Fragen zum Bingvergaser

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  • Hallo,


    ich habe eben schon den FAQ - eintrag gelesen, aber irgendwie bekomm ich immer andere antworten..


    ich hab bei taubert nen bing vergaser bestellt und ihn gefragt ob er eingetragen werden muss...


    er sagte nein, es liegt eine bescheinigung dabei, dass er erlaubt ist..


    jetzt hab ich aber im FAQ die ABE vom bing gelesen und da steht ja drinne, das sie es verlangen... :rolleyes:



    hatte vorher nen BVF 16n3-4 drauf... muss ich den Gas- und choke bowdenzug austauschen ?


    gruß
    torben :b_wink:

    Gruß
    Torben

  • also eigentlich musst du ihn eintragen, ist aber so ne sache...
    ich habe auch einen und habe ihn nicht eintragen gelassen...
    also was ich gemacht habe...:
    ich habe mir diese schrift kopiert und habe sie dann durchgeschnitten, weil das mit dem eintragen steht ja auf der rückseite.
    und die bu**en hier wissen das sowieso nicht, und wenn man die papiere nicht kennt, ist das sowieso schwer zu erahnen, weil vorne ja der kram mit dem ersatzteil steht.


    die züge musst du ändern oder kürzen, das heisst, du kürzt die äussere hülle der züge...
    diese metallkappe ab und mit ner zange nicht zu weit die hülle samt metallwicklung kürzen...
    nicht zu viel, eher in kleinen schritten...
    aber ich glaube der gaszug geht auch so
    das wirst du aber auch sehen, wenn du die züge auf das erforderliche spiel testest
    chokezug auf jeden fall zu lang


    gruß janis

    :shehumper:: keine Zeit

  • Moin !


    Der Bing Vergaser gilt als Ersatzteil für Deine Simme und bedarf keiner Eintragung !
    Zu den Zügen kann ich Dir von meiner Seite sagen das ich an meinem SR 50 och nen Bing eingebaut habe und die selben Züge genommen habe ohne irgendwelche Kürzungen vorgenommen zu haben !
    Gruss Marco ! :b_wink:

    :b_wink: Bayer 04 Leverkusen - Europa wir sind wieder da ! :b_wink:


    :_shoot:FC BAYERN MÜNCHEN :_shoot1:

  • \"§ 19 StVZO verlangt, dass Sie den neuen Vergaser in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Sie erhalten diesen Eintrag bei TÜV, DEKRA usw. bei Vorlage der beiliegenden Bescheinigung.\"


    Komisch, dass bei mir das drinsteht... :biggrin:

    [right]quod erat demonstrandum [/right]

  • es ist gesetlich vorgeschrieben!
    machen brauchst du es aber nicht...
    ich glaube keiner, der Bing fährt macht das.
    ich auch nicht.
    das mit den zügen findest du am besten selber raus...mit hilfe der spielkontrolle

    :shehumper:: keine Zeit

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