Heut hat`s auch mich mal erwischt!

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  • hast Recht S51 Freak, steht in der Stvzo, dass man keine Blinker bis 50 ccm braucht.


    ABE's gibt es schon sau lang, habe z.b für meine Vespa von 1985 auch ein. Sogar mit Sondereintragungen.



    Wo gibt es denn so Lenker mit ABE. Mir hat man gesagt, dass ich jeden Lenker eintragen muss. Möchte gerne einen Enduro-Lenker haben. Weiss da jmd. was?


    MFG


    der Urlog
    --
    Fuhrpark:
    Simson S50 B2 1978
    Vespa PK50 1985
    diverse Klappräder und Downhill-Bikes

    Fuhrpark:
    Simson S50 B2 1978
    Simson S51 Enduro => geschlachtet 1989
    Simson S51 im Enduroumbau
    Simson S51 1983 (gehört zu 50% meinem Bruder)
    Vespa PK50 1985
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  • Naja, so ein Teil muss man vom TÜV abnehmen lassen, wenn da keine aBE dabei war. Wird dann eingetragen.
    Ich hab mir eine Anhängerkupplung eintragen lassen siehe Anhang weiter oben. Das haben auch schon ein paar behauptet das das nicht gehen würde... :rolleyes:
    --
    Simmi Fahrer aus Baden (FR, LÖ, WT, KN,...) hier? Meldet euch.


    -S51B Bj 86
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  • @s51freak


    Wie du bereits festgestellt hast, ist das ein Auszug aus der ABE. Der Rest liegt in Flensburg und dort ist ganz sicher hinterlegt, daß eine S51... mit Blinkern ausgeliefert wurde. Und genau deshalb darfst Du die Dinger auch nicht abbauen.
    Und genau weil die Dinger auch nicht Pflicht sind, stehen die auch nicht im Auszug der ABE.


    Und genause sieht es mit der Pflicht des Mitführens aus. Also ich habe noch nie eine Strafe bezahlen müssen und werde dies auch ganz sicher nicht. Dafür gibt es Anwälte.


    Insofern gibt es hier also unterschiedliche Meinungen. Also wie schon so oft... Nicht Recht haben ist das wichtige... Sondern Recht bekommen.
    Und ich habe meinen Prozess gewonnen.

  • Zitat


    Original von heimde:
    @s51freak


    ...und dort ist ganz sicher hinterlegt, daß eine S51... mit Blinkern ausgeliefert wurde. Und genau deshalb darfst Du die Dinger auch nicht abbauen.
    Und genau weil die Dinger auch nicht Pflicht sind, stehen die auch nicht im Auszug der ABE.


    Das versteh ich jetzt nicht.
    ....darfst du die Dinge rnicht abbauen....
    und dann sagst du wieder
    ....auch nicht Pflicht sind....


    Ein Widerspruch. Klär mich mal auf :p




    --
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  • Wieso Widerspruch ????


    Als das Teil mal produziert und erstmalig zugelassen wurde, hatten alle S51 außer N Blinker. Und genau diesen Zustand darfst Du nur mit Eintragungen in den Papieren verändern. Und fast darum ging es in meiner Verhandlung.


    Wenn Du heute ein 50 ccm Moped auf den Markt bringen willst, so muß es keine Blinker haben um für das Teil beim KTA eine ABE zu bekommen.


    und das Problem tritt erst auf, wenn Du einen Grünen triffst, der schon mal eine Simme gesehen hat. Das war dann auch das Problem, warum ich vor Gericht ziehen mußte.

  • Nein ,das darf man nicht nur mit Eintrag in die Papiere ändern.
    Blinker an 50ccm-Maschinen zu bauen ist so freiwillig, wie damit rumzufahren. Wer welche dran hatte muss diese nicht dran behalten.
    Abbauen oder nicht ist wurscht! Ist alles erlaubt.
    --
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  • Na dann viel Glück mit Deiner Einstellung.


    Mich hätte diese frühere Einstellung fast 400 Euro gekostet. Erst der Richter hat mich im Vergleich von einem besseren belehrt.


    Und vor allem wären mal die gesetzlichen Hintergründe int. Nur weil es bei 50 ccm nicht Pflicht ist mit Blinkern zu fahren, gehört es zur Betriebserlaubnis, daß eine S51 mit Blinkern betrieben werden muß. Bei mir wars ein SR50.


    Und versuch das mal einem wissenden Grünen zu erklären. Der legt dir das Ding ganz locker still, weil Du ein Fahrzeug ohne gültige ABE im Verkehr betreibst.... Was nun ????
    Welche Argumente willst du dem Grünen entgegenbringen ???
    Und der Abschleppwagen ist schneller unterwegs.... und den bezahlst Du....
    und die Streiterein hinterher sind langwierig. Wohl dem, der eine Rechtsschutz hat....


    Und so ziemlich ist es bei mir gelaufen.

  • Moin,
    also ich hab da jetzt nochma ne Frage weil mich das ganze hin und her jetzt ein wenig verwirrt hat. Ich wollt nochmal fragen was man jetzt alles genau mitzuschleppen hat. Mir hat man gesagt mehr als mein Fühereschein und mein Versicherungsnachweis brauch ich nich mitnehmen, stimmt dat nu oder nich?? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    --
    Benni aus der Hauptstadt!

  • Sagt mein Richter auch so.....Nur der Führerschein muß sein und ein Versicherungsnachweis.


    Aber bei Kontrollen wollen sehr viele Bullen auch den Auszug aus der ABE sehen. Dann ist die Kontrolle meist kürzer. Also nimm lieber einen mit.

  • heimde
    also irgendwie is dat ein kleiner Wiederspruch in sich find ich, wenn sogar der Richter sagt du brauchst nur die beiden Sachen dann müsste dat doch eigendlich reichen oder? Aber naja die Freundlich Polizei halt! Woher bekomm ich denn sone ABE??


    --
    Benni aus der Hauptstadt!

  • an vielen Stellen im Netz, bei vielen Simsonwerkstätten oder per Mail vom KTA. Kann allerdings im Moment nicht genau die E-Mailadresse sagen.


    Und die Sache mit dem Widerspruch ist auch klar. Aber Bullen sind auch nur Menschen. Und die Fehler haben meist immer persönliche Auswirkungen.
    Mal abgesehen, daß die Gesetzgebung auch recht schwammig ist. Frag mal mit bestimmten Fragen z.B. bei verschiedenen Polizeischulen an und du wirst unterschiedliche Antworten bekommen. Soviel dazu.

  • wer blinker dran hat muss sie aber benutzen... hand raushalten is nich wenn die Batterie alle is.. dann heißt es schieben..
    --
    Ich hab n Krummes hinterrad und tanke das falsche gemisch... (muss ich mehr sagen ??? *insinder*) :D

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