Achtung!! Ebay und Fiskus

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    !! Nur bis 512€ dürft Ihr im Jahr was verkaufen !!



    Ich find das scheiße, denn wenn ich Dinge aus meinen Haushalt verkaufe, kassiert das freie Land doppelt ab.
    Nämlich einmal wo ich mein Hausrat gekauft habe mit der Mehrwertsteuer und beim Verkauf zahle ich noch mal Steuer.

    Ohne mich wird allet besser

  • Nicht zu vergessen das ja der Staat auch schon ordentlich an den Ebaygebühren mit verdient...


    512Euro ... das ist wirklich unverschämt, kann man nur hoffen das der Artikel voll überzogen geschrieben ist...

  • Da steht aber nicht, daß man nicht für mehr als 512 Euro verkaufen darf, sondern nur, daß man nicht mehr als 512 Euro Gewinn machen darf. Das dürfte den Privatmenschen, der ein paar gebrauchte Dinge verscherbelt, herzlich wenig kratzen, denn Gewinn in dem Sinne (Verkaufspreis über Einkaufspreis) macht er damit ja gar nicht.

  • Ich habe mal gehört das die eine Frau vors Gericht mußte, weil sie die alten Sachen von ihren Sprösslingen bei Ebay verkauf hat. Die Gute hat noch nicht mal viel verdient, meist so 1-2€ pro Kleidungsstück. Aber sie hatte viele Auktionen laufen gehabt und das hat dann Gewerbecharakter.

    Ohne mich wird allet besser

  • Zitat


    Original von Slime:
    Da steht aber nicht, daß man nicht für mehr als 512 Euro verkaufen darf, sondern nur, daß man nicht mehr als 512 Euro Gewinn machen darf. Das dürfte den Privatmenschen, der ein paar gebrauchte Dinge verscherbelt, herzlich wenig kratzen, denn Gewinn in dem Sinne (Verkaufspreis über Einkaufspreis) macht er damit ja gar nicht.



    Verkaufe ich eine wertlose Vase für 20€ ist das Gewinn.

    Ohne mich wird allet besser

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    Original von Simsonsucht:
    Verkaufe ich eine wertlose Vase für 20€ ist das Gewinn.


    Nicht zwangsläufig. Entweder hast du die Vase selbst hergestellt, dann kommt es auf den Wert des eingesetzten Materials + Energiekosten an. Hast du die Vase selbst gekauft, ist dein Kaufpreis entscheidend.


    Übrigens ist eine für 20 Euro verkaufte Vase nicht wertlos, denn sonst hätte ja niemand den Preis dafür gezahlt. :b_wink:

  • Zitat


    Original von Slime:


    Nicht zwangsläufig. Entweder hast du die Vase selbst hergestellt, dann kommt es auf den Wert des eingesetzten Materials + Energiekosten an. Hast du die Vase selbst gekauft, ist dein Kaufpreis entscheidend.


    Übrigens ist eine für 20 Euro verkaufte Vase nicht wertlos, denn sonst hätte ja niemand den Preis dafür gezahlt. :b_wink:



    Hausrat hat einen Zeitwert und irgendwann ist der bei Null. Das kennt jeder von Versicherungen, die im Schadensfall kaum oder nix zahlen. So eine alte Vase ist für den einen nix wert, der nimmt die noch nicht mal geschenkt und die alte Oma find die toll gibt dafür 20€.
    Wird die Vase bei einem Einbruch zerschmettert, zahlt die Versicherung nix.


    Das ist mit einer Simson genauso, im Prinzip hat die Null wert. Es werden immer noch welsche auf den Schrott geschmissen und ein Anderer verkauft die locker mal für 400€

    Ohne mich wird allet besser

  • Hier werden wieder verschiedene Dinge in einen Topf geschmissen...


    Erstmal kann man natürlich auch Gewinne machen, wenn man gebrauchte Gegenstände verkauft. Denkt doch mal an Gebrauchtwagenhändler. Hat auch nix mit dem Zeitwert oder was auch immer zu tun, sondern der Gewinn ist die Einnamen abzuglich aller durch das Gewerbe entstehender Unkosten/Ausgaben.


    Natürlich ist ein Ebayverkäufer der sagen wir sein Auto für 15.000,--€ verkauft noch lange nicht deshalb ein Gewerbetreibender, auch wenn die 512,--€ lange überschritten sind.


    Es geht ausschließlich um gewerbliche Ebayhändler. Ab wann ist der Verkauf gewerblich? Ist nicht glasklar definiert, übern Daumen ist alles gewerblich was das übliche Maß an privaten Verkäufen übersteigt. Wenn jemand schon 5000 Handycover verkauft hat das sicherlich nix mehr mit privat zu tun, wenn wer 25 verschiedene Kleidungsstücke für 3jährige verkauft ist das so erstmal nicht geweblich sondern lässt eher darauf schließen das der Nachwuchs einfach größer geworden ist.


    Grenzwertig ist zB folgender konstruierter Fall:
    Da kauft jemand für sich privat regelmäßig Simsonteile und verbimmelt dann, ebenfalls regelmäßig, alles was er dann doch nicht selber braucht. Da kann einem das Finanzamt schon einen Handel und damit ein Gewerbe unterstellen und man selbst ist dann in der Beweispflicht falls dem nicht so sein sollte.


    Mit den 512,--€ ist das so:
    Ein Gewerbe ist erst dann Abgabenpflichtig, wenn der Gewinn 512,--€ im Jahr übersteigt. Aber dazu muß es halt erstmal ein Gewerbe sein...


    Chrom

  • jo und das wird dir dann erstmal unterstellt wenn du da auffällig geworden bist, nähmlich dass du ein unangemeldes Gewerbe führst und somit Steuern hinterziehst


    ich denke mal aber wie so üblich wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird


    um bei dem Beispiel mit dem Hausrat zu bleiben: wenn du deinen Haushalt auflöst sind es z.B. zwei Kühlschränke, ein oder zwei Couchgarnituren, \'n Bett \'n paar Schränke dann ist Schluss, wenn das alles noch etwas höherwertig ist bist du damit locker über 512 € Gewinn, trotzdem wird dir keiner was mit Gewerbe


    wenn du natürlich im Monat \'n Kühlschrank verhökerst dann wird das halt irgendwann auffällig


    bei mir ist es ähnlich, ich will demnächst meine Heftesammlung über Ebay auflösen, d.h. da es fast 2000 Stück sind wird das \'ne Weile dauern, trotzdem ist halt irgendwann alles weg und somit kein Gewerbe sondern Privathandel, wenn ich jetzt noch welche davon nachkaufen würde, wäre es dann halt wieder Handel

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

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