, wenn in meiner Abe von der Schwalbe drinsteht, dass sie 60 fahren darf "müsste" sie auch nur 45 fahren dürfen nach deutschem Recht, is aber nicht so!
Das ist falsch, weil es eben den Einigungsvertrag in dem geregelt ist, dass es nicht so ist.
Für die Krankenfahrstühle gibt es aber eben sowas auch (hab ich ja jetzt schon 2 mal zitiert).
Die Ungleichbehandlung von "unseren" Krankenfahrstühlen und den Westdeutschen konnte mir bisher keiner vernünftig erklären.
Und nur weil das auf irgendsoeinem Wisch vom KBA draufsteht (der eher wenig Aussagekraft hat) heißt das ja noch lange nicht, dass das so stimmt.
Wenn da drauf stehen würde, dass die Duos nur in rosa herumfahren dürften weil das in der DDR damals so war (was ja theoretisch hätte sein können) würdest du das doch auch nicht glauben, weil dir ja nach unseren Gesetzen das niemand verbieten kann ein Duo umzulackieren.
Erklär mir bitte warum die von mir zitierte Stelle aus dem Einigungsvertrag hier keine Anwendung findet und dann bin ich gerne bereit dir zu glauben.
EDIT: Übrigens zwischen dem "müsste" das sich auf eine persönliche Meinung bezieht (von wegen Kinderschänder usw.) und einem "müsste" das sich auf einen Paragraphen bezieht nachdem etwas gelten müsste ist doch ein kleiner Unterschied.
Mag ja sein, dass ich den Einigungsvertrag falsch interpretiere, aber das konnte mir bisher einfach keiner irgendwie belegen. Warum sollte sich also nicht mal das KBA irren? Sind das Übermenschen?