KBA bitte was -.-

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  • na hy leutz,


    also problem, hab hier ne s51/1 von 1990 rumstehen. allerdings wurde die vom vorbesitzer zu ner enduro umgebaut. d.h. die hat jetzt n breiten crosslenker (kein hoher enduro-lenker, sondern son ganz breiter), mz-stossdämpfer hinten, die schutzbleche. ausserdem wurden die blinker abgebaut, die batterie entfernt, und (warum auch immer) ein 16N1-11-vergaser montiert óÒ und n neues ritzel is auch drin soweit ich weiß, maybe noch mehr aber das weiß ich ne :D
    jedenfalls stand in der betriebserlaubnis der typ b2-4/1, was natürlich ne stimmt. jedenfalls beim kba angerufen und wollte neue abe ham, die fragte so paar sachen und fing dann so an, die simme MÜSSTE blinker ham, ne batterie und so. jedenfalls dachte ich n kleinkraftrad (=moped) muss keine blinker usw haben.?!
    ausserdem gibt es beim kba laut eigener aussage keine s51/1, sondern blos typen mit weiterem buchstaben, was zur hölle soll ich jetzt angeben?! auf meinem schild an der simme steht blos s51/1 -.-\'
    jedenfalls wie is das nu, wenn ich n antrag stelle, normalerweise hat die s51/1 ne e-zündung(soweit ich weiß :D), die frau meinte aber dazu bräuchte man ne batterie, also wohl doch ne u-zündung?!


    und wenn wir einma beim fragen sind (sorry das ich nicht die suche für alles benutzte :>):


    muss ich gesetzlich ne batterie drin haben? muss ich ne hupe haben (sowohl normal als auch licht-hupe)?


    wird mir der tüv die mz-stossdämpfer sowie den lenker eintragen und wieviel kostet das dann? bekommen die das mit dem ritzel mit oder schaun die nur oberflächlich nach?


    vielen dank für die antworten schonma, da daniel...

  • \'ne Menge Fragen :b_wink:


    Typ: du müsstest dann eine S51/1B haben
    Blinker: da ab werk welche dran waren musst du welche anbauen (Tip, lass dir die Papiere auf S51N ausstellen, dann brauchst du keine)
    Hupe: muss sein, auch bei einer N Version (die hatte dann 4x R20 Zellen drin)
    Zündung: egal was da drin steckt
    Dämpfer: schau mal bei diverses, da gibt es irgendwo ein Schreiben wonach das zulässig ist, ergo Eintragungsfrei
    Lenker: original Simson-Lenker? wenn ja -> eintragungsfrei, wenn nein -> Teilegutachten benötigt und ab zum Tüv eintragen lassen, ohne Teilegutachten brauchst du da aber nicht antanzen, machen die dann sowieso nicht
    Lichthupe: brauchst du nicht
    Gaser: egal, hauptsache die Bedüsung stimmt
    Ritzel: wenn du zum TÜV musst (wegen Lenker) solltest du ein originales drauf haben, weil die evtl. auch \'ne kleine Proberunde drehen

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • danke schonma...


    aber wenn ich s51n angeb, is das doch falsch o0 sagen die da nix wenn dann auf der simme was anderes steht als auf der abe?!
    und wenn ich n neuen lenker kaufe, wo dazu steht tüv-gutachten, da muss ich dann ne noch ma zum tüv oder is das dann nur son teilgutachten?!
    naja, den gaser hat ich eigentlich mit hingeschrieben weil ich dazu was fragen wollte lol hab ich wohl vergessen -.- jedenfalls is es ratsam n bing-vergaser zu kaufen? so wegen verbrauch oder so?!

  • solang der vergaser vernümpftig eingestellt ist ist es egal ob du nen bing oder nen orginalen drin hast. und wenn, auf die 10 ml kommts net an...
    gruß fino

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