Sinngemäße Antwort der ortsansässigen Polizei:
Wir können keine sichere Aussage treffen. Aber die Helmpflicht könnte höchstens dann gelten, wenn das Dachgestell selber entfernt wurde.
Jedoch ist es auch auf Grund der Bauart des DUO möglich, dass die Beamten vor Ort die Helmpflicht auch dann nicht als angebracht sehen könnten, wenn sogar das Dachgestell entfernt wurde.
Auslegung der Antwort:
Also (im Zweifelsfalle zwar einen Helm griffbereit mitführen und) warten, was die \"Grünen\" bei \'ner Verkehrskontrolle sagen, wenn man keinen Helm auf hat
Gruß Frank