Der Krankenfahrstuhl "DUO" - Thread

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  • also ich hab mein lährer gefragt er meinte nein das dürfte man nicht mit der begründung ,, rollerführerschein, mit den dahrf man nur sachen fahrn die 50ccm haben und bis eine höchstgeschwindikeit von 45km/h" aber ich glaube der wuste es selber nicht so genau. wen du mehr erfehrst sag mal bescheid

  • also ich hab mein lährer gefragt er meinte nein das dürfte man nicht mit der begründung ,, rollerführerschein, mit den dahrf man nur sachen fahrn die 50ccm haben und bis eine höchstgeschwindikeit von 45km/h" aber ich glaube der wuste es selber nicht so genau. wen du mehr erfehrst sag mal bescheid


    Das denke ich auch. Ne normale Simson fährt ja auch 60Km/h und mehr...

  • Sicherlich darfst du das! Klasse M = Alles bis 50 ccm


    Mfg Andre


    Stimmt so nicht. APE darf man z.B. nicht fahren. Für Drei- u. Vierrädrige Fahrzeuge mit 50ccm gibt es eine Extraklasse S.
    Die Duo bildet da eine Ausnahme, diese darf man schon mit Rollerschein fahren.

  • So an meinem 4/1 gibts mal wieder was zu basteln aber ein eher ungewöhnlicher defekt. Aufgetreten ists schon letze Woche aber am Sonntag hab ich mich mal näher damit befasst. Das Lager an der Lenkungsdämpfung am Übergang zum Vorderrad/Schutzblech usw. hat sich in seine Bestandteile zerlegt. Ist ja eigentlich nicht so tragisch wenn da nicht der Preis für das 1008er wäre. 20 Euronen + Märchensteuer wird das kleine Scheißding kosten wenns dann da ist.

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • tach...
    bei meiner 4 fehlt leider die abdeckung vom luftfilter vorne...
    ich hab auch keine ahnung,wie das ding aussieht und wo es das teil gibt.
    kabelbinder sind uncool...hat mal jemand n tip? vielleicht sogar mit bild ?

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