Hallo,
das DUO ist laut den originalen DDR-Papieren ein \"Kleinkraftrad, motorisiertes Krankenfahrzeug\" und laut Betriebserlaubnis des KBA ein \"Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug\".
Soweit ich informiert bin, besteht beim DUO auch nach den neuen Verordnungen keine Helmpflicht, solange mindestens das (originale) Spriegelgestell (auf Karosserie geschraubter, in sich verschweißter Käfig) noch montiert ist.
Aber wie verhält es sich auf Grund der Sonderstellung als Krankenfahrzeug bzw. Versehrtenfahrzeug mit der Helmpflicht, wenn auch das Spriegelgestell demontiert wurde - also der DUO als reines Cabrio gefahren wird?
Gibt es irgendwelche Rechtssprechungen zu diesem Thema?