Fragen zum Anhänger

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  • Hallo!
    Ich habe zwar schon im Forum gesucht, aber nichts so richtig gefunden:
    Ich will mir nen Anhänger holen!
    Die meisten sind ja ohne Pappiere, weil die Typen das Zeugs verschlammt haben. Da das Teil ja welche braucht, wie kriege ich welche? Genauso wie mit den Papieren für die Simmis(also 25€ an das KBA schicken??)
    Mit der Kupplung sagen auch manche, dass man kein TÜV Abnahme braucht, aber einer sagt, man braucht eine, die dann in der BE nachgetragen wird.
    Da bin ich mir garnet sicher! Zumal wo dort, da is ja nun wirklich nicht viel Platz!
    Mit soner Einzelabnahme bei einem selbst gebautem Hänger kome ich ja nicht ganz billig weg, oder hat dort jemand mal ne konkreten Preis?? Man hört imme rnur, dass das nicht billig is!!!!!


    Also ich bitte um detailierte Antworten :biggrin:


    Danke erstmal!!!!!!

  • nach eigener angabe vom kba in flensburg dürfen die keine kopie der abe ausfertigen auf grund von urheberrechtverletzungen ausserdem soll es wohl für eine variante wohl gar keine abe mehr geben weil die wohl gelöscht wurde in dem freundlichen brief aus flensburg steht weiter das man den hänger beim tüv/ dekra vorstellen kann und dann eine untersuchung nach §21 erfolgt die dann eine neuerteilung einer abe zur folge hat das gute an der sache ist wenn man den tüver verklickert das die simme 60 fahren darf das man dann evtl. den hänger auch eine 60km zulassung bekommt weil original waren ja nur 40km/h erlaubt was eine §21 kostet musste dich schlau machen weil ist von bula und anbieter unterschiedlich

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • aha, haste das also nach dem brief auch gemacht? ne vollabnahme?
    eigentlich wäre dann doch diese vollabnahme dasselbe wie den eigenbau abnehmen zu lassen oder machen die bei nem eigenbau mehr??


    wenn hier keiner nen preis ungefähr sagen kann, dann werde ich mich mal informieren!!!


    danke, habt mir schon um einiges weitergeholfen!

  • Ne Vollabnahme beim Auto kostete früher 74,50 Euro (nur beim TÜV selbst möglich). Ich muss es wissen, denn mein Uno hat das noch vor sich (irgendwann...). Seit Juni haben sich aber einige Vorschriften geändert und die normale HU ist 8 Euro teurer geworden (ca 54 statt bisher 45,50 Euro). Ich denke die Vollabnahme wird sich ähnlich verteuert haben.

    - KR 51/2 N seit 2002
    - 2 x S51, 1 x S 50 - CKD
    - SR 50 B4
    - Escort VII
    - 2 x Golf 2
    - Jetta 2
    - Polo 2
    - Rekord D
    - Piaggio Ciao
    - Honda PX
    - Solo 713


    :a_zzblirre: :cursing: 8) :D

  • Zitat


    Original von Schwalbenschrauber:
    ... Seit Juni haben sich aber einige Vorschriften geändert und die normale HU ist 8 Euro teurer geworden (ca 54 statt bisher 45,50 Euro). ...


    Hab am 09.06. mein Auto erst auf einem Großen TÜV Prüfstand gehabt, kostet 39,22 Euro plus 6,28 Euro 16% :biglaugh:
    2004 hab ich keine 45,50 Euro gelöhnt, da waren es nur 40,90 Euro. Ach ja, beim Hänger kostet die HU 18,50 Euro :smile:

  • da es ja im moment so aussieht, dass keiner eine be für den hänger hat und alle so rumfahren, interessiert mich die frage, ob sie schonmal angehalten wurden deshalb?
    und was passiert ist!
    danke!


    mfg

  • ich selber wurde noch nie angehalten damit, aber ein Kumpel von mir.


    Der hat seinen Hänger umgebaut. Der hat den Radstand verbreitert, den Boden verstärkt und eine Art Käfig draufgebaut (Er hat dadrin seinen Hund immer spazieren gefahren)
    Jedenfalls wurde er mal damit angehalten. Der Polizist soll sich dann den Hänger ein bischen genauer angeschaut haben und soll dann gesagt haben, daß das alles vernünftig aussieht und er damit weiterfahren kann. Das ist aber auch schon bestimmt 6 Jahre her oder so. (Wie die Zeit vergeht....)
    Ich geh davon aus, daß mir was ähnliches passieren wird, wenn ich angehalten werde. Man muß sich nur vernünftig mit der Polizei unterhalten. Wie gesagt, wußte ich bis heute nicht, daß man überhaupt eine ABE für das Ding mitschleppen muß bzw. daß es überhaupt eine gibt ;)

  • ich habe selber noch keine abe für mein hänger fahre damit aber auch nicht rum der wird erst komplett neu aufgebaut wenn mein star fertig ist das ganze soll dan als einheit laufen habe mir auch extra ein mkh/m1 besorgt
    die tüv station wo ich war sagte mir was von §21 soll ~50€ kosten

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • das sind ja schon ne menge infos!!!
    habe gestern mal ne mail an meine dekra stelle geschickt und nach einem kostenvergleich zwischen erneuerung der abe bei einem alten hänger und erteilung einer abe eines selbst gebauten hängers.
    mal sehen, was raus kommt!


    sagt mal, kann man den mkh/f eigentlich auch an den simmis betreiben??


    danke



    mfg flo


    edit:
    ich hab nen link gefunden, auf der auch nen bild der be ist! vielleicht kann man das ja irgendwie auf papier bringen!?!

  • kann man auch drann betreiben wenn das fahrzeug heck genug hoch ist da die deichsel ja für fahradrahmenhöhe gebogen ist ist die etwas zu hoch somit hängt der hänger etwas vorne nach unten dadurch kann der abstellbock bei bodenwellen die fahrbahn berühren was sehr gefährlich ist darum muss das fahrzeugheck etwas höher sein als normal ich hatte dafür extra mz stoßdämpfer eingebaut ich hatte aber das glück mein mkh/f gegen ein mkh/m1 zu tauschen somit kann ich jetzt den hänger auch für mein star benutzen es kann nur sein das du etwas andere räder einbauen musst da habe ich aber noch keine weiterführende infos zu
    da du ja sowieso eine neue abe beantragen musst kannste dir den /f auch fürs moped abnehmen lassen

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Hallo @all!


    Da ich selber auch einen originalen DDR-Anhänger für meine Schwalbe im Keller stehen habe, machte ich mich durch diesesn Thread \"aufgeschreckt\" auf die Suche.


    Frage: Was muss ich beachten, wenn ich hinter meiner Schwalbe einen Anhänger hänge und mit diesem fahre?


    Frage nach der \"Zulassung\": §18, Absatz 2:


    Zitat

    [center] Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ...


    6 ... folgende Arten von Anhängern ...


    h: einachsige Anhänger hinter Krafträdern ... .[/center]


    Folglich: man braucht keine Zulassung.


    Ist eigentlich auch logisch: für die Schwalbe braucht man keine Zulassung, aber für den Anhänger dahinter?


    Es heisst aber weiter in §18, Absatz 3:


    Zitat

    [center] Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist.[/center]


    Also: man braucht keine Zulassung , aber eine Betriebserlaubnis für den Anhänger! WICHTIG!


    Weiter heiss es in §18, Absatz 5:


    Zitat

    [center]Wer ein nach Absatz 3 betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug führt oder mitführt, muß bei sich haben und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen


    1. die Ablichtung oder den Abdruck einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (§ 20) oder
    (...)
    2. eine Betriebserlaubnis im Einzelfall (§ 21), die von der Zulassungsbehörde durch den Vermerk \"Betriebserlaubnis erteilt\" auf dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist.
    [/center]


    Nun heisst es aber in §21:


    Zitat

    [center]Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen ... [/center]


    Da der Anhänger nicht zulassungspflichtig ist (er kriegt ja kein Nummerschild!), sondern \"nur\" eine Betriebserlaubnis benötigt, verstehe ich den letzten Abschnitt so, dass man einfach zur Zulassungsstelle geht und eine Betriebserlaubnis beantragt. Nix mit Gutachten vom TÜV oder der DEKRA oder so! Denn die braucht man nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge!


    ACHTUNG: ist natürlich keine rechtsgültige Auskunft! Handelt sich um meine Vermutung, gestützt auf Lektüre der entsprechenden Gesetztestexte ( -> STVZO im Netz) und meinem gesunden ( ? ) Menschenverstand.


    Habe aber mal vorsichtshalber das KBA angeschrieben und dort nachgefragt. Infos á la \" ... ein Kumpel von einem Kumpel hat mal gesagt ... \" sind mir ein wenig suspekt.


    Werde berichten, wenn ich mehr weiss bzw glaube zu wissen. :)


    Christoph

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