Ab wann wird Teileverkauf gewerblich?

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  • Moin,


    ich würde gerne ein Teil \'in Kleinserie\' bauen und dann verkaufen, so als Privatmensch, nebenbei.


    Ab wann ist denn solch ein Verkauf gewerblich, dh. wann müsste ich es anmelden und versteuern etc?


    Wäre nichts allzu teures, so für ca. 15€ das Stück oder so...


    Thx
    Rubb

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • Ich hätte gerne eins :biglaugh:


    Nee,im Ernst: Das ist eine sache,die mich auch interessieren würde.
    Ich hab mir da auch schon meine Gedanken drüber gemacht.
    Da ich ja einiges an Simmen und Motoren/Teile aufarbeite und wieder verkaufe,interessiert mich das brennend.
    Vielleicht hat ja jemand einen gesetzestext,in dem klar definiert wird,wann der Privatverkauf aufhört und der gewerbl. Verkauf beginnt

  • :D ok, ich hab Dich vorgemerkt *g*


    also hab mal bissl gegooglet. Irgendwie sobald man was regelmäßig verkauft, um Gewinn zu erzielen, dann ist was gewerblich.


    Aber was ist regelmäßig? UNd wenn ich daran im Monat 50€ gewinn mache, dann kann ich dafür ja kein Gewerbe anmelden oder?

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  • hm ja mag sein, von wegen kleine schlafenden Hunde wecken...


    Möchte aber keine Probleme bekommen. Und gerade diese Abmahnerei ist ja zum Volkssport unter Rechtsanwälten geworden und da hatte ich auch mal meinen Spaß mit...

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  • Na wenn du schon mal fragst, gewerblich ist alles was nicht privat ist. Hä?
    Naja, privat ist zb du hast irgendwas, brauchst es nicht mehr und verkaufst es.
    Wenn du Teile in Kleinserie machst um sie zu verbimmeln ist das in jedem Fall gewerblich. Völlig egal, was jedes einzelne Teil kostet, ob du Gewinne damit machst oder draufzahlst. Das gilt dann übrigens sowohl für den Handel als auch für die Herstellung.


    Ist dan in jedem Fall zumindest beim Gewerbeamt anzeigepflichtig, ob das Finanzamt auch was von dir will hängt allerding wieder vom Umsatz/Gewinn/Umfang ab.


    Der Handel ist dann auch weniger das Problem, bei der Herstellung könnte es formale Schwierigkeiten geben. Konkreter kann dir das nur die Industrie und Handwerkskammer sagen.


    Du willst vermutlich irgend eine Zahl wissen, Die gibt es aber nicht.
    Faustregel Nr.1: Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Faustregel Nr.2: Wenn du Werbung machst (und sei es nur hier im Forum), isses auch gewerblich - und hier kommt wieder Regel 1 zum Tragen :b_wink:
    Faustregel Nr.3: Wenn du nem Gewerbetreibendem in die Suppe spuckst, das heißt er dich als Konkurent - und sei es für ein einziges Teil - ansieht, ist der Kläger schnell gefunden


    Chrom

  • Wer regelmäßig verkauft, macht das automatisch gewerblich und ist dem Finanzamt gegenüber verplichtet!! Regelmäßiges verkaufen wird überprüft bei ebay, auf Märkten, in Zeitungen, es wurden Mittel und Wege, seitens der leeren Haushaltskassen entwickelt, das mann nicht lange ungeschoren davonkommt.
    Also entweder mann macht was, dann ordentlich
    oder mann läßt es
    einige Fahrzeugteile auch noch abnahmepflichtig, weiß ja nich was du vorhast, aber auch aus dieaser Richtung hat mann schnell eine Klage am Hals, schlimmer wirds wenn noch Personenschaden ist

    Die Aufbringung eines alten Markenzeichens auf ein neues Produkt, ändert nicht dessen Qualität
    mit der Erfindung der Glühlampe gabs den Wolframfaden nicht mehr einzeln ;(
    Die Erinnerung an schlechte Qualität hält länger, als die Freude über einen billigen Preis!!
    Wasserabziehbilder [b]1.Oualität
    Gebrauchtteile auf Anfrage
    http://www.oldtimerdienst-engisch.de

  • Nen Gewerbeschein kostet um die 20-30-40€ je nach Wohnort...


    Da sollte also nicht das Problem sein.
    Gebrauchtteile werden üprigens mit 0% versteuert ;)


    Tja nun zu dem bösen bösen Finanzamt:


    Im ersten Jahr als ich anfing hatte ich so wenig Gewinn(zwecks Investitionen) das das Finanzamt keinen Pfennig wollte ;)


    Ansonsten kann man sich den Post von Chrom zu herzen nehmen, aber er meint bestimmt die IHK (Industire und Handelskammer, inder man auch eingetragen sein sollte. (die ersten 2 Jahre meist kostenfrei....)



    MfG Robert.

  • hm ok danke soweit.


    Wie schaut das aus mit Privatrechnungen? Hab gehört, ich könnte Privatrechnungen schreiben, dürfte logischerweiese keine MwSt ausweisen, müsste das dann bei meiner Lohnsteuerabrechnung angeben und gut is?


    Läuft das so?

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • privatrechnungen ? (gibt es nicht ) könntest nen quittungsblock nehmen um jemanden eine bezahlte kaufsumme zu bescheinigen .


    das ginge aber als privat . d.h. nicht wenn du kleinserienteile machen willst und die verscherbeln . alles was die vorredner schon sagten . alles was du gezielt verkaufst oder baust um es zu verkaufen ist als gewerbe anzumelden . geht doch als kleingewerbe !!!! mit und auch ohne vorsteuerabzugber.




    mfg jens

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