Da muss das Fz 30 Jahre alt sein und darf nur für so Fahrten zu Treffen und so verwendet werden.

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • simson


    erstmal geb ich dir recht mit deinem Beitrag, aber liest du die Gesetze auch deren Links du hier postest?


    §28 FZV:
    \"Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1[...]\"


    §16 abs. 1 FZV:
    \"[...]zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.[...]\"


    Soviel zum Thema \"...das hat die Bullen nen Schei...\" von Seite 1 :b_wink:


    Chrom

  • gegenfrage...liest du sie?


    Zitat

    ...Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit...



    So, und jetzt möchte ich sehen, das mir der schnittlauch das gegenteil beweist!
    Denn DIE sind nun in der Beweispflicht :a_bowing:



    EDIT:


    Abgesehen davon, muss denen immer noch net sagen wo ich hinfahre! Geht sie genau so viel an, wie meine schwanzlänge :a_bowing:

  • Zitat


    Original von Simson_S51-B:
    Geht sie genau so viel an, wie meine schwanzlänge :a_bowing:



    Och wenn du den ( oder die ) richtige/n erwischst dann interessiert die das vllt auch ... deren Uniform ist denn aber auch rosa



    Ot zu später Stunde *schnell versteck*

    __________________________________
    :b_wink: MfG Kevin :b_wink:


    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Ich lese sie schon...


    Du stellst das nur so dar, als wenn du im Recht seist und fahren kannst wo und wann immer du willst (wir reden immernoch von ner roten Nummer). Dem ist aber nicht so. Gut wenn du sagst das dein allmorgentlicher Weg zur arbeit ne Probefahrt ist oder die Kauflust anregen soll ist das genaugenommen ne Falschaussage - aber wer solls dir beweisen?
    Aber trotzdem bist du den Trachtenträgern im Zweifel rechenschaft schuldig und nur weil die dir nur schwer das Gegenteil beweisen können bist du noch lange nicht im Recht.


    Also immer schön den Ball flachhalten mit derartigen Statements, du willst doch nicht andere User zu Falschaussagen anstiften :laugh:


    Chrom

  • Zitat

    Aber trotzdem bist du den Trachtenträgern im Zweifel rechenschaft schuldig


    Die gebe ich denen gerne!
    DANN haben die mir zu beweisen das meine Aussage nicht stimmt...ansonsten Gilt: ,,Im zweifel für den Angeklagten\" :a_bowing:



    Zitat

    du willst doch nicht andere User zu Falschaussagen anstiften


    Nein, möchtest du mir das etwa unterstellen?

  • @ Simson_S51-B


    du hast recht, dass ich bei Zulassungskennzeichen geguckt habe, das ist nicht richtig.


    Allerdings ist der erste Link von Dir auch falsch.
    http://bundesrecht.juris.de/stvzo/___29a_bis_29h.html
    --> §29g gibt es nicht mehr! Weil das alles in die Fahrzeugzulassungsverordnung gepackt wurde.


    Für rote Versicherunskennzeichen gibts §28FZV
    Der sagt, dass die Regeln des §16(1) auch für rote Versicherungskennzeichen gelten.


    um den mal zu zitieren

    Zitat

    §16(1)FZV:(1) 1Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. 2§ 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


    Ergo: Auch rote Versicherungskennzeichen dürfen nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verwendet werden.


    Und wenn Du mit so einem Kennzeichen angehalten wirst, wollen die Grünen Dein Fahrtenbuch sehen, denn jede Fahrt muss eingetragen werden. und wenn da nix drin steht, oder immer nur dasselbe Moped, dann begründe DU mal, warum das so ist. Dass du kein Händler bist dürfte wohl relativ schnell klar werden...
    Also ich hätt da net so die Ruhe mit so nem roten Ding rumzufahren.


    Wie ist das überhaupt versicherungsmäßig? Was kostet die bei nem roten kz? Lohnt sich das überhaupt?

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • Zitat


    Original von End-uro:



    wie kommst du zu dieser überzeugung? im gesetz steht eindeutig was anderes!



    Das hat mir so der Versicherungsvertreter gesagt, von dem ich das Kennzeichen bekommen habe.


    Ein Fahrtenbuch muss ich nicht führen und Händler bin ich auch nicht.


    Ich zahle 96€ im Jahr und für mich lohnt es sich.

    Pontiac Firebird: Aus Freude am Tanken:D

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