S51 Enduro S50 b2 Rahmen

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  • Hallo,


    ich hab eine S51E mit S50 b2 Ramen und an dem Rahmen wurden Endurostreben angeschweist.


    Meine Frage: bekomm ich trotzdem noch ne Zuhlassung (Kennzeichenn) und kann mich die Polizei deswegen rann bekommen?
    :censored:
    MfG

  • Zitat


    Original von Simon S93:
    Meine Frage: bekomm ich trotzdem noch ne Zuhlassung (Kennzeichenn)




    Kennzeichen bekommst du, denn die Versicherung überprüft dein Fahrzeug nicht!
    Ne Zulassung/ABE bekommst du damit nicht, denn ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das derjenige der es eingeschweißt hat, nicht so gemacht/gekonnt hat das es der TÜV eintragen wird!


    Resultat daraus ist, das wenn es die Polizei heraus bekommt, du einen aufn Sack bekommst...denn du fährst ohne Gültige ABE!
    Und das könnte dir im schlimmsten fall, auch bei einem Unfall zum Verhängniss werden, denn dann wird die versicherung nicht wollen :b_wink:





    Gruß, Nico


  • versicherungen wollen nie zahlen. wenn du meinst das sie nicht zahlen müssen, dann bitte ich dich darum eine quelle anzugeben. denn ich lese und höre diese meinung immer wieder, kann aber leider keinen beweis für diese aussage machen. hast du da weitere infos?

  • Enduro


    Lies dir das VVG durch, da steht alles schwarz auf weiß :b_fluester:



    Zitat

    Aber kann man die angeschweißten Streben beim Tüv nachmelden?


    Sicher...vorausgesetzt es ist ordentlich geschweißt!
    Da aber gerade am Lenkkopf ne Kritische stelle ist, in sachen \"Wirkende Kräft\" wird der Prüfer es sicher ziemlich pingelig nehmen :b_wink:




    Thomas


    Hallo?!
    Lesen.....
    Er hat ne Frage gestellt und ich habe ihm ne antwort gegeben, mit der was anfangen kann, was er nun daraus macht ist ja seine sache!
    Das sollte ne Antwort sein und keine Moralpredig :b_wink:




    Gruß, Nico

  • hast du auch eine genauere angabe als vvg? klar im gesetz kann man die theorie nachlesen. aber ich suche einen fall aus der praxis. denn praxis und gesetz sind ein großer unterschied.

  • voll und teilkasko zahlen nicht mehr, das ist klar. der geschädigte wird aber trotzdem entschädigt. kommt also eine regresszahlung auf den halter/fahrer zu. nur wie kommst du darauf das diese auf jeden fall nicht begrenzt ist.


    auch ist durch eine veränderung am fahrzeug nicht gleich die komplette abe des fahrzeuges ungültig.

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