DUO: Helmpflicht?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo,


    das DUO ist laut den originalen DDR-Papieren ein \"Kleinkraftrad, motorisiertes Krankenfahrzeug\" und laut Betriebserlaubnis des KBA ein \"Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug\".


    Soweit ich informiert bin, besteht beim DUO auch nach den neuen Verordnungen keine Helmpflicht, solange mindestens das (originale) Spriegelgestell (auf Karosserie geschraubter, in sich verschweißter Käfig) noch montiert ist.


    Aber wie verhält es sich auf Grund der Sonderstellung als Krankenfahrzeug bzw. Versehrtenfahrzeug mit der Helmpflicht, wenn auch das Spriegelgestell demontiert wurde - also der DUO als reines Cabrio gefahren wird?



    Gibt es irgendwelche Rechtssprechungen zu diesem Thema?

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Keine Ahnung obwohl ich selbst Duo fahre :b_wink:


    Ich hab auch nix genaues finden können - was aber sicherlich daran liegt das es auch im Land der Regeln und Verordnungen nicht auf alles ne Antwort gibt :b_wink:


    Sieht mans als Krankenfahrstuhl besteht keine Helmplicht. Krankenfahrstühle laut StvzO sind aber mehrspurige Fahrzeuge bis max 25Km/h. Ein Duo stellt eine Ausname dar entspricht laut KBA-Papieren dieser Fahrzeugart.


    Nu isses aber schneller. Mehrspuriges Fahrzeug über 25 Km/h? Isses nen Quad bestünde Helmpflicht - feht aber ein Rad.
    Oder doch ein Cabrio? Dann bestünde wieder keine
    Vielleicht ein Gespann? Nee, ist weder ein Kraftrad noch hat es einen Beiwagen.
    Ein Trike? Schon eher. Dann gilt ab 2006 Helmpflicht. Aber nen Trike hat kein Dach, darum diese merkwürdige Nummer mit wenn Dach dran, wenn nich...


    Also ich fahre ohne Helm aber mit Kopfbedeckung wegen der Luftwirbel und langer Haare - ich seh ohne Mütze nix mehr. Ermahn hat mich auch noch niemand, wär aber mal gespannt auf die Diskussion :b_wink:


    Übrigens, ein Duo ist wie gesagt ein Behindertenfahrzeug und die Fahrzeugart ist unabhängig vom Fahrzeugführer. Wechselt also nicht abhängig von der Anzahl der Beine des Fahrers.


    Fazit: Entweder ohne Helm fahren und abwarten oder mit Helm und komisch aussehen - aber das tut man im Duo ja sowieso :bounce:


    Chrom

  • Helmpflicht wenn ohne Dachgestell gefahren wird?


    Also ich würde das so sehen:


    1. dürfte wohl ein Bestandsrecht gelten: Was zu DDR-Zeiten erlaubt bzw. nicht verboten war (also juristisch gesehen: Bestand hatte), sollte wohl aktuell auch nicht verboten werden können... :b_wink:


    2. Das Duo ist auf grund seiner Konstruktion auch ohne Dach und Dachgestell ein Krankenfahrstuhl (seitliche, tiefgezogene Kotflügel, Rahmengestelle lassen das Besteigen nur von Rechts zu, fest montierte Windschutzscheibe usw.) :zunge:


    3. ein DUO erfüllt mit einem Bj vor \'82 sowieso den Oldtimerstatus :zunge: (siehe somit Punkt 1)


    4. Im Duo sind die Insassen am sichersten, wenn Dachplane und Dachgestell entfernt sind ==> Möglicher und schneller sowie direkter \"Notausstieg\" in Crash- und Kippsituationen ==> Senkung des Verletzungsrisikos bei Überschlag :smile:
    ABER trotzdem bestehendes Verletzungsrisiko!! :eek: [=> selbstauferlegte Helmpflicht (zum Eigenschutz des Kopfes)?]


    4.a) Überschlag mit montiertem Plangestell, jedoch ohne Plane:
    Es ist nur ein geziehlter, treffsicherer \"Notausstig\" möglich um Folgeverletzungen zu entgehen, weil das originale Plangestell sich wohl eher durch das Fahrzeugeigengewicht + wirkenden Trägheitskräften stark verformen oder gar wegbrechen würde ==> hohes Verletzungsrisiko für Insassen, wenn sie nicht \"notaussteigen\" können. :shocked:


    4.b) Überschlag mit montiertem Planengestell und Plane = extrem niedrige Chance für einen \"Notausstieg\" ==> extrem hohes Verlletzungsrisiko beim Überschlag (siehe 3.a) ) :shocked:


    Anmerkung zu den Punkten 4. a und b:
    Folglich bräuchte man als DUO-Insasse nicht nur einen Helm, sondern einen Vollschutz! :shocked: :confused: :biglaugh:


    5. Ein DUO war nie mit Sicherheits-/Rückhaltesystemen ausgerüstet worden geschweigen denn überhaut für die Verwendung/Nachrüstung solcher Systeme vorbereitet worden. Genau so, wie es keine spezifischen Sicherheits-/Rückhaltesysteme zum Nachrüsten gibt... :b_wink:



    Aber ich denke mal, dass Punkt 1 ziehen sollte (bezüglich keiner Helmpflicht), wenn der Fahrer vor \'89 den 18-ten Geburtstag hatte ... und unter Berücksichtigung des Punktes 2 auch noch der Punkt 3 erfüllt wird. :dance1:


    Oder wie seht ihr das?


    Vielleicht haben wir ja einen Rechtsexperten, der zu diesem Thema was sagen kann... :laugh:

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Bestandschutz was gesetzliche Regelungen angeht gibt es nur im Zusammenhang mit den StvZo, Helmpflicht fällt aber unter die StVO. Die Helmpflicht für Quads und Trikes gibt es auch erst seit 2006, gilt aber auf für sämtliche Fahrzeuge der Kathegorie die vorher gebaut wurden. Fragt sich halt nur, ob nen Duo nu ein Trike ist.


    Oldtimerstatus hin oder her, hat nix mit der Helmpflicht zu tun. Mann muß ja auch auf einem Motorrad einen Helm tragen das gebaut wurde, als noch keine Helmpflicht bestand. Offiziell wird ein Duo sowieso nie ein Oldtimer, weil sich so ein ding über die Zulassung, das sog H-Kennzeichen, definiert. H-Versicherungskennzeichen gibts aber nich.


    Abgesehen davon gehts auch nicht darum, was sicherheitstechnisch sinnvoll ist oder nicht, sondern was lt den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist oder nicht. Da ein Duo ja eine Ausname unter den ausnamen der unter den Bestandschutz fallenden Fahrzeuge aus DDR-Produktion ist und sich für die paar Dinger kein Mensch extra Gesetze ausdenkt, wird das wohl immer im ermessen der jeweiligen Beamten liegen.


    Im Zweifel also Helm auf und gut is...


    Chrom

  • Nööööö! Also aufsetzen würde ich keinen, wegen der Sonderstellung Krankenfahrstuhl und der zweifelhaften Zuordnung. In den Papieren ist nirgendswo \"Trike\" vermerkt, sondern Zitat:
    das DUO ist laut den originalen DDR-Papieren ein \"Kleinkraftrad, motorisiertes Krankenfahrzeug\" und laut Betriebserlaubnis des KBA ein \"Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug\".


    Also in beider Hinsicht ein Kraftrad mit dem Sonderstatus \"Versehrtenfahrzeug\".


    Folglich würde die Helmflicht höchstens dann ziehen können, wenn der DUO ohne Dach-/Spriegelgestell gefahren wird, da dieses Gestell auf Grund seiner Befestigungsweise und seiner Bauart als \"Käfig\" (somit der DUO als geschlossenes KFZ) ausgelegt werden kann.


    MfG DUO78

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Zitat


    Original von Chrom:
    Diskutier nich mit mir, sondern mit dem Polizisten der Taler von dir haben will :laugh:


    Chrom



    Deswegen doch dieses Thema unter \"rechtliches\"...
    Solange wir keine eindeutigen Texte oder Rechtssprüche wissen: Wie weißt du, ob du im Recht oder Unrecht bist? :biglaugh:


    Also wer kennt Rechtssprechungen oder Urteile oder wer ist unter welchen Umständen vom FC grün-weiß betreffs dem Thema \"Helmpflicht beim DUO\" aneinander geraten und kann was zu den Auslegungen mitteilen?


    Gruß...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Es gibt für das Duo keine eindeutige Regelung, das ist es ja.
    Und nen Gerichtsurteil kenn ich auch keins, aber auch kaum zu glauben das jemand wengen ner Ordnungswiedrigkeit vor Gericht zieht.
    Im Zweifel haben die Trachtenträger recht - wie immer....


    Du kannst dich darauf berufen, das ein Duo ein Krankenfahrstuhl lt §18 Abs5 ist.
    Dummerweise, wie ich selbst eben erst entdeckt hab, ist der §18 StvZo komplett weggefallen - geht also auch nicht

  • ich bin der meinung bei duo herscht keine helmpflicht. habe letzt ein überdachtes dreirad auf china gesehen, das so aussieht wie die überdachte bmw, und bei dem chinaroller gibt es keine helm- und anschnallpflicht. daher glaube ich das das bei duo auch keine gibt, damals gab es doch auch keine. bei trabi mus man sich hinten auch nicht anschnallen.

    :-)aLLE mACHT dEN äRZTEN, dIE kÖNNEN rICHTIG lEBEN rETTEN (-:

  • Also glauben, meien und denken ist ja so ne Sache. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren, dann aber mit Quellenangabe.


    Eine Nachrüstpflicht gibt es grundsätzlich erstmal nicht. Also beim Trabi braucht man weder Gurte Hinten noch Kopfstützen vorne nachrüsten, es sei denn man hat Aufnamen für Gurte und Führungen für Kopfstützen - also es waren mal welche verbaut


    Ich hatte mal nen Mercedes Bj 1966, der hatte weder Gurte noch kopfstützen, weder vorne noch hinten. Das durfte auch so, Anschnallpflicht bestand mangels Gurte auch keine. Ist wie bei Gurten hinten, sind welche drin besteht anschnallpflicht, wenn nich dann nich.


    Chrom

  • Zitat


    Original von -Otto-:
    ich bin der meinung bei duo herscht keine helmpflicht. habe letzt ein überdachtes dreirad auf china gesehen, das so aussieht wie die überdachte bmw, und bei dem chinaroller gibt es keine helm- und anschnallpflicht. daher glaube ich das das bei duo auch keine gibt, damals gab es doch auch keine. bei trabi mus man sich hinten auch nicht anschnallen.



    Beim BMW-Scooter C1 hingegen gibt es Anschnallpflicht. Aber keine Helmpflicht.


    mfg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!