Ebay wer ist im Recht?

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  • Zitat


    Original von Starheizer:
    ich hab geboten,und dann hat mich son clown überboten.


    aber es kann ja eigentlich kein problem seind das ding einfach rauszunehmen anstatt drunter zu schreiben: \"Bitte nicht mehr bieten,die kiste ist schon verkauft!?\"


    man man man



    er hat die auktion ja vorzeitig beendet.
    aber drunter geschrieben daß es verkauft ist.
    den satz hätt ich mir gekniffen und eher was von nem defekt oder falscher beschreibung reingesetzt.
    gruß,
    orti :b_wink:



  • ja meiner meinung nach wäre das auch das beste gewesen.

  • Also währe ich der Höchstbietende, würde ich meinen Anwalt alle hebel in Bewegung setzen lassen ! Auch wenn Du reinschreibst \"nicht bieten, Artikel verkauft\", das darfst Du nach eBay-Richtlinien garnicht, dieser Hinweis ist somit hinfällig. Du gehst einen verbindlichen Vertrag ein, auf jeden Fall müsstest Du die Rechtsbeistandskosten der Gegenseite übernehmen. Also hoffe drauf, das der Höchstbietende nicht\'s weiter unternimmt.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Ich hoffe mal net, dass es dein account war, da könnte eBay auch rumstressen, wegen falsche Angaben über dich,...

    MZ ES 150/1 Bj. 71 - restauriert
    Simson Kr 51/2 Schwalbe Bj. 83 - Alltagsmoped

  • @ stephan16: vielleicht kann eBay dich verbannen, weil du gegen die eBay-Regeln verstößt, rein rechtlich kann dir aber eigentlich nichts passieren, da bei eBay rein rechtlich gesehen (entgegen der landläufigen Meinung) gar keine Auktionen, sondern nur Verkäufe stattfinden.


    und wenn du in den \"Kaufvertrag\" (dein eBay Angebot) hineinschreibst, dass der Gegenstand nicht mehr zu haben ist, kann auch kein Kauf zustande kommen. :hasi:


    Gruß
    Yan



  • trotzdem hat er die AGB`s von ebay verletzt...und da liegt der hase im pfeffer

  • aber deshalb meine ich ja - ebay kann ihn rausschmeißen oder was weiß ich, aber strafrechtlich kann doch nichts passieren.


    wenn ich sage: in meiner wohnung darf man nur pinke lederhosen tragen\", kann ich jemanden rausschmeißen, der sich nicht daran hält. ich kannn ihn aber nicht anzeigen, weil es in Deutschland nicht verboten ist andere Hosen zu tragen.

  • Nicht ganz...


    mit Abgabe des ERSTEN Gebotes besteht ein rechtsgültiger kaufvertrag bei dem die Endsumme und der endgültige Käufer noch nicht feststeht. Für den Verkäufer gilt aber bereits hier das der Artikel verkauft ist.


    Im Klartext:
    Hat noch niemand geboten kann man die Auktion jederzeit beenden (auch wenn Ebay das ungern sieht), sobald auch nur ein Gebot abgegeben wurde geht das nicht mehr.
    Dazu gibts auch bereits x Urteile, meißtens dann wenn sich der Verkäufer ein höheres Maximalgebot vorgestellt hat und den Artikel zu dem Gebotsbetrag nich rausrücken will. Es ist dabei unerheblich ob die Auktion normal, Frühzeitig oder sonstwann beendet wurde.


    Chrom

  • geht schon allerdings nicht so einfach,ich zb hatte mein auto bei ebay eingestellt und dachte naja den mindestpreis erreicht das nie also privat verkauft.kucke am nächsten tag bei ebay rein und siehe da hatte sich doch jemannd gefunden der bereit war die 400 ocken locker zu machen,flugs ne mail an ebay das das auto in der nacht geklaut wurde und 1 stunde später war das auto nicht mehr drinn.allerdings wollte ebay dafür 15 euro haben.

  • Heisst nicht, das er es nicht eBay meldet. Ich habe auch schon einige gemeldet, dauert immer nen bissl. Denn ich mag es auch nicht, wenn da immer die gleichen Namen in der Bieterliste auftauchen, zwecks hochbieten. Oder etwas plötzlich gestohlen wurde, aber kein Nachweis wie Kopie der Polizeianzeige folgt...

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